Mit erleichterten finanziellen Bedingungen für 2021 und 2022 sollen KMU ihre Innovationskraft aufrechterhalten. Für neue Innovationsprojekte, die 2021 und 2022 eingereicht werden, können die Gesuchstellenden zwischen Massnahme 1 und Massnahme 2 des Impulsprogramms wählen.


Ihr Unternehmen plant die Entwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen. Sie benötigen dazu die Kompetenzen einer Schweizer Forschungsinstitution. Dann schliessen Sie sich zusammen und realisieren Sie gemeinsam Ihr Innovationsprojekt.
Innosuisse finanziert Innovationsprojekte mit, die Unternehmen sowie private oder öffentliche Einrichtungen gemeinsam mit Forschungsinstitutionen durchführen.
Innovationsprojekte in zwei Minuten erklärt
Voraussetzungen, um ein Gesuch einzureichen
Um ein Gesuch einzureichen, müssen die Projektpartner gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Als Unternehmen sowie private oder öffentliche Organisation (sogenannter Umsetzungspartner)
Diese fünf Voraussetzungen müssen Sie als Umsetzungspartner erfüllen:
- Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre private oder öffentliche Organisation ist in der Schweiz wertschöpfend tätig.
- Der Fokus Ihres Projektes liegt auf wissenschaftsbasierter Innovation, das heisst auf der Umsetzung am Markt von neusten Erkenntnissen aus der Forschung.
- Ihr Projekt entspricht einem Marktbedürfnis und verspricht wirtschaftlichen Erfolg oder gesellschaftlichen Mehrwert.
- Sie übernehmen die in Ihrem Unternehmen anfallenden Projektkosten und sind bereit, dem Forschungspartner Aufwendungen in Höhe von mindestens 10 % des Innosuisse-Beitrags zukommen zu lassen.
- Ein Schweizer Forschungspartner will mit Ihnen ein Innovationsprojekt umsetzen.
Als Forschende
Sie arbeiten in einer Schweizer Forschungsstätte. Ihre Forschungsstätte (der sogenannte Forschungspartner) gehört in eine der folgenden Kategorien:
- Hochschulforschungsstätten nach Art. 4 Bst. c FIFG
- Nichtkommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs nach Art. 5 FIFG
- Institutionen der Ressortforschung nach Art. 16 Abs. 3 FIFG, die zur zweckmässigen Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Forschungsprojekte durchführen
- Bundeseigene Forschungsanstalten nach Art. 17 FIFG
- Ein Unternehmen will mit Ihnen als Forschungspartner ein Innovationsprojekt realisieren.
In allen Themengebiete
Innosuisse fördert Projekte aus allen Innovationsgebieten sowie interdisziplinäre Vorhaben.
Was beinhaltet Ihr Gesuch?
Das Gesuch füllen Sie im Eingabeportal von Innosuisse online aus. Diese Informationen benötigen Sie:
- Informationen zu Projektpartnern: Kompetenzen und Leistungsausweis der Partner, vorhandene Infrastruktur
- Generelle Informationen: Titel, Hintergrund, erste Resultate
- Wertschöpfung Ihres Innovationsvorhabens: Geschäftsmodell, Wettbewerbssituation, Alleinstellungsmerkmale (USP), Marktanalyse, Potenzial für Rentabilität
- Ihre neuartige Lösung: Entwicklungszustand, innovativer Inhalt, Risiko und Ambition (z.B. Technologiereifegrad), Umsetzbarkeit der Resultate
- Projektplan inklusive Zeitplan: Arbeitspakete, quantitative Ziele (technologische, wissenschaftliche, wirtschaftliche), Risikoanalyse
- Finanzplan: Lohnkosten, Materialkosten, 50 % Beitrag Umsetzungspartner, 10 % Cash-Beitrag.
Es gibt keine Beschränkung der Projektdauer für Innovationsprojekte mit Umsetzungspartner. In der Regel dauern Innovationsprojekte mit Umsetzungspartner zwischen 6 und 36 Monaten.
Bei Innovationsprojekten ohne Umsetzungspartner kann ein Projekt hingegen höchstens 18 Monate dauern.
Solange es für Ihr Innovationsprojekt sinnvoll ist und das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt, gibt es keine finanzielle Grenze bei Gesuchen für Innovationsprojekte.
Bei Innovationsprojekten mit Umsetzungspartner muss dieser zudem bereit sein, 50 % der Projektkosten selbst zu tragen. Dies gilt für alle Themengebiete.
Die Informationen finden Sie im Merkblatt zur Unabhängigkeit (PDF, 225 kB, 17.04.2020).
