Kurzgesuch einreichen

Gesuch einreichen

Ihr KMU oder Start-up ist bereits am Markt etabliert und verfügt über ein hochkompetitives Forschungs- und Entwicklungsprojekt, um bahnbrechende Innovationen zu entwickeln, zu vermarkten und zu skalieren. Beim Swiss Accelerator können Sie eine direkte finanzielle Förderung für ihr Innovationsprojekt beantragen.

Die Eingabe beim Swiss Accelerator erfolgt über einen dreistufigen Prozess:

  1. Sie reichen Ihr Kurzgesuch im Eingabeportal von Innosuisse online ein: Die Einreichung 2023 ist nun abgeschlossen.
  2. Basierend auf der Evaluation Ihres Kurzgesuchs durch Innosuisse werden Sie eingeladen, ein vollständiges Gesuch einzureichen.
  3. Basierend auf der Evaluation Ihres vollständigen Gesuchs werden Sie eingeladen, Ihr Gesuch bei Innosuisse zu präsentieren. Anschliessend trifft der Innovationsrat den endgültigen Förderentscheid.

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen stellt ein Gesuch für ein Einzelprojekt. Projekte von Konsortien oder Forschungsgruppen an Hochschulen werden nicht unterstützt. Ihr KMU oder Start-up muss folgende Voraussetzungen erfüllen.

Ihr KMU oder Start-up:

  • hat seinen Sitz in der Schweiz und verfügt über eine Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer,
  • ist bereits am Markt etabliert (d.h. bereits ein Produkt oder eine Dienstleistung entsprechend den jeweiligen Spezifikationen produzieren und verkaufen),
  • hat zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs weniger als 250 Vollzeitstellen; bei Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, ist die Anzahl Vollzeitäquivalente der gesamten Unternehmensgruppe massgebend,
  • strebt eine rasche und wirkungsvolle Umsetzung der Projektergebnisse sowie deren Skalierbarkeit an,
  • steht nicht auf der Sanktionsliste des SECO,
  • muss den Kodex für wissenschaftliche Integrität einhalten. Projekte oder Aktivitäten, die gegen die wissenschaftliche Integrität oder gute wissenschaftliche Praxis verstossen, werden nicht gefördert.

Bei der Beurteilung ist immer der Wortlaut der Beitragsverordnung und der entsprechenden Vollzugsbestimmungen massgeblich.

WICHTIG: Start-ups vor dem Markteintritt dürfen keine Gesuche für Swiss Accelerator-Projekte einreichen. Ihnen steht das Förderangebot der Start-up Innovationsprojekte offen.

> Mehr Informationen erhalten Sie in den Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Markteintritt und weiteren Themen (PDF, 257 kB, 04.10.2023).

Nicht kommerziell tätige Vereine und Stiftungen sowie öffentliche Organisationen gelten nicht als KMU oder Start-up im Sinne des Swiss Accelerator.


Was beinhaltet Ihr Kurzgesuch?

Ihr Kurzgesuch fasst alle wesentlichen Aspekte Ihres Innovationsprojekts zusammen, die es erfolgversprechend machen. Im Gesuch werden Sie gebeten:

  • Ihre Innovation zu beschreiben und zu erläutern, wie sie sich von bisherigen und bestehenden Lösungen unterscheidet;
  • den Entwicklungsstand Ihrer Innovation sowie des dazugehörigen Geschäfts darzustellen;
  • das beantragte Projekt grob zu beschreiben (insbesondere Dauer, Kosten, Team, Aktivitäten, Risiken usw.);
  • den Zielmarkt und die Konkurrenz Ihrer Innovation zu beschreiben;
  • das Geschäftsmodell zusammenzufassen;
  • die Strategie zur Vermarktung und Skalierung der Innovation darzustellen;
  • den Einfluss auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen aufzuzeigen;
  • den Mehrwert zu beschreiben, den Ihre Innovation für die Schweizer Wirtschaft und/oder Gesellschaft generiert;
  • die Anforderungen zum geistigen Eigentum hinsichtlich Ihrer Innovation zu erläutern;
  • die finanzielle Situation Ihres Unternehmens grob zu umschreiben.

