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Schweizer Projekte
Innovationsprojekte mit UmsetzungspartnerGesuch vorbereiten und einreichen
Es gibt keine Beschränkung der Projektdauer für Innovationsprojekte mit Umsetzungspartner. In der Regel dauern Innovationsprojekte mit Umsetzungspartner zwischen 6 und 36 Monaten.
Bei Innovationsprojekten ohne Umsetzungspartner kann ein Projekt hingegen höchstens 18 Monate dauern.
Solange es für Ihr Innovationsprojekt sinnvoll ist und das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt, gibt es keine finanzielle Grenze bei Gesuchen für Innovationsprojekte.
Bei Innovationsprojekten mit Umsetzungspartner muss dieser zudem bereit sein, 50 % der Projektkosten selbst zu tragen. Dies gilt für alle Themengebiete.
Die Informationen finden Sie im Merkblatt zur Unabhängigkeit (PDF, 225 kB, 17.04.2020).
Die Prüfung der Berechtigung zur Einreichung eines Gesuchs erfolgt über ein konkretes Fördergesuch für ein Innovationsvorhaben. Da bei Gesuchen, an denen neue Forschungspartner beteiligt sind, im online Eingabeportal diese Institution noch nicht anwählbar ist und für diese noch keine Stundensätze für das Personal hinterlegt sind, muss der Forschungspartner zunächst Kontakt mit innoprojects@innosuisse.ch aufnehmen und sein Anliegen mitteilen. Anschliessend wird die Institution ins Eingabeportal aufgenommen.
Für das erste Gesuch werden anschliessend und vorläufig die Personalkosten mit den Maximalstundensätzen berechnet. Die neue Forschungsinstitution reicht parallel zum Fördergesuch die im Merkblatt (PDF, 284 kB, 25.02.2021) aufgelisteten Dokumente ein. Wird die Beitragsberechtigung anerkannt, meldet die Forschungsstätte der Innosuisse ihre kalkulatorischen Stundensätze und es findet eine Neuberechnung der Personalkosten vor der Vertragserstellung statt.
Im Online-Eingabeportal wird auf Grundlage der hinterlegten kalkulatorischen Stundensätze der jeweiligen Forschungsinstitutionen die Personalkosten berechnet. Zusammen mit den beantragten Sachkosten ergibt sich das Projektbudget. Hinzu kommt noch ein Overhead (prozentuale Berechnung auf den Personalkosten). Dies ergibt das Förderbudget. Das Kostendach berechnet sich unter Berücksichtigung der Maximaltarife für Personalkosten, welche in den Vollzugsbestimmungen (PDF, 471 kB, 13.04.2022) festgelegt sind.
Projektbudget: Das Projektbudget wird mit den ermittelten kalkulatorischen Stundensätzen für Personal sowie Sachkosten im Gesuch berechnet und gilt als geplantes Budget für das Projekt. Inklusive des Overheads ergibt sich das Förderbudget.
Kostendach: Das Kostendach wird mittels der maximalen Stundensätze für das Projektpersonal im Gesuch berechnet und neben dem Projektbudget ebenfalls im Subventionsvertrag festgelegt. Das Kostendach kann ohne Anpassung des Subventionsvertrags ausgeschöpft werden, sofern die Erhöhung der Personalkosten sich ergibt aus angemessenen Lohnerhöhungen, notwendigen höheren Arbeitsgeberanteilen an der Sozialversicherung, Massnahmen zum Teuerungsausgleich, Erhöhungen aufgrund von Personalwechseln innerhalb der gleichen Projektfunktionskategorie, geringfügigen Anpassungen der Verteilung der veranschlagten Arbeitsstunden auf die verschiedenen Personalfunktionen oder aufgrund bewilligter Änderungen von Schlüsselpersonen. Sowohl die finanzielle Leistung (Barbeitrag) wie auch die Eigenbeteiligung des Umsetzungspartners sind hingegen gemäss Förderbudget im Subventionsvertrag festgelegt und nicht variabel.
Effektive Kosten: Die effektiven Kosten sind die nachweisbaren entstanden Kosten für das Projekt, welche in der Schlussabrechnung (inkl. der entsprechenden Nachweisen) aufgeführt werden müssen. Aufgrund der Schlussabrechnung wird die Höhe der Schlusstranche resp. der Rückforderung festgelegt.
Die anrechenbaren direkten Projektkosten setzen sich aus Personal- und Sachkosten zusammen.
Beiträge der Innosuisse unterliegen als Subventionen gemäss Art. 18 Abs. 2 Bst. a des MWSTG nicht der Mehrwertsteuer, sondern zählen zu Nichtentgelten. Die Ausgaben der Forschungsstätten für das Projekt (z. B. Kosten für eine Maschine) hingegen sind mehrwertsteuerpflichtig. Das heisst, dass die Ausgaben der Forschungsstätte wie auch die finanzielle Leistung (Barbeitrag) im Gesuch sowie in der Abrechnung jeweils inkl. der Mehrwertsteuer anzugeben sind.
Personalkosten vom Forschungspartner
Sie setzen sich aus den Lohnkosten und den Arbeitgeberbeiträgen zusammen.
Anrechenbar ist ausschliesslich der funktionsbezogene Aufwand für das Projekt. Der jährliche Aufwand darf die maximalen Jahresbruttosaläre gemäss Art. 5 Abs. 1 der Vollzugsbestimmungen (PDF, 471 kB, 13.04.2022) für Innovationsprojekte nicht überschreiten.
Anfang jedes Kalenderjahres wird eine Wegleitung, eine Prüfbescheinigung sowie eine Excel-Vorlage durch Innosuisse versandt. Die Berechnung der kalkulatorischen Stundensätze mittels Excel-Vorlage erfolgt grob folgendermassen: Gesamtsumme der jährlichen Bruttolöhne aller Mitarbeitenden der Forschungsinstitution je Personalfunktion geteilt durch Vollzeitäquivalente und durch die jährlichen produktiven Stunden.
Innosuisse hat allen bisher an Projekten beteiligten Forschungspartnern eine Excel-Vorlage für die Berechnung der kalkulatorischen Stundensätze sowie eine Wegleitung und eine Prüfbescheinigung zugeschickt. Sollte Ihre Institution diese Dokumente nicht erhalten haben, können diese unter supervision@innosuisse.ch angefordert werden.
Die Jahresstunden, welche für das Projekt veranschlagt werden dürfen, richten sich nach den internen Richtlinien der jeweiligen Forschungsinstitution oder des Umsetzungspartners.
Es gilt für alle Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter gleichermassen, dass die geltend gemachten Saläre nicht anderweitig finanziert sein dürfen. Das Kriterium der Funktion oder einer befristeten oder unbefristeten Anstellung ist dabei nicht massgebend.
Für Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, deren Anstellung durch die öffentliche Hand oder andere Drittmittel bereits voll finanziert ist, können keine Personalkosten geltend gemacht werden.Ein diesbezüglicher Nachweis, dass dies bei Professorinnen und Professoren in einem konkreten Fördergesuch nicht der Fall ist, obliegt dem jeweiligen Forschungspartner.
Im Gesuch wird zur Abgeltung der Arbeitgeberbeiträge nach AHVG / IVG / EOG, BVG und AVIG zunächst eine Pauschale von 20 Prozent basierend auf den Salärkosten berechnet.
