Kriterien für die Beurteilung Ihres Gesuchs
Die Expertinnen und Experten beurteilen anhand der folgenden Kriterien die Qualität der eingereichten Gesuche:
- Innovationsgrad: Ist der wissenschaftliche und wirtschaftliche Ansatz neuartig?
Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Was sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Erneuerungen?
- Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Schweiz: Beeinflusst die Umsetzung der Forschungsergebnisse am Markt die Wettbewerbssituation Ihres Unternehmens positiv?
Konkret: Was ist die positive Wertschöpfung? Hat Ihr Produkt ein Alleinstellungsmerkmal? Wie sieht die Umsatz- und Ergebnisentwicklung aus? Welchen Wert können Industriepartner oder andere Umsetzungspartner schöpfen?
- Bei Innovationsprojekten im gesellschaftlichen und sozialen Bereich: Werden bei der erfolgreichen Umsetzung nachweislich soziale Kosten verringert und wird volkswirtschaftlicher Mehrwert geschaffen (z.B. Verringerung von Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Ausbildungsqualität, Verringerung von Ungerechtigkeit, Pflege der Biodiversität)?
- Methodische Qualität: Wie ist die Qualität des Projektaufbaus? Sind die Ziele und Meilensteine quantitativ und realistisch?
- Kompetenzen der Projektpartner: Haben die Projektpartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt?
Entscheid
Der Innovationsrat von Innosuisse trifft den Entscheid über Ihr Gesuch in fünf thematischen Untergruppen.
Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens sechs Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates ein. Bei einem reibungslosen Verlauf der Evaluation kann das Gesuch an der nächsten Sitzung behandelt werden. So erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen den Entscheid über Ihr Gesuch.
Ihr Gesuch wird bewilligt
Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse innerhalb von zwei Wochen per E-mail über die Bewilligung. Projekte können auch mit Auflagen bewilligt werden. Vor dem Projektstart müssen Sie einen Subventionsvertrag mit Innosuisse abschliessen.
Ihr Gesuch wird abgelehnt
Nach einem negativen Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse innerhalb von zwei Wochen per E-mail über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert die Gründe für die Abweisung. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
Ein abgelehntes Gesuch können Sie jederzeit überarbeiten und als neues Gesuch bei Innosuisse einreichen, wenn Sie den beanstandeten Mängeln Rechnung tragen und die Empfehlungen ins neue Gesuch einfliessen lassen. Die Änderungen müssen sichtbar gemacht werden: Bitte erklären Sie diese in einem Begleitbrief oder heben Sie diese im Gesuch farblich hervor. Das neu eingereichte Gesuch wird gemäss dem normalen Evaluationsprozess erneut begutachtet.