Die Prüfung der Berechtigung zur Einreichung eines Gesuchs erfolgt über ein konkretes Fördergesuch für ein Innovationsvorhaben. Da bei Gesuchen, an denen neue Forschungspartner beteiligt sind, im online Eingabeportal diese Institution noch nicht anwählbar ist und für diese noch keine Stundensätze für das Personal hinterlegt sind, muss der Forschungspartner zunächst Kontakt mit innoprojects@innosuisse.ch aufnehmen und sein Anliegen mitteilen. Anschliessend wird die Institution ins Eingabeportal aufgenommen.
Für das erste Gesuch werden anschliessend und vorläufig die Personalkosten mit den Maximalstundensätzen berechnet. Die neue Forschungsinstitution reicht parallel zum Fördergesuch die im Merkblatt (PDF, 284 kB, 25.02.2021) aufgelisteten Dokumente ein. Wird die Beitragsberechtigung anerkannt, meldet die Forschungsstätte der Innosuisse ihre kalkulatorischen Stundensätze und es findet eine Neuberechnung der Personalkosten vor der Vertragserstellung statt.
Im Online-Eingabeportal wird auf Grundlage der hinterlegten kalkulatorischen Stundensätze der jeweiligen Forschungsinstitutionen die Personalkosten berechnet. Zusammen mit den beantragten Sachkosten ergibt sich das Projektbudget. Hinzu kommt noch ein Overhead (prozentuale Berechnung auf den Personalkosten). Dies ergibt das Förderbudget. Das Kostendach berechnet sich unter Berücksichtigung der Maximaltarife für Personalkosten, welche in den Vollzugsbestimmungen (PDF, 471 kB, 13.04.2022) festgelegt sind.
Projektbudget: Das Projektbudget wird mit den ermittelten kalkulatorischen Stundensätzen für Personal sowie Sachkosten im Gesuch berechnet und gilt als geplantes Budget für das Projekt. Inklusive des Overheads ergibt sich das Förderbudget.
Kostendach: Das Kostendach wird mittels der maximalen Stundensätze für das Projektpersonal im Gesuch berechnet und neben dem Projektbudget ebenfalls im Subventionsvertrag festgelegt. Das Kostendach kann ohne Anpassung des Subventionsvertrags ausgeschöpft werden, sofern die Erhöhung der Personalkosten sich ergibt aus angemessenen Lohnerhöhungen, notwendigen höheren Arbeitsgeberanteilen an der Sozialversicherung, Massnahmen zum Teuerungsausgleich, Erhöhungen aufgrund von Personalwechseln innerhalb der gleichen Projektfunktionskategorie, geringfügigen Anpassungen der Verteilung der veranschlagten Arbeitsstunden auf die verschiedenen Personalfunktionen oder aufgrund bewilligter Änderungen von Schlüsselpersonen. Sowohl die finanzielle Leistung (Barbeitrag) wie auch die Eigenbeteiligung des Umsetzungspartners sind hingegen gemäss Förderbudget im Subventionsvertrag festgelegt und nicht variabel.
Effektive Kosten: Die effektiven Kosten sind die nachweisbaren entstanden Kosten für das Projekt, welche in der Schlussabrechnung (inkl. der entsprechenden Nachweisen) aufgeführt werden müssen. Aufgrund der Schlussabrechnung wird die Höhe der Schlusstranche resp. der Rückforderung festgelegt.
Die anrechenbaren direkten Projektkosten setzen sich aus Personal- und Sachkosten zusammen.
Beiträge der Innosuisse unterliegen als Subventionen gemäss Art. 18 Abs. 2 Bst. a des MWSTG nicht der Mehrwertsteuer, sondern zählen zu Nichtentgelten. Die Ausgaben der Forschungsstätten für das Projekt (z. B. Kosten für eine Maschine) hingegen sind mehrwertsteuerpflichtig. Das heisst, dass die Ausgaben der Forschungsstätte wie auch die finanzielle Leistung (Barbeitrag) im Gesuch sowie in der Abrechnung jeweils inkl. der Mehrwertsteuer anzugeben sind.
Personalkosten vom Forschungspartner
Sie setzen sich aus den Lohnkosten und den Arbeitgeberbeiträgen zusammen.
Anrechenbar ist ausschliesslich der funktionsbezogene Aufwand für das Projekt. Der jährliche Aufwand darf die maximalen Jahresbruttosaläre gemäss Art. 5 Abs. 1 der Vollzugsbestimmungen (PDF, 471 kB, 13.04.2022) für Innovationsprojekte nicht überschreiten.
Anfang jedes Kalenderjahres wird eine Wegleitung, eine Prüfbescheinigung sowie eine Excel-Vorlage durch Innosuisse versandt. Die Berechnung der kalkulatorischen Stundensätze mittels Excel-Vorlage erfolgt grob folgendermassen: Gesamtsumme der jährlichen Bruttolöhne aller Mitarbeitenden der Forschungsinstitution je Personalfunktion geteilt durch Vollzeitäquivalente und durch die jährlichen produktiven Stunden.