Nein, Innosuisse anerkennt entsprechende Leistungen nicht als die für die Projektförderung relevante Lohnbestandteile der Projektpartner an.
Die Stunden müssen nach der Personalfunktion des/der Mitarbeitenden und seinen/ihren Salärkosten in der Forschungsinstitution eingetragen werden und nicht nach der Funktion im Projekt.
Weitere Kosten vom Forschungspartner
Sachkosten sind anrechenbar, soweit sie für die Realisierung des Projekts erforderlich sind, nicht die Grundausstattung einer Forschungsstätte betreffen und nicht durch die finanzielle Leistung des Umsetzungspartners abgegolten sind.Darunter können Kosten für Apparate, Verbrauchsmaterial, Drittleistungen und internationale Reisen fallen.
Nicht anrechenbar sind u.a. Publikationen über Forschungsergebnisse und Reisen innerhalb der Schweiz (diese sind im Overhead inbegriffen).
Die beantragten Kosten für Forschungsinfrastruktur müssen für die Projektdurchführung erforderlich sein und dürfen nicht zur Grundausstattung einer Forschungsinstitution gehören. Anrechenbar sind die nach den internen Buchführungsregeln der Institution ermittelten Abschreibungsraten während der Projektlaufzeit.
Wird die Infrastruktur (auch bereits vorhandene) nicht ausschliesslich für ein Innosuisse-Projekt genutzt, kann der tatsächliche Nutzungsanteil im Projekt in Anrechnung gebracht werden. Der Nutzungsanteil muss entsprechend nachweisbar (z. B. durch Laborbücher) und auditierbar sein.
Anrechenbar sind Kosten für Verbrauchsmaterialien, die für die Projektdurchführung notwendig und während der Projektlaufzeit gekauft worden sind und die nicht zur Standardausstattung der Forschungsinstitution gehören. Der Projektbezug muss nachvollziehbar belegt werden (z. B. mit einem Kaufbeleg).
Grundsätzlich werden die Arbeiten in einem Projekt von den Projektparteien wahrgenommen.
Der Beizug Dritter muss begründet und notwendig sein. Dabei kann es sich auch um den Einkauf von Leistungen bei Dritten handeln, beispielsweise für Rechenzeit und Cloud-Computing. Falls eine ausländische Forschungsinstitution für einzelne Aufgaben beauftragt werden muss, können diese Kosten als Drittleistungen beantragt werden.
Anrechenbar sind Kosten für grenzüberschreitende Reisen, wenn diese für die Projektdurchführung zwingend notwendig sind, namentlich bei grenzüberschreitenden Projekten. Reisekosten innerhalb der Schweiz müssen über den Overheadanteil abgedeckt sein und werden nicht gesondert vergütet.
Die Rückerstattung der Reisespesen richtet sich nach der Verordnung des EFD vom 6. Dezember 2001 zur Bundespersonalverordnung.
Die zur Grundausstattung und zum üblichen Betrieb und Standard einer Forschungsstätte gehörenden Geräte und Einrichtungen können nicht zu Lasten der Innosuisse beschafft werden. Es können für sie auch keine Nutzungskosten geltend gemacht werden.
Zur Grundausstattung gehören Apparate, Materialien und weitere Ausstattungselemente, die zur Standardausrüstung einer Forschungsstätte mit vergleichbarem Forschungszweck gehören. Dazu zählen beispielsweise die Standard-IT-Ausstattung inkl. Hard- und Software oder im klinischen Bereich Einweghandschuhe und Spritzen. Steht aber eine Software in einem direkten Zusammenhang mit dem Projekt und ist diese für die Realisierung des Projekts unabdingbar, so können deren Kosten geltend gemacht werden.
Overheadbeiträge
Innosuisse entrichtet sämtlichen beitragsberechtigten Forschungspartnern Overheadbeiträge.
Overheadbeiträge dienen dazu, den Forschungsinstitutionen die indirekten Kosten teilweise abzugelten, die ihnen durch Forschungsvorhaben entstehen, welche Innosuisse im Rahmen ihrer Projektförderung unterstützt (Art. 33 V-FIFG).
Als prozentuale Pauschale auf der Grundlage der Personalkosten (Lohnkosten und Arbeitgeberbeitrag).
Das Parlament legt die maximale Abgeltungspauschale fest. Für die Finanzperiode 2021–2024 beträgt diese 15 Prozent.
Innosuisse legt den anwendbaren Prozentsatz im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel fest. Für das Jahr 2021 richtet Innosuisse den Maximalansatz von 15 Prozent aus.
Der Overheadbeitrag stützt sich auf den zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung geltenden Prozentsatz.
Ja, der zum Zeitpunkt des eingereichten Gesuchs geltende Prozentsatz für die Projektförderung gilt für die ganze Projektdauer.
Ja, der Overheadbeitrag wird im Subventionsvertrag gesondert von den direkten Projektkosten ausgewiesen.
Die Auszahlung des Overheadbeitrags erfolgt zusammen mit den Beitragstranchen für die direkten Projektkosten und prozentual gleich aufgeteilt wie diese.
Im Subventionsvertrag oder im finanziellen Schlussbrief ist bei Projekten mit mehreren Forschungsstätten der Overhead pro Forschungsstätte angegeben.
Die Umsetzungspartner beteiligen sich an den Projektkosten in mindestens der Höhe der berechneten Projektbeiträge der Innosuisse gemäss Förderbudget des Subventionsvertrages. Massgebend ist der Projektbeitrag ohne Overheadanteil (d. h. exkl. Overheadbeitrag).
Die Beteiligung der Umsetzungspartner setzt sich aus Eigenleistungen und finanziellen Leistungen (Barbeitrag) an die Forschungspartner zusammen. Die finanzielle Leistung (Barbeitrag) beträgt mindestens 10 Prozent des Projektbeitrags der Innosuisse.
An den Barbeitrag anrechenbar sind finanzielle Leistungen der Umsetzungspartner an die Forschungspartner zur Deckung von erforderlichen Kosten, die im Rahmen der Projektdurchführung bei den Forschungspartnern anfallen (namentlich Salär- und Materialkosten).
Der Eigenbeteiligung angerechnet werden die Personal- und Sachkosten der Umsetzungspartner, die aufgrund der Mitwirkung im Projekt notwendigerweise anfallen. Zur Bemessung der Personalkosten im Gesuch verwenden die Umsetzungspartner die kalkulatorischen Stundensätze des Hauptforschungspartners sowie eine Pauschale von 20 Prozent für die Arbeitgeberbeiträge.
Sachkosten werden der Eigenleistung angerechnet, sofern diese für die zweckmässige Durchführung des Projekts erforderlich sind und den tatsächlichen Kosten entsprechen, d. h. in der Betriebsrechnung der Umsetzungspartner ausgewiesen werden können.
Nein, Innosuisse anerkennt entsprechende Leistungen nicht als die für die Projektförderung relevante Lohnbestandteile der Projektpartner an.
