- Kosten umfassen Lohnkosten sowie notwendige Material- und Sachkosten des Unternehmens.
- Förderbeiträge können für Personal- und Sachkosten verwendet werden, die tatsächlich anfallen und für die Entwicklung der Innovation bis hin zur kompetitiven Marktreife auf dem Zielmarkt notwendig sind, darunter: Miniaturisierung, Aktivitäten zur Erfüllung von regulatorischen Anforderungen, Tests bei Kunden, klinische Studien, Anpassungen aufgrund unterschiedlicher Marktanforderungen, erste Marktvalidierung, Management des geistigen Eigentums usw.
- Kosten, die keinen Einfluss auf die Gestaltung der Lösung auf dem Markt haben, also beispielsweise Kosten, die ausschliesslich der Kundenakquise und dem Marketing dienen, sind nicht anrechenbar. Dazu gehören unter anderem auch Kosten für den Aufbau von Vertriebskanälen oder den Aufbau von Niederlassungen in anderen Ländern.
- Maximal werden 70 Prozent der Projektkosten von Innosuisse übernommen (bis maximal 2,5 Millionen Schweizer Franken). Das Unternehmen trägt 30 Prozent der anrechenbaren Kosten als Eigenleistung selbst.

Ihr KMU oder Start-up ist bereits am Markt etabliert und verfügt über ein hochkompetitives Forschungs- und Entwicklungsprojekt, um bahnbrechende Innovationen zu entwickeln, zu vermarkten und zu skalieren. Beim Swiss Accelerator können Sie eine direkte finanzielle Förderung für ihr Innovationsprojekt beantragen.
Die Eingabe beim Swiss Accelerator erfolgt über einen dreistufigen Prozess:
- Sie reichen Ihr Kurzgesuch ein.
- Basierend auf der Evaluation Ihres Kurzgesuchs durch Innosuisse werden Sie eingeladen, ein vollständiges Gesuch einzureichen.
- Basierend auf der Evaluation Ihres vollständigen Gesuchs werden Sie eingeladen, Ihr Gesuch bei Innosuisse zu präsentieren. Anschliessend trifft der Innovationsrat den endgültigen Förderentscheid.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen stellt ein Gesuch für ein Einzelprojekt. Projekte von Konsortien oder Forschungsgruppen an Hochschulen werden nicht unterstützt. Ihr KMU oder Start-up muss folgende Voraussetzungen erfüllen.
Ihr KMU oder Start-up:
- hat seinen Sitz in der Schweiz und verfügt über eine Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer,
- ist bereits am Markt etabliert,
- hat zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs weniger als 250 Vollzeitstellen; bei Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, ist die Anzahl Vollzeitäquivalente der gesamten Unternehmensgruppe massgebend,
- strebt eine rasche und wirkungsvolle Umsetzung der Projektergebnisse sowie deren Skalierbarkeit an,
- erhält keine laufende Förderung durch den EIC Accelerator für dasselbe Projekt und
- steht nicht auf der Sanktionsliste des SECO.
Bei der Beurteilung ist immer der Wortlaut der Beitragsverordnung und der entsprechenden Vollzugsbestimmungen massgeblich.
WICHTIG: Start-ups vor dem Markteintritt dürfen keine Gesuche für Swiss Accelerator-Projekte einreichen. Ihnen steht das Förderangebot der Start-up Innovationsprojekte offen.
Nicht kommerziell tätige Vereine und Stiftungen sowie öffentliche Organisationen gelten nicht als KMU oder Start-up im Sinne des Swiss Accelerator.
Was beinhaltet Ihr Kurzgesuch?
Ihr Kurzgesuch fasst alle wesentlichen Aspekte Ihres Innovationsprojekts zusammen, die es erfolgversprechend machen.
Sie können Ihr Gesuch auf Englisch oder in einer Landessprache einreichen.
Was finanziert der Swiss Accelerator?
Innosuisse fördert Projekte von KMU und Start-ups mit überdurchschnittlich hohem Innovations- und Disruptionspotenzial und dem Ziel einer raschen und wirkungsvollen Umsetzung der Projektergebnisse. Die finanzielle Unterstützung soll ein substanzieller Beitrag für Projekte leisten, die risikoreiches Kapital benötigen, um wichtige Entwicklungsschritte zu vollziehen. Der Swiss Accelerator richtet sich nur an KMU und Start-ups, die bereits am Markt etabliert sind.
Der Förderbeitrag von Innosuisse beträgt maximal 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten. 30 Prozent der Kosten trägt das Unternehmen als Eigenleistung selbst. Der maximale Förderbeitrag von Innosuisse beträgt 2,5 Millionen Schweizer Franken pro Gesuch.
- Lohnkosten: Die anrechenbaren Personalkosten sind die effektiven Gehälter inklusive der Arbeitgeberbeiträge der Projektmitarbeitenden entsprechend ihrem Stundenpensum im Projekt.
- Materialkosten: Die anrechenbaren Materialkosten umfassen die Beschaffung der für das Projekt erforderlichen Infrastruktur, sofern sie nicht zur Basisinfrastruktur des Unternehmens gehört, Marktforschung und daraus resultierende Aktivitäten, wie die Entwicklung von Preismodellen oder das Management von geistigem Eigentum, und die Beschaffung von Dienstleistungen Dritter (einschliesslich Forschungsleistungen von Forschungspartnern), die für das Projekt notwendig sind, z. B. für klinische Studien notwendige grenzüberschreitende Reisen.
