Förderentscheid und Vertrag von Innosuisse
Basierend auf der Präsentation wird eine finale Einschätzung vorgenommen. Der Innovationsrat von Innosuisse entscheidet definitiv über Ihr Gesuch.
Bei der Beurteilung ist immer der Wortlaut der Beitragsverordnung und der entsprechenden Vollzugsbestimmungen massgeblich.
Sie werden schriftlich von Innosuisse über den Förderentscheid informiert:
- Wenn der Innovationsrat Ihr Gesuch bewilligt, erhalten Sie vor dem Projektstart einen Vertrag von Innosuisse.
- Wenn der Innovationsrat Ihr Gesuch ablehnt, informiert Sie Innosuisse schriftlich über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert die Gründe für die Abweisung.
Sobald Sie den Vertrag von Innosuisse erhalten und unterschrieben an Innosuisse zurückgeschickt haben, können Sie mit Ihrem Swiss Accelerator-Projekt starten. Die erste Auszahlung von Innosuisse beim Projektstart beträgt 50 Prozent des Förderbeitrags.
HINWEIS: Bitte teilen Sie Innosuisse das konkrete Datum des Beginns Ihres Swiss Accelerator-Projekts per E-Mail accelerator@innosuisse.ch mit.
Aufnahme im Initial Start-up Coaching
Alle Start-up-Unternehmen, die eine Gesuchpräsentation für den Swiss Accelerator halten, sind automatisch berechtigt, am Initial Start-up Coaching teilzunehmen. Dafür müssen diese Unternehmen lediglich einen formellen Antrag stellen. Bedingung ist, dass ein Start-up von diesem Beratungsangebot profitieren möchte und es nicht bereits am Coaching-Programm von Innosuisse teilnimmt. Das Coaching-Angebot bietet Start-ups zusätzliche Hilfe bei der Geschäftsentwicklung.
Letzte Änderung 22.12.2022
Kontakt
Swiss Accelerator
Ursula Brunner
Kathrin Kramer
Laura Lang
Donat Rüttimann
Alessia Salmina
Jade Son-u-Ta
+41 58 465 96 44
Audit und Assurance
Jörn Graf
+41 58 465 01 25
E-Mail