Mit dem finanziellen Schlussbericht müssen keine weiteren Unterlagen (Nachweise/Belege) eingereicht werden. Die Bestätigung mittels Unterschrift genügt. Die Nachweise müssen jedoch auf Anfrage zur Verfügung stehen gestellt werden.

Spätestens ein Monat nach dem Abschluss Ihres Projekts müssen Sie Innosuisse einen wissenschaftlichen Schlussbericht sowie die finanziellen Berichte zusenden. Diese dienen der Qualitätssicherung, der finanziellen Prüfung sowie der Wirkungsmessung.
HINWEIS: Bitte senden Sie alle Ihre Berichte per E-Mail an innoprojects@innosuisse.ch.
Fragen und Antworten zum Thema
Ja, der finanzielle Schlussbericht muss von beiden Projektpartnern unterschrieben werden.. Grundsätzlich sind die digitalen Dokumente mittels elektronischenr Signaturen zu unterzeichnen. Einzelheiten zu den elektronischen Signaturen finden Sie hier.
Der Umsetzungspartner muss das Excel-Dokument "Leistungen Umsetzungspartner" ausfüllen und signieren. Zwingend eingereicht werden muss das Deckblatt sowie das zweite Register «Berechnung Personalkosten».
Die Beteiligung der Umsetzungspartner richtet sich nach dem im Subventionsvertrag festgesetzten Projektbudget und bleibt deshalb in der Höhe unverändert.
Wenn sich die Umsetzungspartner ungerechtfertigt oder unbegründet nicht in dem im Subventionsvertrag definierten Ausmass beteiligen, kann können auch der Förderbeitrag der Innosuisse entsprechend gekürzt und ggf. bereits gewährte Beiträge zurückverlangt werden.
Letzte Änderung 03.01.2023
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