Swissuniversities, der Schweizerische Nationalfonds und Innosuisse haben unter der Federführung der Akademien der Wissenschaften Schweiz gemeinsam einen Kodex für Wissenschaftliche Integrität erarbeitet. Er berücksichtigt neue Entwicklungen in der Wissenschaft, erleichtert die Zusammenarbeit über institutionelle Grenzen hinweg und stärkt die Qualitätssicherung in der Forschung.
Ungenügende Kennzeichnung namhafter Mitarbeit bei wissenschaftlichen Publikationen, Befangenheit bei der Evaluation von Forschungsprojekten oder Beeinträchtigung der Forschungsfreiheit bei privaten Zuwendungen – mögliches Fehlverhalten erstreckt sich über den ganzen Bereich der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dem will der neue Kodex für wissenschaftliche Integrität entgegenwirken, zudem aber vor allem auch aufzeigen, was Good Practice in der wissenschaftlichen Arbeit ist. Diese orientiert sich an den Grundprinzipien Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung. Die Expertenkommission Wissenschaftliche Integrität hat damit die Grundsätze und Verfahrensregeln im Bereich Wissenschaftliche Integrität sowie das dazugehörige Reglement aus dem Jahr 2008 unter Berücksichtigung des europäische ALLEA Code of Conducts (2017) aktualisiert.
Standards und Verfahrensgrundsätze implementieren
Der Kodex empfiehlt auch, Verfahrensschritte wie Schlichtung, Untersuchung, Sanktion und Rekurs mit entsprechenden Verfahrensgrundsätzen klar zu definieren und voneinander abzugrenzen. Wie diese Standards in den eigenen Reglementen verankert und konkret umgesetzt werden, liegt in der Kompetenz der Hochschulen und Förderorganisationen.
Letzte Änderung 16.03.2022