Probleme und Fragen zum Eingabeportal Innosuisse Analytics
Der Code wird vom Bundesamt für Informationstechnik und Telekommunikation BIT generiert. Sie können auf «Neuen Bestätigungscode anfordern» klicken. Die Codes kommen manchmal mit einer leichten Zeitverzögerung an. Sie können auch die Anleitung auf CH-LOGIN Help unter «SMS-Empfang betroffen (mTAN kommt nicht an)» befolgen. Sollte dies nicht funktionieren, melden Sie sich bitte beim Helpdesk des BIT unter +41 (0)58 465 88 88 oder per E-Mail an servicedesk@bit.admin.ch.
1. Schritt: Firefox oder Microsoft Edge in der aktuellsten Version benutzen
2. Schritt: Cookies und Browserverlauf löschen (Firefox / Microsoft EDGE)
3. Schritt: Korrekte URL gemäss Rolle benutzen. Link für Gesuchstellende: Forschungsstätten, Unternehmen, Start-ups und weitere Organisationen: https://analytics.innosuisse.ch/pub
Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Störungsmeldung. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
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Auf der Startseite des Eingabeportals Analytics unter «My Applications» den Code unter «Enter Code» eingeben. Mit dem Autorisierungscode können Projekten neue Projektmitarbeitende hinzugefügt werden.
Unter «Collaborators» kann der «Admin» (Punkt 1 im Bild) prüfen, ob der Code noch gültig ist (Punkt 2 im Bild). Falls der Code ungültig ist, kann der Admin einen neuen Code mittels Klick auf das Brief-Symbol («Re-send invitation») auslösen.
Über das eIAM-System («electronic identity and access management») der Bundesverwaltung beantragen Sie den Zugriff auf das Eingabeportal Innosuisse Analytics. EIAM verwaltet, worauf ein Benutzer oder eine Benutzerin zugreifen kann. Dieser Schritt ist nur bei der ersten Anmeldung nötig.
Sie können Ihr Gesuch in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch eingeben.
Der Benutzer oder die Benutzerin, der oder die den Screen lockt, muss zuerst wieder zur Übersicht zurück und sich dann ausloggen. Wenn das Browserfenster direkt geschlossen wird, blockiert das System die Bearbeitung. Sollte dies einmal unbeabsichtigt passieren, dann wieder einloggen, das Gesuch öffnen und korrekt über «Overview» > «Logout» verlassen. (Für Start-up Coaching gilt das nur im Status «NEW», bevor das Gesuch eingereicht wird.)
Das Format ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Bilder über den Button «Insert image» eingefügt werden. Empfehlung max. Grösse: 1024x768 px und 1 MB.
Ja, die Zeichenbegrenzung ist jeweils im Eingabefeld unten rechts aufgeführt. Die Leerschläge gelten als Zeichen.
In eIAM («electronic identity and access management») können Benutzerinnen und Benutzer ihren Account bearbeiten. Im Eingabeportal Innosuisse Analytics können Änderungen unter «My Profile» vorgenommen werden.
Die entsprechenden Anleitungen für Änderungen an Ihrem CH-Login finden Sie auf der Hilfe-Seite von CH-Login.
Sie können Ihre Postadresse direkt in Analytics unter «My profile» ändern. Die Änderungen werden im Gesuch automatisch übernommen, sofern es sich im Status «New» befindet. Bei Adressänderungen für laufende Projekte / Voucher melden Sie sich bitte an das entsprechende Team, welches Ihr Projekt betreut:
Innovationsscheck oder Innovationsprojekt: innoprojects@innosuisse.ch
Start-up Coaching: startup@innosuisse.ch
Im Reiter «Collaborators» müssen Sie immer folgende Reihenfolge einhalten:
1. «Organization» hinzufügen mittels Add-Knopf;
2. «Collaborators» hinzufügen mittels Add-Knopf;
3. Die eingeladene Person erhält ein E-Mail mit der Aufforderung, sich bei Analytics einzuloggen (für die erstmalige Registrierung befolgen Sie bitte folgende Videoanleitung und geben Sie den Einladungscode unter «My applications» > «Enter code» ein;
4. Unter «Organisation representatives» können Sie, sobald die Einladung angenommen wurde, die Rolle zuteilen. Für «Project manager», «Main research partner» und «Main implementation partner» können Sie direkt ins Feld klicken und die Person mittels Drop-Down auswählen;
5. Weitere Umsetzungs- und Forschungspartner können mit dem Add-Knopf hinzugefügt und die Rolle zugewiesen werden.
Bitte prüfen Sie zuerst unter «Collaborators» > «Last session», ob die Mitarbeitenden die Einladung angenommen und sich auf Analytics eingeloggt haben. Erst dann ist es möglich, den Mitarbeitenden eine Rolle zuzuteilen.
Fälschlicherweise bezieht sich die Fehlermeldung immer auf die «Planning page», auch wenn Sie diese vollständig ausgefüllt haben. Der Fehler liegt aber im «Financial plan». Das passiert meistens bei Projekten ohne Umsetzungspartner. Sie müssen trotzdem alle Pflichtfragen beantworten:
- Please indicate reasons if cash contribution of implementation partner should be lower than 10%
- Please indicate reasons if Innosuisse contributions should be higher than contribution of implementation partner
Es genügt bei Innovationsprojekten ohne Umsetzungspartner, wenn Sie ein Leerzeichen im Text setzen.
1. Möglichkeit: Das Problem liegt an den Bildern:
Bilder wurden mittels «Copy + Paste» ins Gesuch eingefügt und sind in einer sehr hohen Qualität oder Auflösung. Dies führt dazu, dass kein PDF erzeugt werden kann.
Lösung:
- Bilder verkleinern auf die maximal empfohlene Grösse (1024x768 px und 1 MB);
- Bilder korrekt über den Insert-Button des Texteditors einfügen;
- Für eine Analyse durch die Entwickler senden Sie bitte ein E-Mail an innoprojects@innosuisse.ch, damit ein Ticket eröffnet werden kann.
2. Möglichkeit: Das Problem liegt an einem Sonderzeichen:
Texte wurden mittels «Copy + Paste» eingefügt, es versteckt sich eventuell ein Sonderzeichen in der Formatierung, das die Applikation in HTML umwandelt. Ein weiterer Hinweis für ein Sonderzeichen im Gesuch ist, wenn beim Download des Gesuchs eine nicht zu öffnende Datei mit 0 Byte angezeigt wird.
Lösung:
- Wenn Texte kopiert werden, zuerst alle Formatierungen löschen (z.B. im Editor) und dann erst im Gesuch einfügen;
- Für eine Analyse durch die Entwickler senden Sie bitte ein E-Mail an innoprojects@innosuisse.ch, damit ein Ticket eröffnet werden kann.
Dieser Button ist nur für Benutzerinnen und Benutzer mit der Funktion «Project Manager» oder bei Start-up Coaching «Contact Person» verfügbar.
Die Rolle / Funktion ist im Gesuch unter «Collaborators» > «Organisation representatives» zu finden:
Ja. Gesuchstellende, die ihr Gesuch überarbeiten möchten, können es manuell kopieren und über das Eingabeportal Innolink erneut einreichen.
Verträge abschliessen und Projekt starten
Es gelten im Minimum die Bestimmungen des Art. 41 der V-FIFG. Die Projektpartner sind in jedem Fall verpflichtet, diese Regelungen in ihrer Zusammenarbeit einzuhalten. Innosuisse kann aber zur Auflage machen, dass eine über diese Bestimmungen hinausgehende Vereinbarung zwischen den Partnern getroffen werden muss. Solche Auflagen werden in der grossen Mehrheit der bewilligten Vorhaben von der Innosuisse gemacht. Die Projektpartner müssen alle, über die in Art. 41 V-FIFG festgelegten Bestimmungen hinausgehenden Abmachungen individuell verhandeln und vereinbaren. Bei einer entsprechenden Auflage muss die Vereinbarung spätestens drei Monate nach Start des Projekts vorgelegt werden.