Innosuisse hat allen bisher an Projekten beteiligten Forschungspartnern eine Excel-Vorlage für die Berechnung der kalkulatorischen Stundensätze sowie eine Wegleitung und eine Prüfbescheinigung zugeschickt. Sollte Ihre Institution diese Dokumente nicht erhalten haben, können diese unter supervision@innosuisse.ch angefordert werden.
Die Jahresstunden, welche für das Projekt veranschlagt werden dürfen, richten sich nach den internen Richtlinien der jeweiligen Forschungsinstitution oder des Umsetzungspartners.
Es gilt für alle Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter gleichermassen, dass die geltend gemachten Saläre nicht anderweitig finanziert sein dürfen. Das Kriterium der Funktion oder einer befristeten oder unbefristeten Anstellung ist dabei nicht massgebend.
Für Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, deren Anstellung durch die öffentliche Hand oder andere Drittmittel bereits voll finanziert ist, können keine Personalkosten geltend gemacht werden.Ein diesbezüglicher Nachweis, dass dies bei Professorinnen und Professoren in einem konkreten Fördergesuch nicht der Fall ist, obliegt dem jeweiligen Forschungspartner.
Im Gesuch wird zur Abgeltung der Arbeitgeberbeiträge nach AHVG / IVG / EOG, BVG und AVIG zunächst eine Pauschale von 20 Prozent basierend auf den Salärkosten berechnet.
Nein, Innosuisse anerkennt entsprechende Leistungen nicht als die für die Projektförderung relevante Lohnbestandteile der Projektpartner an.
Die Stunden müssen nach der Personalfunktion des/der Mitarbeitenden und seinen/ihren Salärkosten in der Forschungsinstitution eingetragen werden und nicht nach der Funktion im Projekt.
Weitere Kosten vom Forschungspartner
Sachkosten sind anrechenbar, soweit sie für die Realisierung des Projekts erforderlich sind, nicht die Grundausstattung einer Forschungsstätte betreffen und nicht durch die finanzielle Leistung des Umsetzungspartners abgegolten sind.Darunter können Kosten für Apparate, Verbrauchsmaterial, Drittleistungen und internationale Reisen fallen.
Nicht anrechenbar sind u.a. Publikationen über Forschungsergebnisse und Reisen innerhalb der Schweiz (diese sind im Overhead inbegriffen).
Die beantragten Kosten für Forschungsinfrastruktur müssen für die Projektdurchführung erforderlich sein und dürfen nicht zur Grundausstattung einer Forschungsinstitution gehören. Anrechenbar sind die nach den internen Buchführungsregeln der Institution ermittelten Abschreibungsraten während der Projektlaufzeit.
Wird die Infrastruktur (auch bereits vorhandene) nicht ausschliesslich für ein Innosuisse-Projekt genutzt, kann der tatsächliche Nutzungsanteil im Projekt in Anrechnung gebracht werden. Der Nutzungsanteil muss entsprechend nachweisbar (z. B. durch Laborbücher) und auditierbar sein.
Anrechenbar sind Kosten für Verbrauchsmaterialien, die für die Projektdurchführung notwendig und während der Projektlaufzeit gekauft worden sind und die nicht zur Standardausstattung der Forschungsinstitution gehören. Der Projektbezug muss nachvollziehbar belegt werden (z. B. mit einem Kaufbeleg).
Grundsätzlich werden die Arbeiten in einem Projekt von den Projektparteien wahrgenommen.
Der Beizug Dritter muss begründet und notwendig sein. Dabei kann es sich auch um den Einkauf von Leistungen bei Dritten handeln, beispielsweise für Rechenzeit und Cloud-Computing. Falls eine ausländische Forschungsinstitution für einzelne Aufgaben beauftragt werden muss, können diese Kosten als Drittleistungen beantragt werden.
Anrechenbar sind Kosten für grenzüberschreitende Reisen, wenn diese für die Projektdurchführung zwingend notwendig sind, namentlich bei grenzüberschreitenden Projekten. Reisekosten innerhalb der Schweiz müssen über den Overheadanteil abgedeckt sein und werden nicht gesondert vergütet.
Die Rückerstattung der Reisespesen richtet sich nach der Verordnung des EFD vom 6. Dezember 2001 zur Bundespersonalverordnung.
Die zur Grundausstattung und zum üblichen Betrieb und Standard einer Forschungsstätte gehörenden Geräte und Einrichtungen können nicht zu Lasten der Innosuisse beschafft werden. Es können für sie auch keine Nutzungskosten geltend gemacht werden.
