Als Unternehmen sowie private oder öffentliche Organisation (sogenannter Umsetzungspartner)
Diese fünf Voraussetzungen müssen Sie als Umsetzungspartner erfüllen:
- Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre private oder öffentliche Organisation ist in der Schweiz wertschöpfend tätig.
- Der Fokus Ihres Projektes liegt auf wissenschaftsbasierter Innovation, das heisst auf der Umsetzung am Markt von neusten Erkenntnissen aus der Forschung.
- Ihr Projekt entspricht einem Marktbedürfnis und verspricht wirtschaftlichen Erfolg oder gesellschaftlichen Mehrwert.
- Sie übernehmen die in Ihrem Unternehmen anfallenden Projektkosten und sind bereit, dem Forschungspartner Aufwendungen in Höhe von mindestens 10 % des Innosuisse-Beitrags zukommen zu lassen.
- Ein Schweizer Forschungspartner will mit Ihnen ein Innovationsprojekt umsetzen.
Als Forschende
Sie arbeiten in einer Schweizer Forschungsstätte. Ihre Forschungsstätte (der sogenannte Forschungspartner) gehört in eine der folgenden Kategorien:
- Hochschulforschungsstätten nach Art. 4 Bst. c FIFG
- Nichtkommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs nach Art. 5 FIFG
- Institutionen der Ressortforschung nach Art. 16 Abs. 3 FIFG, die zur zweckmässigen Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Forschungsprojekte durchführen
- Bundeseigene Forschungsanstalten nach Art. 17 FIFG
- Ein Unternehmen will mit Ihnen als Forschungspartner ein Innovationsprojekt realisieren.