HINWEIS: Da die Verhandlungen wichtig sind und komplex sein können, rät Innosuisse dazu, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen und schon bei Beginn der Erarbeitung des Gesuchs hierüber im Minimum eine Grundsatzvereinbarung zu treffen.
Die Projektpartner müssen spätestens 6 Monate nach Start des Projekts die verlangten Dokumente bzgl. Nutzungsrechte auf geistiges Eigentum einreichen.
Wurde von Innosuisse eine entsprechende Auflage in den Subventionsvertrag aufgenommen und vorgängig durch das Informationsschreiben über die Bewilligung des Vorhabens kommuniziert, zahlt Innosuisse beim Zustandekommen des Subventionsvertrages 50% der zugesicherten Fördergelder aus, auch wenn die unterzeichnete Vereinbarung noch nicht vorliegt. In der Regel muss die Vereinbarung 3 Monate nach Beginn des Innovationsprojekts vorliegen. Die genauen Bestimmungen sind im Subventionsvertrag festgelegt.
Die inhaltlichen Mindestanforderungen sind in Art. 41, Absatz 2 der V-FIFG aufgeführt. Die Inhalte einer über diese Bestimmungen hinausgehenden Vereinbarung werden von Fall zu Fall festgelegt.
Art. 41, Absätze 3 bis 5 der V-FIFG regeln, welche Rechte den Umsetzungspartnern mindestens gewährt werden müssen.
Laut der gesetzlichen Vorgaben haben die Umsetzungspartner im Bereich ihrer Güter und Dienstleistungen mindestens das Recht auf die unentgeltliche, nicht-exklusive Nutzung und Verwertung der Ergebnisse des unterstützten Innovationsprojekts. Dies ist in Art. 41, Abs. 3 bis 5 der V-FIFG geregelt.
Projektreporting
Ja, eine Umverteilung des Projektbeitrags zwischen Personal- und Sachkosten ist möglich. Dazu ist ein entsprechender Antrag einzureichen (Dokument «Antrag für geringfügige Änderungen»). Der Antrag muss während des Projekts eingereicht werden.
In Ausnahmefällen können Mehrkosten gegenüber dem im Subventionsvertrag festgelegten voraussichtlichen Beitrag im Rahmen eines Zusatzgesuchs bewilligt werden, wenn sie aufgrund von bewilligten Projektänderungen anfallen oder unvorhersehbar und nicht von den Projektpartnern zu verantworten waren. Der Subventionsvertrag wird entsprechend angepasst (Art. 11 der Vollzugsbestimmungen Innovationsprojekte). Das Antragsformular (XLSX, 83 kB, 17.06.2021) muss ausgefüllt und an Innosuisse geschickt werden: innoprojects@innosuisse.ch.
Erhöhungen der Personalkosten sind bis zum Kostendach bei bestimmten Gründen ohne Anpassung des Subventionsvertrags möglich (Gründe siehe Antwort im Abschnitt «Budget und Kosten vom Forschungspartner», Frage «Welche Bedeutung hat das Budget (Soll), das Kostendach und die effektiven Kosten (Ist)?»).
Finanzielle Zwischenberichte müssen derzeit nur eingereicht werden, wenn diese ausdrücklich von Innosuisse verlangt werden. Diese Regelung gilt auch für diejenigen Projekte, bei welchen gemäss Subventionsvertrag ein finanzieller Zwischenbericht verlangt wird.
Projekt abschliessen
Abrechnungsmethode kalkulatorische Stundensätze: Für die Abrechnung gelten die jährlich vom Forschungspartner eingereichten und von der Innosuisse akzeptierten kalkulatorischen Stundensätze und Arbeitgeberbeiträge (in %). Sollten für ein Jahr noch keine neuen Stundensätze und Arbeitgeberbeiträge genehmigt sein, so gelten die Letztgenehmigten.
Abrechnungsmethode Bruttolöhne: Die Höhe der Personalkosten (Lohnkosten und Arbeitgeberbeiträge) wird effektiv gemäss dem eingereichten Lohnnachweis abgerechnet.
Die Sachkosten sowie die geleisteten Stunden pro Jahr und Funktion sind in das Dokument «Leistung Umsetzungspartner» einzutragen und mittels Unterschrift zu bestätigen.
Methode kalkulatorische Stundensätze: Für die Abrechnung gelten die vom Hauptforschungspartner eingereichten und von der Innosuisse bewilligten kalkulatorischen Stundensätze. Die Berechnung findet im finanziellen Bericht statt.
Methode Bruttojahreslöhne: Für die Abrechnungen gelten die vom Umsetzungspartner angegeben Bruttolöhne. Der Nachweis erfolgt beispielsweise über Lohnausweise, Auszüge aus einem HR- oder SAP-System. Die Löhne müssen im finanziellen Bericht übertragen werden.
Die Beteiligung der Umsetzungspartner richtet sich nach dem im Subventionsvertrag festgesetzten Projektbudget und bleibt deshalb in der Höhe unverändert.
Wenn sich die Umsetzungspartner ungerechtfertigt oder unbegründet nicht in dem im Subventionsvertrag definierten Ausmass beteiligen, kann auch der Förderbeitrag der Innosuisse entsprechend gekürzt werden.
Innovationsscheck
Gutschriften für Vorstudien: InnovationsscheckGesuch einreichen
Probleme und Fragen zum Eingabeportal Innosuisse Analytics
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1. Schritt: Firefox oder Microsoft Edge in der aktuellsten Version benutzen
2. Schritt: Cookies und Browserverlauf löschen (Firefox / Microsoft EDGE)
3. Schritt: Korrekte URL gemäss Rolle benutzen. Link für Gesuchstellende: Forschungsstätten, Unternehmen, Start-ups und weitere Organisationen: https://analytics.innosuisse.ch/pub
Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Störungsmeldung. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
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Im Reiter «Collaborators» müssen Sie immer folgende Reihenfolge einhalten:
1. «Organization» hinzufügen mittels Add-Knopf;
2. «Collaborators» hinzufügen mittels Add-Knopf;
3. Die eingeladene Person erhält ein E-Mail mit der Aufforderung, sich bei Analytics einzuloggen (für die erstmalige Registrierung befolgen Sie bitte folgende Videoanleitung und geben Sie den Einladungscode unter «My applications» > «Enter code» ein;
4. Unter «Organisation representatives» können Sie, sobald die Einladung angenommen wurde, die Rolle zuteilen. Für «Project manager», «Main research partner» und «Main implementation partner» können Sie direkt ins Feld klicken und die Person mittels Drop-Down auswählen;
5. Weitere Umsetzungs- und Forschungspartner können mit dem Add-Knopf hinzugefügt und die Rolle zugewiesen werden.
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Vertrag abschliessen und Vorstudie durchführen
Abschluss
Internationale Projekte
Förderung für internationale ProjekteEurostars
Die förderfähigen Kosten umfassen:
- effektive Personalkosten bis zu den folgenden Maxima des Bruttolohns:
o Projektleiterin oder Projektleiter sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter; erfahrene Wissenschaftlerin und erfahrener Wissenschaftler: maximal 220 500 Franken jährlich brutto bzw. 119 Franken pro Stunde;
o Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Mitarbeiter: 126 000 Franken jährlich brutto bzw. 68 Franken pro Stunde;
o Fachmitarbeiterin und Fachmitarbeiter: 113 400 Franken jährlich brutto bzw. 61 Franken pro Stunde;
o Doktorandin und Doktorand sowie Hilfskraft: 85 100 Franken jährlich brutto bzw. 46 Franken pro Stunde. - Abschreibungskosten von Geräten, Anlagen.