Zur Grundausstattung gehören Apparate, Materialien und weitere Ausstattungselemente, die zur Standardausrüstung einer Forschungsstätte mit vergleichbarem Forschungszweck gehören. Dazu zählen beispielsweise die Standard-IT-Ausstattung inkl. Hard- und Software oder im klinischen Bereich Einweghandschuhe und Spritzen. Steht aber eine Software in einem direkten Zusammenhang mit dem Projekt und ist diese für die Realisierung des Projekts unabdingbar, so können deren Kosten geltend gemacht werden.
Overheadbeiträge
Innosuisse entrichtet sämtlichen beitragsberechtigten Forschungspartnern Overheadbeiträge.
Overheadbeiträge dienen dazu, den Forschungsinstitutionen die indirekten Kosten teilweise abzugelten, die ihnen durch Forschungsvorhaben entstehen, welche Innosuisse im Rahmen ihrer Projektförderung unterstützt (Art. 33 V-FIFG).
Als prozentuale Pauschale auf der Grundlage der Personalkosten (Lohnkosten und Arbeitgeberbeitrag).
Das Parlament legt die maximale Abgeltungspauschale fest. Für die Finanzperiode 2021–2024 beträgt diese 15 Prozent.
Innosuisse legt den anwendbaren Prozentsatz im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel fest. Für das Jahr 2021 richtet Innosuisse den Maximalansatz von 15 Prozent aus.
Der Overheadbeitrag stützt sich auf den zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung geltenden Prozentsatz.
Ja, der zum Zeitpunkt des eingereichten Gesuchs geltende Prozentsatz für die Projektförderung gilt für die ganze Projektdauer.
Ja, der Overheadbeitrag wird im Subventionsvertrag gesondert von den direkten Projektkosten ausgewiesen.
Die Auszahlung des Overheadbeitrags erfolgt zusammen mit den Beitragstranchen für die direkten Projektkosten und prozentual gleich aufgeteilt wie diese.
Im Subventionsvertrag oder im finanziellen Schlussbrief ist bei Projekten mit mehreren Forschungsstätten der Overhead pro Forschungsstätte angegeben.
Die Umsetzungspartner beteiligen sich an den Projektkosten in mindestens der Höhe der berechneten Projektbeiträge der Innosuisse gemäss Förderbudget des Subventionsvertrages. Massgebend ist der Projektbeitrag ohne Overheadanteil (d. h. exkl. Overheadbeitrag).
Die Beteiligung der Umsetzungspartner setzt sich aus Eigenleistungen und finanziellen Leistungen (Barbeitrag) an die Forschungspartner zusammen. Die finanzielle Leistung (Barbeitrag) beträgt mindestens 10 Prozent des Projektbeitrags der Innosuisse.
An den Barbeitrag anrechenbar sind finanzielle Leistungen der Umsetzungspartner an die Forschungspartner zur Deckung von erforderlichen Kosten, die im Rahmen der Projektdurchführung bei den Forschungspartnern anfallen (namentlich Salär- und Materialkosten).
Der Eigenbeteiligung angerechnet werden die Personal- und Sachkosten der Umsetzungspartner, die aufgrund der Mitwirkung im Projekt notwendigerweise anfallen. Zur Bemessung der Personalkosten im Gesuch verwenden die Umsetzungspartner die kalkulatorischen Stundensätze des Hauptforschungspartners sowie eine Pauschale von 20 Prozent für die Arbeitgeberbeiträge.
Sachkosten werden der Eigenleistung angerechnet, sofern diese für die zweckmässige Durchführung des Projekts erforderlich sind und den tatsächlichen Kosten entsprechen, d. h. in der Betriebsrechnung der Umsetzungspartner ausgewiesen werden können.
Nein, Innosuisse anerkennt entsprechende Leistungen nicht als die für die Projektförderung relevante Lohnbestandteile der Projektpartner an.
Ihr Gesuch einreichen
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann reichen Sie jetzt Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse online ein.
Nach der Eingabe startet Innosuisse den Evaluationsprozess.

Neue Gesuche für Innovationsprojekte geben Sie ab sofort im Eingabeportal Innolink ein. Gesuche, die bereits in Vorbereitung sind, können Sie weiterhin in Analytics einreichen. Gesuche für Innovationsschecks und Start-up Coaching werden bis auf Weiteres in Analytics eingereicht.
Ja. Sie müssen sich bei der ersten Anmeldung auf Innolink neu registrieren. Aufgrund der modernen Technologie von Innolink ist Ihr altes Analytics-Konto auf Innolink ungültig.
Weitere Förderangebote
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Im Informationssystem ARAMIS finden Sie alle Innovationsprojekte, die von Innosuisse sowie anderen staatlichen Organisationen gefördert werden.
Letzte Änderung 04.04.2022
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