Am Markt etablierte Schweizer Start-ups und KMU, die ein überdurchschnittlich hohes Innovationspotenzial aufweisen, können im Rahmen des Swiss Accelerator eine direkte finanzielle Förderung für Innovationsprojekte beantragen. Die neuartigen Produkte und Dienstleistungen müssen rasch und wirkungsvoll umgesetzt werden können und skalierbar sein.
Innosuisse hat den Swiss Accelerator 2022 eingeführt und lanciert 2023 die zweite Ausschreibung.
Datum | |
---|---|
28. August 2023 |
Eröffnung der Eingabeplattform Innolink zur Eingabe des Kurzgesuches |
09. Oktober 2023 |
Frist für die Eingabe des Kurzgesuches |
Der Swiss Accelerator ist auch 2023 eine Übergangsmassnahme für Horizon Europe, wie vom Bundesrat am 24. Mai 2023 beschlossen. Weil die Schweiz beim Rahmenprogramm der Europäischen Union als nichtassoziiertes Drittland gilt, hat der Bund Innosuisse mit der Durchführung dieser Übergangsmassnahme beauftragt. Sie wird durch den Bund finanziert.
Der Förderbeitrag von Innosuisse beträgt maximal 70 Prozent der Projektkosten. 30 Prozent der Kosten trägt das Unternehmen als Eigenleistung selbst. Pro Gesuch beträgt das Projektbudget maximal 2,5 Millionen Schweizer Franken. Die KMU und Start-ups durchlaufen ein dreistufiges Gesuchverfahren.
WICHTIG: Start-ups vor dem Markteintritt dürfen keine Gesuche für Swiss Accelerator-Projekte einreichen.
Sind Sie als Start-up mit Produkten oder Dienstleistungen noch nicht auf dem Markt?
Dann könnten die Start-up Innovationsprojekte für Sie interessant sein. Bitte beachten Sie, dass eine gleichzeitige Gesucheingabe beim Swiss Accelerator und den Start-up Innovationsprojekten aufgrund der definierten Kriterien nicht möglich ist.
Swiss Accelerator: Ablauf Schritt für Schritt

Letzte Änderung 28.08.2023