- Verbrauchsmaterial
- Reisekosten im Ausland
- Unteraufträge an Dritte sind förderfähig, wenn sie nicht zwischen den Projektpartnern vergeben werden.
- Overheadkosten von 15% auf allen förderfähigen Kosten.
Jeder Schweizer Partner muss einen Teil seiner Projektleistungen durch Eigenleistungen erbringen. Firmen müssen ihre Kapazität zur Erbringung der Eigenleistungen mittels eines Revisionsberichts, einer bestätigten Investition oder durch Nachweis anderer Finanzierungsquellen belegen. Hochschulen und Forschungsinstitutionen können Eigenleistungen in Form von Ressourcen, welche durch die Grundfinanzierung gedeckt sind, geltend machen. Eigenleistungen können alle förderfähigen Kosten beinhalten.
Als kleinere und mittelgrosse Organisation (bis 250 Vollzeitäquivalente) können Sie dafür die Unterstützung einer Innovationsmentorin oder eines Innovationsmentors bei Innosuisse beantragen.
Grundlage für die Ausstellung des Fördervertrags ist die Auflistung sämtlicher Projektkosten in einem Finanzplan. Dieser Finanzplan ist detaillierter als die Kostenzusammenstellung in Ihrem Antrag und legt die förderbaren Kosten der Schweizer Partner verbindlich fest. Er dient als Referenz für die Abrechnung der aufgelaufenen Projektkosten.
Der Finanzplan wird zwischen den Schweizer Projektpartnern und Innosuisse so lange verhandelt, bis alle offenen Fragen geklärt und die Finanzierung durch Innosuisse, die EU und die Partner selber vereinbart sind. Basierend auf dem vereinbarten Finanzplan stellt Innosuisse den Fördervertrag aus. Der Fördervertrag tritt erst mit der Unterzeichnung durch alle Parteien in Kraft und ist Voraussetzung für die Auszahlung der Förderbeiträge.
Eine erste Teilzahlung des Förderbetrages in Form einer Vorauszahlung nimmt Innosuisse vor, sobald der Konsortialvertrag und der Fördervertrag unterzeichnet sind. Ihr Projekt kann frühestens ab dem im Konsortialvertrag vereinbarten Startdatum und erst nach der Unterzeichnung aller Parteien beginnen.
Die Projektkosten werden ab dem im Konsortialvertrag vereinbarten Startdatum als förderfähige Kosten angerechnet, auch wenn noch kein unterzeichneter Fördervertrag vorliegt.
Start-up Coaching
Start-up CoachingZum Coachingprogramm und Gesucheingabe
Nein, der nicht verbrauchte Teil des Budgets kann nicht ausgezahlt werden.
Sie erhalten von der Innosuisse eine offizielle Vorlage, die dann im Innosuisse Online-Tool hochgeladen werden kann.
Nein, der nicht verbrauchte Teil des Budgets kann nicht ausgezahlt werden.
Portal Innosuisse Analytics und Verwalten des Vouchers
Der Code wird vom Bundesamt für Informationstechnik und Telekommunikation BIT generiert. Sie können auf «Neuen Bestätigungscode anfordern» klicken. Die Codes kommen manchmal mit einer leichten Zeitverzögerung an. Sie können auch die Anleitung auf CH-LOGIN Help unter «SMS-Empfang betroffen (mTAN kommt nicht an)» befolgen. Sollte dies nicht funktionieren, melden Sie sich bitte beim Helpdesk des BIT unter +41 (0)58 465 88 88 oder per E-Mail an servicedesk@bit.admin.ch.
1. Schritt: Firefox oder Microsoft Edge in der aktuellsten Version benutzen
2. Schritt: Cookies und Browserverlauf löschen (Firefox / Microsoft EDGE)
3. Schritt: Korrekte URL gemäss Rolle benutzen. Link für Gesuchstellende: Forschungsstätten, Unternehmen, Start-ups und weitere Organisationen: https://analytics.innosuisse.ch/pub
Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Störungsmeldung. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
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Ja, die Zeichenbegrenzung ist jeweils im Eingabefeld unten rechts aufgeführt. Die Leerschläge gelten als Zeichen.
In eIAM («electronic identity and access management») können Benutzerinnen und Benutzer ihren Account bearbeiten. Im Eingabeportal Innosuisse Analytics können Änderungen unter «My Profile» vorgenommen werden.
Die entsprechenden Anleitungen für Änderungen an Ihrem CH-Login finden Sie auf der Hilfe-Seite von CH-Login.
Sie können Ihre Postadresse direkt in Analytics unter «My profile» ändern. Die Änderungen werden im Gesuch automatisch übernommen, sofern es sich im Status «New» befindet. Bei Adressänderungen für laufende Projekte / Voucher melden Sie sich bitte an das entsprechende Team, welches Ihr Projekt betreut:
Innovationsscheck oder Innovationsprojekt: innoprojects@innosuisse.ch
Start-up Coaching: startup@innosuisse.ch
Wird Ihnen eine Gutschrift gewährt, können Sie über das von der Innosuisse zur Verfügung gestellte Portal Innosuisse Analytics nach Coaches suchen. Um einen für Ihr Vorhaben angemessenen Coach zu finden, stehen Ihnen dabei Suchfunktionen und Kompetenzprofile der Coaches zur Verfügung. Zudem finden Sie auch die Kontaktdaten der Coaches, damit Sie sich vorab bei einem entsprechenden Coach bezüglich einer Zusammenarbeit erkundigen können. Sobald Sie fündig geworden sind, können Sie den entsprechenden Coach über Innosuisse Analytics dazu einladen, Sie im Rahmen des Coachingprogramms zu begleiten.
Wird Ihnen eine Gutschrift gewährt, hilft die Innosuisse Ihnen durch das Verfassen einer Empfehlung bei der Auswahl des Hauptcoaches und somit beim Beginn Ihres Coachingprogramms. Darüber hinaus stehen Ihnen die Innosuisse oder Ihr Hauptcoach während des Programms jederzeit zur Verfügung, wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten Coach Schwierigkeiten haben sollten.
Wichtig: Die Gutschrift kann nur bei Coaches eingelöst werden, die in der Liste der qualifizierten Coaches der Innosuisse aufgeführt sind.
Die Entschädigung eines Coaches für seine flexiblen Coachingdienstleistungen ist stundenbasiert und erfolgt über einen einheitlichen Stundenansatz von CHF 200.- (alles inklusive). Spezialcoaches werden über festgelegte Pauschalen bezahlt, die sich je nach Leistung unterscheiden. Dieser Service ist in der Regel ein gebündeltes Paket, z. B. in Form eines klar definierten Workshops.
