Bilaterale Zusammenarbeit: Innovationsprojekte rund um die Welt

Sind die besten Partner für Ihr Innovationsprojekt auf der ganzen Welt verteilt? Innosuisse bietet Ihnen die Möglichkeit, bestehende oder neue Kontakte weltweit zu entwickeln, und finanziert bilaterale wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte mit.

Innosuisse führt mit ihren strategischen Partneragenturen in den jeweiligen Ländern Matchmaking-Möglichkeiten, Networking-Events und Ausschreibungen durch. Bilaterale Ausschreibungen werden jährlich veröffentlicht. Erfolgreiche Fördergesuche werden gemeinsam unterstützt, wobei jede Agentur die Gesuchstellenden in ihrem eigenen Land finanziert.

 

An wen richtet sich das Angebot?

Folgende Organisationen können bei Innosuisse eine Förderung für bilaterale Innovationsprojekte beantragen:

  • Schweizer Unternehmen oder andere private oder öffentliche Organisation als sogenannter Umsetzungspartner;
  • zusammen mit mindestens einem Schweizer oder internationalen Forschungspartner sowie mindestens einem Umsetzungspartner aus dem Partnerland.
  • Als Schweizer Start-up vor dem Markteintritt können Sie auch bilaterale Innovationsprojekte ohne Forschungspartner einreichen, wenn die Förderregeln des Partnerlandes es zulassen.

Die Zusammensetzung der Konsortien im Partnerland richtet sich nach den jeweiligen Förderbedingungen der Partneragentur.

Kooperationsvereinbarungen mit strategischen Partneragenturen gibt es derzeit in:


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Gesuchseinreichung

Als Schweizer Unternehmen, Endnutzerorganisation oder anderer Umsetzungspartner arbeiten Sie mit einer Schweizer oder internationalen Forschungsinstitution zusammen und möchten sich über die bilaterale Innovationsförderung informieren, sich mit dem Innovationsökosystem in den entsprechenden Ländern vernetzen, neue Kooperationsmöglichkeiten ausloten und ein gemeinsames Innovationsprojekt mit internationalen Partnern durchführen.


Voraussetzungen für die Einreichung eines Gesuchs

Die spezifischen Voraussetzungen für die Einreichung eines Gesuchs werden mit den Partneragenturen von Innosuisse ausgehandelt und können sich von Land zu Land unterscheiden. Sie stehen in den Ausschreibungsrichtlinien auf der Ausschreibungsübersicht.

Das Konsortium muss mindestens ein Schweizer Unternehmen oder einen anderen Umsetzungspartner und eine Schweizer oder internationale Forschungsinstitution umfassen.

In der Regel dauern solche Projekte zwischen 18 und 36 Monaten. Die finanzielle Obergrenze hängt von der jeweiligen Ausschreibung ab. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsrichtlinien. Innosuisse übernimmt maximal 70 Prozent der Projektkosten der Schweizer Beteiligten.

Seit 2023 kann Innosuisse direkte Projektbeiträge an Unternehmen in bilateralen Innovationsprojekten leisten:


Das Gesuch einreichen

Das Gesuch wird nach demselben Verfahren eingereicht wie Schweizer Innovationsprojekte mit Umsetzungspartnern. Zusätzlich müssen die Gesuchstellenden zwingend Folgendes einreichen:

  • das Dokument mit der Beschreibung des internationalen Projekts als Anhang zum Gesuch;
  • einen Entwurf der Konsortiumsvereinbarung zwischen den Partnern, einschliesslich des Entwurfs zu den Rechten an geistigem Eigentum (IPR);
  • alle erforderlichen Finanzdokumente.

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Bewertung und Entscheid

Die Bewertung eines Gesuchs auf bilaterale Zusammenarbeit und der Entscheid erfolgen nach demselben Verfahren wie bei Innovationsprojekten mit Umsetzungspartnern. Zudem werden bilaterale Projekte nur dann bewilligt, wenn Innosuisse und ihre Partneragentur das Finanzierungsgesuch annehmen. Lehnt entweder Innosuisse oder ihre Partneragentur die entsprechenden Fördergesuche ab, wird das gesamte Gesuch für eine bilaterale Zusammenarbeit abgelehnt.


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Vertragsabschluss und Projektstart / Zusätzliche Voraussetzung

Der Vertragsabschluss und der Start des bilateralen Kooperationsprojekts folgen demselben Verfahren wie Innovationsprojekte mit Umsetzungspartnern. Zusätzlich ist bei bilateralen Projekten eine Konsortialvereinbarung erforderlich, die alle Partner des internationalen Projekts einschliesst, auch die ausländischen Partner.

Alle nachfolgenden Prozesse, das heisst:

sind vollständig auf die Prozesse für Schweizer Projekte mit Umsetzungspartnern abgestimmt.

Weitere Förderangebote

> Brauchen Sie als KMU Unterstützung beim Erarbeiten Ihres bilateralen Innovationsprojektes?
Als kleinere und mittelgrosse Organisation (bis 250 Vollzeitäquivalente), einschliesslich Start-ups, können Sie dafür die Unterstützung einer Innovationsmentorin oder eines Innovationsmentors bei Innosuisse beantragen.

> Brauchen Sie als KMU Unterstützung bei der Suche eines internationalen Projektpartners?
Als KMU können Sie dafür die kostenlose Unterstützung eines EEN-Beraters oder einer EEN-Beraterin in Anspruch nehmen.

> Sie möchten ein Innovationsprojekt nur mit Schweizer Partnern durchführen?
Innosuisse fördert wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte, welche Schweizer Unternehmen, KMU, Start-ups und weitere private oder öffentliche Organisationen gemeinsam mit Schweizer Forschungspartnern durchführen.

 

Letzte Änderung 20.03.2024

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Kontakt

Bilaterale Zusammenarbeit

Prabitha Urwyler

 
Tel.
+41 58 469 17 67

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Internationale Ausschreibungen

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Patentrecherche

Ende der kostenlosen Dienstleistungen mit dem Bundesinstitut für geistiges Eigentum

Ab dem 1. Mai 2024 werden die vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) durchgeführten kostenlosen Patentrecherchen, für die Gesuchstellenden von Innosuisse eingestellt.
Kosten für Recherchen zu Fragen des geistigen Eigentums können allerdings als Teil der anrechenbaren direkten Projektkosten für bewilligte Gesuche der folgenden Förderpangebote übernommen werden:

  • Innovationsprojekte mit oder ohne Partner
  • Innovationsprojekte für Start-ups
  • Swiss Accelerator
  • BRIDGE
https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/forderung-fur-internationale-projekte/bilaterale-zusammenarbeit.html