Während Ihres Innovationsprojektes müssen Sie als Projektpartner Berichte einreichen. Diese ermöglichen Innosuisse einen Einblick in den Projektverlauf. Wichtige Änderungen in Ihrem Innovationsprojekt müssen Sie beantragen.
HINWEIS: Bitte senden Sie alle Ihre Berichte und Anpassungsanträge per E-Mail an innoprojects@innosuisse.ch.
Berichte während Ihres Projektes
Im Schreiben über die Genehmigung Ihres Gesuchs sowie im Subventionsvertrag werden Anzahl und Fristen der Berichte für Ihr Innovationsprojekt festgehalten:
- Ein Bericht ist 10 Tage nach dem Erreichen des Meilensteins Ihres Projekts fällig. Die Auflagen können auch mehrere Meilensteinberichte vorsehen.
- Wenn die Projektgenehmigung einen Go/No-Go-Entscheid beinhaltet, müssen Sie Innosuisse 10 Tage nach dem Erreichen des Meilensteins einen Meilensteinbericht unterbreiten.
- Verlängerungen: Falls Sie Ihr Innovationsprojekt nicht innerhalb der im Projektplan vorhergesehenen Frist abschliessen, können Sie einen Verlängerungsantrag ohne Budgeterhöhung stellen, indem Sie einen vollständig ausgefüllten Meilensteinbericht einreichen.
- Ein finanzieller Zwischenbericht muss nur auf ausdrückliches Verlangen von Innosuisse eingereicht werden.
Änderungen in Ihrem Innovationsprojekt beantragen
Wesentliche Projektänderungen sind Innosuisse mittels des Meilensteinberichts, gegebenenfalls zusammen mit einem Antrag auf geringfügige Änderungen am Finanzplan oder auf Zusatzmittel zu melden. Dies gilt insbesondere für Wechsel der Projektpartner, Änderungen des Projektumfangs und der Projektziele, Anpassungen der Projektplanung und Projektänderungen mit finanzieller Auswirkung. Einen Verlängerungsantrag ohne Budgeterhöhung können Sie stellen, indem Sie einen vollständig ausgefüllten Meilensteinbericht einreichen