Der gesamte Entschädigungsprozess wird direkt und papierlos im Portal Innosuisse Analytics abgewickelt.
Wenn ein Coach die geleisteten Stunden in Rechnung stellt, erscheint auf Ihrem Dashboard unter der Überschrift «New payment requests» eine Benachrichtigung, die mit einem orangefarbenen Ausrufezeichen markiert ist. Wenn Sie auf das Ausrufezeichen klicken, haben Sie Zugriff auf die Details der Rechnung und können sie direkt genehmigen oder ablehnen.
Zwischen Innosuisse und Ihnen besteht ein Subventionsverhältnis. Die damit einhergehenden Rechte und Pflichten sind in der «Verfügung» geregelt, die Sie nach der Gutheissung eines Gesuches erhalten.[1]
Die Zusammenarbeit mit einem Coach wird mittels einer von der Innosuisse zur Verfügung gestellten standardisierten Vertragsvorlage geregelt. Diese ist unter der Rubrik «Documents» im Portal Innosuisse Analytics verfügbar. Jede zusätzliche Zusammenarbeit mit einem anderen Coach oder Spezialcoach erfordert einen zusätzlichen Vertrag. Sie müssen den Teil Ihres Budgets festlegen, den Sie jedem Ihrer Coaches als Entschädigung für seine oder ihre Dienste zukommen lassen wollen. Dieser Betrag wird direkt zwischen Ihnen und dem betreffenden Coach vereinbart. Bei Bedarf kann das Budget jederzeit im Portal Innosuisse Analytics in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden.
Der Vertragsabschluss zwischen Ihnen und einem Coach geschieht typischerweise ohne Beteiligung der Innosuisse. Auf Verlangen kann die Innosuisse jedoch den Nachweis verlangen, dass ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde. Sind zudem allfällige Änderungen am Inhalt der Vertragsvorlage gewünscht, muss die Innosuisse per E-Mail startup@innosuisse.ch darüber in Kenntnis gesetzt werden. Dies wird deshalb verlangt, damit geprüft werden kann, ob die geänderte Vereinbarung nach wie vor mit der gesetzlichen Grundlage vereinbar ist.
[1] Eine «Verfügung» ist ein Rechtsbegriff für ein Papierdokument, welches die Innosuisse an die Bewerberinnen und Bewerber verschickt. Dieses Dokument enthält die Entscheidung darüber, ob ein Coachinggesuch gutgeheissen oder abgelehnt wurde.
Eine Kopie des Vertrages finden Sie in der Rubrik «Dokumente» im Portal Innosuisse Analytics auf Ihrem Voucher. Wenn Sie einen Coach für Coaching-Aktivitäten einladen, müssen Sie die Bedingungen der Vereinbarung akzeptieren, die Sie an den Coach binden wird.
Das gesamte Management der Gutschrift wird über das Portal Innosuisse Analytics abgewickelt, das von der Innosuisse zur Verfügung gestellt wird. In diesem Tool sind Ihre Meilensteine sichtbar, mit welchen Coaches Sie arbeiten und wie viel Budget Sie noch haben. Ferner können Sie über dieses Tool etwa weitere Coaches dazu einladen, an Ihrem Start-up zu arbeiten.
Eingabeportal Innolink
EingabeportaleNeue Gesuche für Innovationsprojekte geben Sie ab sofort im Eingabeportal Innolink ein. Gesuche, die bereits in Vorbereitung sind, können Sie weiterhin in Analytics einreichen. Gesuche für Innovationsschecks und Start-up Coaching werden bis auf Weiteres in Analytics eingereicht.
Ja. Sie müssen sich bei der ersten Anmeldung auf Innolink neu registrieren. Aufgrund der modernen Technologie von Innolink ist Ihr altes Analytics-Konto auf Innolink ungültig.
Eingabeportal Innosuisse Analytics
EingabeportaleDer Code wird vom Bundesamt für Informationstechnik und Telekommunikation BIT generiert. Sie können auf «Neuen Bestätigungscode anfordern» klicken. Die Codes kommen manchmal mit einer leichten Zeitverzögerung an. Sie können auch die Anleitung auf CH-LOGIN Help unter «SMS-Empfang betroffen (mTAN kommt nicht an)» befolgen. Sollte dies nicht funktionieren, melden Sie sich bitte beim Helpdesk des BIT unter +41 (0)58 465 88 88 oder per E-Mail an servicedesk@bit.admin.ch.
1. Schritt: Firefox oder Microsoft Edge in der aktuellsten Version benutzen
2. Schritt: Cookies und Browserverlauf löschen (Firefox / Microsoft EDGE)
3. Schritt: Korrekte URL gemäss Rolle benutzen. Link für Gesuchstellende: Forschungsstätten, Unternehmen, Start-ups und weitere Organisationen: https://analytics.innosuisse.ch/pub
Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Störungsmeldung. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Wahrscheinlich verwenden Sie in Ihrem Browser einen sogenannten «Ad-Blocker», um Werbung zu unterdrücken. Dieser Werbeblocker verändert die Cookies, die Innosuisse für Ihr Login ins System dringend benötigt. Deshalb sehen Sie die Fehlermeldung. Bitte schalten Sie Ihren Ad-Blocker für die Domains «*.innosuisse.ch» und «*.admin.ch» aus bzw. lassen Sie Cookies für diese Domains zu.
Auf der Startseite des Eingabeportals Analytics unter «My Applications» den Code unter «Enter Code» eingeben. Mit dem Autorisierungscode können Projekten neue Projektmitarbeitende hinzugefügt werden.
Unter «Collaborators» kann der «Admin» (Punkt 1 im Bild) prüfen, ob der Code noch gültig ist (Punkt 2 im Bild). Falls der Code ungültig ist, kann der Admin einen neuen Code mittels Klick auf das Brief-Symbol («Re-send invitation») auslösen.
Über das eIAM-System («electronic identity and access management») der Bundesverwaltung beantragen Sie den Zugriff auf das Eingabeportal Innosuisse Analytics. EIAM verwaltet, worauf ein Benutzer oder eine Benutzerin zugreifen kann. Dieser Schritt ist nur bei der ersten Anmeldung nötig.
Sie können Ihr Gesuch in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch eingeben.
Der Benutzer oder die Benutzerin, der oder die den Screen lockt, muss zuerst wieder zur Übersicht zurück und sich dann ausloggen. Wenn das Browserfenster direkt geschlossen wird, blockiert das System die Bearbeitung. Sollte dies einmal unbeabsichtigt passieren, dann wieder einloggen, das Gesuch öffnen und korrekt über «Overview» > «Logout» verlassen. (Für Start-up Coaching gilt das nur im Status «NEW», bevor das Gesuch eingereicht wird.)
Das Format ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Bilder über den Button «Insert image» eingefügt werden. Empfehlung max. Grösse: 1024x768 px und 1 MB.
Ja, die Zeichenbegrenzung ist jeweils im Eingabefeld unten rechts aufgeführt. Die Leerschläge gelten als Zeichen.
In eIAM («electronic identity and access management») können Benutzerinnen und Benutzer ihren Account bearbeiten. Im Eingabeportal Innosuisse Analytics können Änderungen unter «My Profile» vorgenommen werden.