Evaluationskriterien: So wird Ihr Gesuch beurteilt
Ihr Kurzgesuch wird von drei Expertinnen und Experten anhand der folgenden Kriterien evaluiert. Diese Evaluationskriterien orientieren sich stark am «Grant Funding» des EIC Accelerator und berücksichtigen die Kriterien für die Projektförderung bei Innosuisse. Diese Kriterien gelten auch für Ihr vollständiges Gesuch im zweiten Gesuchschritt.
Bei der Beurteilung ist immer der Wortlaut der Beitragsverordnung und der entsprechenden Vollzugsbestimmungen massgeblich.
Kriterien in vier Bereichen:
- Innovationsgrad: Die Innovation weist einen hohen Grad an Neuartigkeit im Vergleich zu den derzeit verfügbaren Lösungen auf und hat Disruptionspotenzial.
- Skalierbarkeit: Das mit der Innovation verbundene Geschäftsmodell ist skalierbar und hat ein hohes Wachstumspotenzial.
- Wissenschaftliche Grundlage und Machbarkeit: Die Innovation basiert auf einer Technologie, die ausreichend in einem relevanten Umfeld validiert wurde, um das Potenzial abzuschätzen und das Risiko zu bewerten.
- Geistiges Eigentum: Das Unternehmen besitzt die erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum, um die Ausübungsfreiheit – «Freedom to Operate» (FTO) – zu gewährleisten.
- Zeitplan: Das Timing der Innovation ist im Hinblick auf relevante Faktoren wie Marktbedingungen sowie soziale und technologische Entwicklungen passend.
- Marktpotenzial: Der Zielmarkt für die Innovation ist passend, angemessen definiert und beurteilt.
- Wettbewerb: Es liegt eine gründliche Wettbewerbsanalyse vor. Die Alleinstellungsmerkmale – «Unique Selling Points» (USP) – und die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zu den Mitbewerbern sind definiert. Das Unternehmen kann sich angemessen vor der Konkurrenz schützen (z. B. durch geistige Eigentumsrechte, schnelle Markteinführung usw.).
- Vermarktung: Es liegt eine überzeugende und gut durchdachte Vermarktungsstrategie mit Geschäfts- und Ertragsmodell vor.
- Nachhaltigkeit: Die Innovation trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und/oder der Umwelt bei (z. B. zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen).
- Wertschöpfung in der Schweiz: Die Umsetzung der Innovation steigert die Wertschöpfung in der Schweiz.
- Projektplanung: Es liegt ein klarer und realistischer Umsetzungsplan mit definierten Meilensteinen, Arbeitspaketen, Ergebnissen und Ressourcen vor.
- Team: Das Team verfügt über die Kapazitäten und Fähigkeiten, um die Innovation umzusetzen und auf den Markt zu bringen, beziehungsweise hat oder wird Zugang zu allen kritischen Kompetenzen haben.
- Risikomanagement: Die wichtigsten Risiken sind identifiziert und realistische Massnahmen zur Minderung definiert.
- Schlüsselpartner: Die für die Entwicklung und Vermarktung der Innovation notwendigen Schlüsselpartner sind identifiziert und die notwendigen Partnerschaften wurden je nach Status und Planung des Projekts initiiert oder aufgebaut.
- Kosten-Nutzen-Verhältnis: Es handelt sich um ein Projekt mit hohem Risiko und hohem Nutzen. Es besteht das Risiko, dass das Unternehmen ohne den Förderbeitrag vom Swiss Accelerator den günstigen Zeitpunkt verpasst.
Kurzgesuch einreichen
Informationen zur Eingabefrist für die Ausschreibung 2023 folgen.
Entscheid zum Kurzgesuch
Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Kurzgesuch formal. Wenn Ihr Gesuch die Voraussetzungen erfüllt, beurteilen drei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr Kurzgesuch anhand der Kriterien inhaltlich. Basierend auf dieser Expertenevaluation lädt Innosuisse Sie ein, ein vollständiges Gesuch einzureichen, oder lehnt ihr Kurzgesuch ab.
Sie werden von Innosuisse schriftlich informiert:
der Innovationsrat über die definitive Ablehnung Ihres Kurzgesuchs. Sie werden dann von Innosuisse schriftlich über die Ablehnung informiert. In der Verfügung sind die Gründe für die Abweisung erläutert. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
- Wenn Ihr Kurzgesuch von den Expertinnen und Experten positiv beurteilt wurde, werden Sie eingeladen, ein vollständiges Gesuch einzureichen.
- Wenn Ihr Kurzgesuch die Förderkriterien nicht erfüllt oder von den Expertinnen und Experten im Vergleich zu anderen Gesuchen weniger gut bewertet wird, entscheidet der Innovationsrat über die definitive Ablehnung Ihres Kurzgesuchs. Sie werden dann von Innosuisse schriftlich über die Ablehnung informiert. In der Verfügung sind die Gründe für die Abweisung erläutert. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
Letzte Änderung 16.01.2023