Evaluation und Entscheid

Evaluation und Entscheid

Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Gesuch formal. Danach beurteilen zwei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr Gesuch inhaltlich gemäss Kriterien. Mithilfe dieser Einschätzung entscheidet der Innovationsrat von Innosuisse, ob Ihr Projekt gefördert wird. Dieser Prozess dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.

 
 

Kriterien für die Beurteilung Ihres Gesuchs 

Die Expertinnen und Experten beurteilen anhand der folgenden Kriterien die Qualität der eingereichten Gesuche:

  • Innovationsgehalt: Ist der wissenschaftliche und wirtschaftliche Ansatz neuartig?
    Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Was sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Erneuerungen?
  • Wertschöpfung für die schweizerische Wirtschaft oder Gesellschaft: Beeinflusst die Umsetzung der Forschungsergebnisse am Markt die Wettbewerbssituation Ihrer Organisation positiv?
    Konkret: Was ist die positive Wertschöpfung? Hat Ihr Produkt ein Alleinstellungsmerkmal? Wie sieht die Umsatz- und Ergebnisentwicklung aus? Welchen Wert können Industriepartner oder andere Umsetzungspartner schöpfen?
  • Bei Innovationsprojekten im gesellschaftlichen und sozialen Bereich: Werden bei der erfolgreichen Umsetzung nachweislich soziale Kosten verringert und wird volkswirtschaftlicher Mehrwert geschaffen (z.B. Verringerung von Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Ausbildungsqualität, Verringerung von Ungerechtigkeit, Pflege der Biodiversität)?
  • Methodische Qualität: Wie ist die Qualität des Projektaufbaus? Sind die Ziele und Meilensteine quantitativ und realistisch? Stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis?
  • Kompetenzen der Projektpartner: Haben die Projektpartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt?
  • Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt: Die Innovation trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und/oder der Umwelt bei (z. B. zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen).

Entscheid

Der Innovationsrat von Innosuisse trifft den Entscheid über Ihr Gesuch in fünf thematischen Untergruppen. 

 
 

Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens sechs Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates ein. Bei einem reibungslosen Verlauf der Evaluation kann das Gesuch an der nächsten Sitzung behandelt werden. So erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen den Entscheid über Ihr Gesuch.

 
 

Evaluationssitzungen des Innovationsrates: Daten

  ICT* E&E* ENG* SSBM* LS*
Dez. 2022 07.12.2022 08.12.2022 07.12.2022 08.12.2022 08.12.2022
Jan. 2023     31.01.2023   24.01.2023
Feb. 2023 01.02.2023 02.02.2023   02.02.2023  
Mar. 2023 15.03.2023 09.03.2023 07.03.2023 09.03.2023 06.03.2023
Apr. 2023 19.04.2023 13.04.2023 19.04.2023 04.04.2023 20.04.2023
Mai 2023 24.05.2023 25.05.2023 24.05.2023 23.05.2023  
Juni 2023         02.06.2023
Juli 2023 05.07.2023 06.07.2023 05.07.2023 04.07.2023 13.07.2023
Aug. 2023          
Sept. 2023 06.09.2023 14.09.2023 13.09.2023 14.09.2023 14.09.2023
Okt. 2023 25.10.2023 26.10.2023 25.10.2023 19.10.2023 26.10.2023
Nov. 2023 22.11.2023 30.11.2023 30.11.2023 30.11.2023 29.11.2023
Dez. 2023          
Bei den Sitzungsdaten handelt es sich um eine Jahresplanung. Innosuisse behält sich vor, Termine zu verschieben. *
ICT: Information & Communications Technologies
E&E: Energy & Environment
ENG: Engineering
SSBM: Social Sciences & Business Management
LS: Life Sciences

Ihr Gesuch wird bewilligt

Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse innerhalb von zwei Wochen per E-mail über die Bewilligung. Projekte können auch mit Auflagen bewilligt werden. Vor dem Projektstart müssen Sie einen Subventionsvertrag mit Innosuisse abschliessen.

 
 
 

Ihr Gesuch wird abgelehnt

Nach einem negativen Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse innerhalb von zwei Wochen per E-mail über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert die Gründe für die Abweisung. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.

Ein abgelehntes Gesuch können Sie jederzeit überarbeiten und als neues Gesuch bei Innosuisse einreichen, wenn Sie den beanstandeten Mängeln Rechnung tragen und die Empfehlungen ins neue Gesuch einfliessen lassen. Die Änderungen müssen sichtbar gemacht werden: Bitte erklären Sie diese in einem Begleitbrief oder heben Sie diese im Gesuch farblich hervor. Das neu eingereichte Gesuch wird gemäss dem normalen Evaluationsprozess erneut begutachtet.

 
 
 
 

Unterstützung bei Ablehnung

> Sie möchten als KMU oder andere kleine Organisation Ihr abgewiesenes Projekt mit einer Mentorin oder einem Mentor überarbeiten?

Sie können eine Gutschrift für die Überarbeitung Ihres abgelehnten Innovationsprojektes beantragen. Die Beratung durch eine Mentorin oder einen Mentor umfasst maximal 25 Stunden und kann in einem Zeitraum von maximal zwölf Monaten nach dem Entscheid bezogen werden.

 
 

Letzte Änderung 22.12.2022

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Ab 1. Januar 2023 werden die Bedingungen für die Förderung von Innovationsprojekten nach der Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) angepasst. Am 7. November 2022 fand ein Webinar zu diesen Anpassungen statt. Schauen Sie sich das Video im Replay an (Passwort: Inno4Suisse) und werfen Sie einen Blick auf die Präsentation (PDF, 644 kB, 07.11.2022).

https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/forderung-fur-schweizer-projekte/innovationsprojekte/evaluation-entscheid.html