Die entsprechenden Anleitungen für Änderungen an Ihrem CH-Login finden Sie auf der Hilfe-Seite von CH-Login.
Sie können Ihre Postadresse direkt in Analytics unter «My profile» ändern. Die Änderungen werden im Gesuch automatisch übernommen, sofern es sich im Status «New» befindet. Bei Adressänderungen für laufende Projekte / Voucher melden Sie sich bitte an das entsprechende Team, welches Ihr Projekt betreut:
Innovationsscheck oder Innovationsprojekt: innoprojects@innosuisse.ch
Start-up Coaching: startup@innosuisse.ch
Im Reiter «Collaborators» müssen Sie immer folgende Reihenfolge einhalten:
1. «Organization» hinzufügen mittels Add-Knopf;
2. «Collaborators» hinzufügen mittels Add-Knopf;
3. Die eingeladene Person erhält ein E-Mail mit der Aufforderung, sich bei Analytics einzuloggen (für die erstmalige Registrierung befolgen Sie bitte folgende Videoanleitung und geben Sie den Einladungscode unter «My applications» > «Enter code» ein;
4. Unter «Organisation representatives» können Sie, sobald die Einladung angenommen wurde, die Rolle zuteilen. Für «Project manager», «Main research partner» und «Main implementation partner» können Sie direkt ins Feld klicken und die Person mittels Drop-Down auswählen;
5. Weitere Umsetzungs- und Forschungspartner können mit dem Add-Knopf hinzugefügt und die Rolle zugewiesen werden.
Bitte prüfen Sie zuerst unter «Collaborators» > «Last session», ob die Mitarbeitenden die Einladung angenommen und sich auf Analytics eingeloggt haben. Erst dann ist es möglich, den Mitarbeitenden eine Rolle zuzuteilen.
Fälschlicherweise bezieht sich die Fehlermeldung immer auf die «Planning page», auch wenn Sie diese vollständig ausgefüllt haben. Der Fehler liegt aber im «Financial plan». Das passiert meistens bei Projekten ohne Umsetzungspartner. Sie müssen trotzdem alle Pflichtfragen beantworten:
- Please indicate reasons if cash contribution of implementation partner should be lower than 10%
- Please indicate reasons if Innosuisse contributions should be higher than contribution of implementation partner
Es genügt bei Innovationsprojekten ohne Umsetzungspartner, wenn Sie ein Leerzeichen im Text setzen.
1. Möglichkeit: Das Problem liegt an den Bildern:
Bilder wurden mittels «Copy + Paste» ins Gesuch eingefügt und sind in einer sehr hohen Qualität oder Auflösung. Dies führt dazu, dass kein PDF erzeugt werden kann.
Lösung:
- Bilder verkleinern auf die maximal empfohlene Grösse (1024x768 px und 1 MB);
- Bilder korrekt über den Insert-Button des Texteditors einfügen;
- Für eine Analyse durch die Entwickler senden Sie bitte ein E-Mail an innoprojects@innosuisse.ch, damit ein Ticket eröffnet werden kann.
2. Möglichkeit: Das Problem liegt an einem Sonderzeichen:
Texte wurden mittels «Copy + Paste» eingefügt, es versteckt sich eventuell ein Sonderzeichen in der Formatierung, das die Applikation in HTML umwandelt. Ein weiterer Hinweis für ein Sonderzeichen im Gesuch ist, wenn beim Download des Gesuchs eine nicht zu öffnende Datei mit 0 Byte angezeigt wird.
Lösung:
- Wenn Texte kopiert werden, zuerst alle Formatierungen löschen (z.B. im Editor) und dann erst im Gesuch einfügen;
- Für eine Analyse durch die Entwickler senden Sie bitte ein E-Mail an innoprojects@innosuisse.ch, damit ein Ticket eröffnet werden kann.
Dieser Button ist nur für Benutzerinnen und Benutzer mit der Funktion «Project Manager» oder bei Start-up Coaching «Contact Person» verfügbar.
Die Rolle / Funktion ist im Gesuch unter «Collaborators» > «Organisation representatives» zu finden:
Ja. Gesuchstellende, die ihr Gesuch überarbeiten möchten, können es manuell kopieren und über das Eingabeportal Innolink erneut einreichen.
Wird Ihnen eine Gutschrift gewährt, können Sie über das von der Innosuisse zur Verfügung gestellte Portal Innosuisse Analytics nach Coaches suchen. Um einen für Ihr Vorhaben angemessenen Coach zu finden, stehen Ihnen dabei Suchfunktionen und Kompetenzprofile der Coaches zur Verfügung. Zudem finden Sie auch die Kontaktdaten der Coaches, damit Sie sich vorab bei einem entsprechenden Coach bezüglich einer Zusammenarbeit erkundigen können. Sobald Sie fündig geworden sind, können Sie den entsprechenden Coach über Innosuisse Analytics dazu einladen, Sie im Rahmen des Coachingprogramms zu begleiten.
Wird Ihnen eine Gutschrift gewährt, hilft die Innosuisse Ihnen durch das Verfassen einer Empfehlung bei der Auswahl des Hauptcoaches und somit beim Beginn Ihres Coachingprogramms. Darüber hinaus stehen Ihnen die Innosuisse oder Ihr Hauptcoach während des Programms jederzeit zur Verfügung, wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten Coach Schwierigkeiten haben sollten.
Wichtig: Die Gutschrift kann nur bei Coaches eingelöst werden, die in der Liste der qualifizierten Coaches der Innosuisse aufgeführt sind.
Die Entschädigung eines Coaches für seine flexiblen Coachingdienstleistungen ist stundenbasiert und erfolgt über einen einheitlichen Stundenansatz von CHF 200.- (alles inklusive). Spezialcoaches werden über festgelegte Pauschalen bezahlt, die sich je nach Leistung unterscheiden. Dieser Service ist in der Regel ein gebündeltes Paket, z. B. in Form eines klar definierten Workshops.
Der gesamte Entschädigungsprozess wird direkt und papierlos im Portal Innosuisse Analytics abgewickelt.
Wenn ein Coach die geleisteten Stunden in Rechnung stellt, erscheint auf Ihrem Dashboard unter der Überschrift «New payment requests» eine Benachrichtigung, die mit einem orangefarbenen Ausrufezeichen markiert ist. Wenn Sie auf das Ausrufezeichen klicken, haben Sie Zugriff auf die Details der Rechnung und können sie direkt genehmigen oder ablehnen.
Zwischen Innosuisse und Ihnen besteht ein Subventionsverhältnis. Die damit einhergehenden Rechte und Pflichten sind in der «Verfügung» geregelt, die Sie nach der Gutheissung eines Gesuches erhalten.[1]
Die Zusammenarbeit mit einem Coach wird mittels einer von der Innosuisse zur Verfügung gestellten standardisierten Vertragsvorlage geregelt. Diese ist unter der Rubrik «Documents» im Portal Innosuisse Analytics verfügbar. Jede zusätzliche Zusammenarbeit mit einem anderen Coach oder Spezialcoach erfordert einen zusätzlichen Vertrag. Sie müssen den Teil Ihres Budgets festlegen, den Sie jedem Ihrer Coaches als Entschädigung für seine oder ihre Dienste zukommen lassen wollen. Dieser Betrag wird direkt zwischen Ihnen und dem betreffenden Coach vereinbart. Bei Bedarf kann das Budget jederzeit im Portal Innosuisse Analytics in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden.