Sie können Ihr Gesuch auf Englisch oder in einer Landessprache einreichen.


Was finanziert der Swiss Accelerator?

Innosuisse fördert Projekte von KMU und Start-ups mit überdurchschnittlich hohem Innovations- und Disruptionspotenzial und mit dem Ziel einer raschen und wirkungsvollen Umsetzung der Projektergebnisse. Die finanzielle Unterstützung soll einen substanziellen Beitrag an Projekte leisten, die risikoreiches Kapital benötigen, um wichtige Entwicklungsschritte zu vollziehen. Der Swiss Accelerator richtet sich nur an KMU und Start-ups, die bereits am Markt etabliert sind.

Der Förderbeitrag von Innosuisse beträgt maximal 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten. 30 Prozent der Kosten trägt das Unternehmen als Eigenleistung selbst. Der maximale Förderbeitrag von Innosuisse beträgt 2,5 Millionen Schweizer Franken pro Gesuch.

Für Detailausführungen, u.a. betreffend der anrechenbaren Kosten, bitten wir Sie die rechtlichen Grundlagen zu konsultieren:

> Mehr Informationen finden Sie in den Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Projektkosten sowie weiteren Themen (PDF, 257 kB, 04.10.2023).


Evaluationskriterien: So wird Ihr Gesuch beurteilt

Ihr Kurzgesuch wird von drei Expertinnen und Experten anhand der folgenden Kriterien evaluiert. Diese Evaluationskriterien orientieren sich stark am «Grant Funding» des EIC Accelerator und berücksichtigen die Kriterien für die Projektförderung bei Innosuisse. Diese Kriterien gelten auch für Ihr vollständiges Gesuch in der zweiten Phase des Evaluationsprozesses.

Bei der Beurteilung ist immer der Wortlaut der Beitragsverordnung und der entsprechenden Vollzugsbestimmungen massgeblich.


Kurzgesuch einreichen

Eingabeportal Innosuisse

Reichen Sie Ihr Kurzgesuch im Eingabeportal von Innosuisse online ein: Ab dem 28. August 2023 bis zur Eingabefrist am 09. Oktober 2023 um 12:00 Uhr MESZ (am Mittag).


Entscheid zum Kurzgesuch

Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Kurzgesuch formal. Wenn Ihr Gesuch die Voraussetzungen erfüllt, beurteilen drei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr Kurzgesuch anhand der Kriterien inhaltlich. Basierend auf dieser Expertenevaluation lädt Innosuisse Sie ein, ein vollständiges Gesuch einzureichen, oder lehnt ihr Kurzgesuch ab.

Sie werden von Innosuisse schriftlich informiert:

  • Wenn Ihr Kurzgesuch von den Expertinnen und Experten sowie dem Innovationsrat positiv beurteilt wurde, werden Sie eingeladen, ein vollständiges Gesuch einzureichen.
  • Wenn Ihr Kurzgesuch die Förderkriterien nicht erfüllt oder von den Expertinnen und Experten im Vergleich zu anderen Gesuchen weniger gut bewertet wird, entscheidet der Innovationsrat über die definitive Ablehnung Ihres Kurzgesuchs. Sie werden von Innosuisse schriftlich über die Ablehnung informiert. In der Verfügung sind die Gründe für die Abweisung erläutert. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.

Weitere Fragen

Kann mein Start-up oder KMU Unterstützung bei der Erarbeitung des Projektgesuchs für den Swiss Accelerator erhalten?

Bei Bedarf für konkrete Unterstützung bei der Erarbeitung des Gesuchs können Sie sich an Euresearch wenden.

Letzte Änderung 22.12.2023

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Kontakt

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Laura Lang
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+41 58 465 01 25
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Das Innolink-Portal dient zur Eingabe und Verwaltung von Gesuchen bei Innosuisse.

FAQ zu Innosuisse

Häufig gestellte Fragen

Hier (PDF, 257 kB, 04.10.2023) finden Sie häufig gestellte Fragen zum Swiss Accelerator.

https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/forderung-fur-schweizer-projekte/swiss-accelerator/kurzgesuch.html