Innosuisse stellt amtliche Dokumente wie Förderentscheide oder Subventionsverträge grundsätzlich digital aus. Innosuisse signiert die Dokumente elektronisch und stellt sie Ihnen auf gesichertem Weg digital zu. Hierzu verwenden wir die vom Bund anerkannte secure messaging Lösung der Schweizerischen Post «IncaMail».
So öffnen Sie Ihre digitale Post in drei Schritten:
1. Klicken Sie auf den Link in der Abholeinladung
2. Legen Sie sich ein kostenloses Konto an
Damit die Sendung entschlüsselt und geöffnet werden kann, müssen Sie sich bei IncaMail einmalig registrieren. Die Registrierung dauert wenige Minuten und ist kostenlos.
3. Nehmen Sie die Sendung an
Klicken Sie auf «Ja», wenn Sie die Nachricht abholen möchten (siehe Abbildung). Ab dann gilt die Sendung als zugestellt. Klicken Sie auf «Nein», wird die Sendung verweigert und Innosuisse wird entsprechend informiert.
Wichtiger Hinweis: Sie können die Sendung auch zu einem späteren Zeitpunkt abholen. Klicken Sie dafür auf «Später». Bitte beachten Sie, dass wie auch bei der Briefpost eine eingeschriebene Sendung innert sieben Tagen abgeholt werden muss. Danach verfällt der Link.
Fragen und Antworten zum Thema
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Wie bei der Briefpost müssen Sie digitale eingeschriebene Sendungen innert sieben Tagen abholen. Danach verfällt der Link und Innosuisse erhält die Meldung, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie den Link nicht mehr öffnen können oder Sie eine erneute Zustellung wünschen.
Bei der Nutzung unserer Online-Dienste informieren wir Sie, dass die Kommunikation mit Innosuisse in erster Linie auf elektronischem Weg geführt wird. Mit der Zustellung der Abholungseinladung erachten wir unsere Sendungen daher als zugestellt, es erfolgen grundsätzlich keine weiteren Zustellversuche.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie den Link nicht mehr öffnen können oder Sie eine erneute Zustellung wünschen.
Innosuisse ist es ein Anliegen, ihre Prozesse weiter zu digitalisieren und damit den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden. Es steht Ihnen jedoch frei, die Zustellung amtlicher Sendungen auf dem brieflichen Postweg zu verlangen. Innosuisse sendet Ihnen die Dokumente anschliessend erneut per Briefpost zu. Bitte beachten Sie, dass hierbei zeitliche Verzögerungen auftreten können.
Ja. Unsere E-Mailadressen sind sowohl bei IncaMail als auch bei PrivaSphere hinterlegt.
Gemäss den rechtlichen Vorgaben muss beim elektronischen Versand von amtlichen Dokumenten (z.B. Entscheide oder Verfügungen) sichergestellt werden, dass die Übertragung gesichert erfolgt und dass die Zustellung der Sendung nachverfolgt werden kann. Hierzu können öffentlich-rechtliche Organisationen wie Innosuisse die vom Bund anerkannten Zustellplattformen (derzeit PrivaSphere oder IncaMail) einsetzen.
Innosuisse stellt Ihnen Entscheide und Verfügungen mittels IncaMail zu. Ausserdem sendet Innosuisse Ihnen auf diesem Weg Dokumente mit vertraulichem Inhalt zu. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, reguläre E-Mailnachrichten ebenfalls mittels regulärer E-Mail zu beantworten. Die Wahl dieses Kanals durch den Absender sehen wir als entsprechende Ermächtigung an.
Der Empfang von digitalen eingeschriebenen Sendungen ist kostenlos. Je nach Anbieterin können Sie zudem monatlich eine gewisse Anzahl an eingeschriebenen Sendungen kostenlos verschicken. Bitte konsultieren Sie hierzu die Webseiten der Anbieterinnen:
www.incamail.com; www.privasphere.com.
Ja. Sowohl IncaMail als auch PrivaSphere sind vom Bund anerkannte, gegenseitig funktionierende Zustellplattformen. Ist Ihre E-Mailadresse mit einem PrivaSphere Konto verknüpft, leitet Sie der Link zur Abholung in der Einladungsmail zu Ihrem PrivaSphere-Konto weiter. Dort haben sie grundsätzlich dieselben Funktionalitäten.
Generell behandeln wir alles, was Sie uns mitteilen mit der grösstmöglichen Sorgfalt und Vertraulichkeit: Alle Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sowie die Mitglieder des Innovationsrats und die Expertinnen und Experten unterstehen per Gesetz dem Amtsgeheimnis. Ein interner Verhaltenskodex konkretisiert die Geheimnisverpflichtungen.
Eingereichte Gesuche und damit zusammenhängende Unterlagen (Gesuchsunterlagen) klassifizieren wir gemäss unseren internen Daten- und Informationsschutzvorgaben als «vertraulich». Wir haben deshalb erhöhte technische und organisatorische Massnahmen insbesondere in Bezug auf Zugriffe und Sicherheit implementiert. So können Gesuchsunterlagen in Innolink einzig von einem begrenzten Kreis von Mitarbeitenden, welche im jeweiligen Verfahrensschritt zuständig sind, eingesehen werden.
In gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen können weitere Personen Einsicht in amtliche Akten erhalten, z.B. die Parteien sowie das Gericht in Beschwerdefällen oder Dritte bei Anfragen gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip. In letzterem Fall werden die Akten vor der Herausgabe durch Innosuisse nach Massgabe des BGÖ geschwärzt (d.h. es werden grundsätzlich keine Personendaten oder Geschäft- und Fabrikationsgeheimnisse herausgegeben).
Einzelheiten zu den Datenbearbeitungen in Innolink können Sie den Terms of use direkt in Innolink sowie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Weiterführende Informationen
Informationen zum elektronischen Behördenverkehr beim Bund.
Support
Bei Fragen steht Ihnen das zuständige Team bei Innosuisse gerne zur Verfügung.
Sollten Sie technische Anliegen oder Fragen zum Angebot einer Zustellplattform haben, bitten wir Sie, sich direkt an die entsprechende Anbieterin zu wenden:
www.incamail.com / www.privasphere.com.
Letzte Änderung 09.12.2022