Der Vertragsabschluss zwischen Ihnen und einem Coach geschieht typischerweise ohne Beteiligung der Innosuisse. Auf Verlangen kann die Innosuisse jedoch den Nachweis verlangen, dass ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde. Sind zudem allfällige Änderungen am Inhalt der Vertragsvorlage gewünscht, muss die Innosuisse per E-Mail startup@innosuisse.ch darüber in Kenntnis gesetzt werden. Dies wird deshalb verlangt, damit geprüft werden kann, ob die geänderte Vereinbarung nach wie vor mit der gesetzlichen Grundlage vereinbar ist.
[1] Eine «Verfügung» ist ein Rechtsbegriff für ein Papierdokument, welches die Innosuisse an die Bewerberinnen und Bewerber verschickt. Dieses Dokument enthält die Entscheidung darüber, ob ein Coachinggesuch gutgeheissen oder abgelehnt wurde.
Eine Kopie des Vertrages finden Sie in der Rubrik «Dokumente» im Portal Innosuisse Analytics auf Ihrem Voucher. Wenn Sie einen Coach für Coaching-Aktivitäten einladen, müssen Sie die Bedingungen der Vereinbarung akzeptieren, die Sie an den Coach binden wird.
Das gesamte Management der Gutschrift wird über das Portal Innosuisse Analytics abgewickelt, das von der Innosuisse zur Verfügung gestellt wird. In diesem Tool sind Ihre Meilensteine sichtbar, mit welchen Coaches Sie arbeiten und wie viel Budget Sie noch haben. Ferner können Sie über dieses Tool etwa weitere Coaches dazu einladen, an Ihrem Start-up zu arbeiten.
IncaMail
Digitaler Rechtsverkehr mit IncaMailKlicken Sie hier für eine Schriftt-für-Schritt-Anleitung.
Wie bei der Briefpost müssen Sie digitale eingeschriebene Sendungen innert sieben Tagen abholen. Danach verfällt der Link und Innosuisse erhält die Meldung, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie den Link nicht mehr öffnen können oder Sie eine erneute Zustellung wünschen.
Bei der Nutzung unserer Online-Dienste informieren wir Sie, dass die Kommunikation mit Innosuisse in erster Linie auf elektronischem Weg geführt wird. Mit der Zustellung der Abholungseinladung erachten wir unsere Sendungen daher als zugestellt, es erfolgen grundsätzlich keine weiteren Zustellversuche.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie den Link nicht mehr öffnen können oder Sie eine erneute Zustellung wünschen.
Innosuisse ist es ein Anliegen, ihre Prozesse weiter zu digitalisieren und damit den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden. Es steht Ihnen jedoch frei, die Zustellung amtlicher Sendungen auf dem brieflichen Postweg zu verlangen. Innosuisse sendet Ihnen die Dokumente anschliessend erneut per Briefpost zu. Bitte beachten Sie, dass hierbei zeitliche Verzögerungen auftreten können.
Ja. Unsere E-Mailadressen sind sowohl bei IncaMail als auch bei PrivaSphere hinterlegt.
Gemäss den rechtlichen Vorgaben muss beim elektronischen Versand von amtlichen Dokumenten (z.B. Entscheide oder Verfügungen) sichergestellt werden, dass die Übertragung gesichert erfolgt und dass die Zustellung der Sendung nachverfolgt werden kann. Hierzu können öffentlich-rechtliche Organisationen wie Innosuisse die vom Bund anerkannten Zustellplattformen (derzeit PrivaSphere oder IncaMail) einsetzen.
Innosuisse stellt Ihnen Entscheide und Verfügungen mittels IncaMail zu. Ausserdem sendet Innosuisse Ihnen auf diesem Weg Dokumente mit vertraulichem Inhalt zu. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, reguläre E-Mailnachrichten ebenfalls mittels regulärer E-Mail zu beantworten. Die Wahl dieses Kanals durch den Absender sehen wir als entsprechende Ermächtigung an.
Der Empfang von digitalen eingeschriebenen Sendungen ist kostenlos. Je nach Anbieterin können Sie zudem monatlich eine gewisse Anzahl an eingeschriebenen Sendungen kostenlos verschicken. Bitte konsultieren Sie hierzu die Webseiten der Anbieterinnen:
www.incamail.com; www.privasphere.com.
Ja. Sowohl IncaMail als auch PrivaSphere sind vom Bund anerkannte, gegenseitig funktionierende Zustellplattformen. Ist Ihre E-Mailadresse mit einem PrivaSphere Konto verknüpft, leitet Sie der Link zur Abholung in der Einladungsmail zu Ihrem PrivaSphere-Konto weiter. Dort haben sie grundsätzlich dieselben Funktionalitäten.
Innosuisse: Rollen und Organisation
OrganisationVerwaltungrat (VR)
Der Verwaltungsrat ist das strategische Organ von Innosuisse. Seine Aufgaben sind im SAFIG (Art. 7) geregelt.
Gemäss SAFIG: 4 Jahre.
Der VRP kann 2x wiedergewählt werden.
Die VR-Mitglieder 1x.
Innovationsrat (IR)
Er ist das Expertenorgan der künftigen Innosuisse. Seine Aufgaben sind im SAFIG (Art. 10) geregelt.
Das Gesetz sieht mindestens 15, maximal 25 IR-Mitglieder vor.
Der Verwaltungsrat setzt auf Persönlichkeiten, die beruflich aktiv sind und ihre Erfahrung für ihre Aufgabe bei Innosuisse einsetzen
können. Zusätzlich zur gewünschten Erneuerung bei der Umwandlung der KTI in Innosuisse, will der Verwaltungsrat auch eine gewisse Kontinuität zur bisherigen Förderung wahren. Aus diesem Grund hat er fünf Mitglieder der KTI in den Innovationsrat gewählt.
Qualität und Vielfalt sind dem Verwaltungsrat besonders wichtig. Die Mitglieder des Innovationsrat bringen diese Vielfalt mit, sowohl in Bezug auf den beruflichen (unternehmerisches Umfeld, Fachhochschulen, universitäre Hochschulen, ETH) wie auch den
kulturellen Hintergrund: Zehn Mitglieder sind in der Deutschschweiz, sieben in der Romandie, zwei im Tessin und ein Mitglied
ist im Ausland tätig.
Der VR möchte ein echtes Milizgremium mit Persönlichkeiten, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt ausserhalb von Innosuisse in einem
für Innosuisse relevanten Bereich haben. Er geht deshalb von einem Pensum von nicht mehr als 20 Prozent aus.
Die Mitglieder werden für 4 Jahre gewählt. Sie können einmal wiedergewählt werden.
Expertinnen und Experten
Gemäss Artikel 10 Absatz 2 Innosuisse-Gesetz (SAFIG; SR 420.2) kann der Innovationsrat dem Verwaltungsrat Expertinnen und Experten zur Begutachtung von Gesuchen in seinem Aufgabenbereich und zur Begleitung der Projektarbeiten zur Wahl vorschlagen.
Die Expertinnen und Experten decken mit ihrer Expertise das gesamte Förderspektrum von Innosuisse ab.
Letzte Änderung 29.07.2022