Vollständiges Gesuch einreichen

Swiss Accelerator_2_Vollständiges Gesuch

Auf der Grundlage Ihres Kurzgesuchs wurden Sie von Innosuisse eingeladen, ein vollständiges Gesuch einzureichen. Nach der schriftlichen Bestätigung reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch gemäss den Angaben von Innosuisse ein: Die definitive Eingabefrist teilt Ihnen Innosuisse schriftlich mit.

Bei der Beurteilung ist immer der Wortlaut der Beitragsverordnung und der entsprechenden Vollzugsbestimmungen massgeblich.


Was beinhaltet Ihr vollständiges Gesuch

Ihr vollständiges Gesuch geht detailliert in entsprechenden Arbeitspaketen auf alle nötigen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Geschäftsentwicklung, das geistige Eigentum sowie die finanzielle Planung des Projekts ein. Zudem werden Sie eine umfassende Risikoanalyse durchführen und detaillierte Informationen zur finanziellen Lage Ihres Unternehmens vorlegen.


Ihr vollständiges Gesuch einreichen

Wenn Sie von Innosuisse eingeladen wurden, ein vollständiges Gesuch einzureichen, dann können Sie dies online im Eingabeportal tun.

HINWEIS: Ein vollständiges Gesuch dürfen nur jene KMU und Start-ups einreichen, die nach der Beurteilung ihres Kurzgesuchs von Innosuisse dazu eingeladen werden.


Entscheid betreffend vollständiges Gesuch

Innosuisse führt eine zweite formale Prüfung Ihres Gesuchs durch. Aufgrund der eingereichten Informationen zur finanziellen Situation Ihres Unternehmens lässt Innosuisse eine finanzielle Due-Diligence-Prüfung durch einen externen Partner durchführen. Anschliessend beurteilen wiederum drei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr vollständiges Gesuch inhaltlich. Basierend auf dieser Experteneinschätzung lädt Innosuisse Gesuchstellende ein, eine Präsentation des Gesuchs zu halten oder lehnt Ihr vollständiges Gesuch ab.

Sie werden schriftlich von Innosuisse über den Entscheid informiert:

  • Wenn Ihr vollständiges Gesuch von den Expertinnen und Experten sowie dem Innovationsrat positiv beurteilt wurde, werden Sie dazu eingeladen, eine Präsentation zu halten.
  • Wenn Ihr vollständiges Gesuch die Förderkriterien nicht erfüllt oder im Vergleich zu anderen vollständigen Gesuchen von den Expertinnen und Experten weniger gut bewertet wird, entscheidet der Innovationsrat über die definitive Ablehnung Ihres Gesuchs. Innosuisse informiert Sie danach schriftlich über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert die Gründe für die Abweisung.

Weitere Fragen

Kann mein Start-up oder KMU Unterstützung bei der Erarbeitung des Projektgesuchs für den Swiss Accelerator erhalten?

Bei Bedarf für konkrete Unterstützung bei der Erarbeitung des Gesuchs können Sie sich an Euresearch wenden.

Letzte Änderung 18.07.2023

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Eingabeportal

Das Innolink-Portal dient zur Eingabe und Verwaltung von Gesuchen bei Innosuisse.

FAQ zu Innosuisse

Häufig gestellte Fragen

Hier (PDF, 257 kB, 04.10.2023) finden Sie häufig gestellte Fragen zum Swiss Accelerator.

https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/forderung-fur-schweizer-projekte/swiss-accelerator/vollstaendiges-gesuch.html