Sind die besten Partner für Ihr Innovationsprojekt auf der ganzen Welt verteilt? Innosuisse bietet Ihnen die Möglichkeit, bestehende oder neue Kontakte weltweit zu entwickeln, und finanziert bilaterale wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte mit.
Innosuisse führt mit ihren strategischen Partneragenturen in den jeweiligen Ländern Matchmaking-Möglichkeiten, Networking-Events und Ausschreibungen durch. Bilaterale Ausschreibungen werden jährlich veröffentlicht. Erfolgreiche Fördergesuche werden gemeinsam unterstützt, wobei jede Agentur die Gesuchstellenden in ihrem eigenen Land finanziert.
An wen richtet sich das Angebot?
Folgende Organisationen können bei Innosuisse eine Förderung für bilaterale Innovationsprojekte beantragen:
- Schweizer Unternehmen oder andere private oder öffentliche Organisation als sogenannter Umsetzungspartner;
- zusammen mit mindestens einem Schweizer oder internationalen Forschungspartner sowie mindestens einem Umsetzungspartner aus dem Partnerland.
- Als Schweizer Start-up vor dem Markteintritt können Sie auch bilaterale Innovationsprojekte ohne Forschungspartner einreichen, wenn die Förderregeln des Partnerlandes es zulassen.
Die Zusammensetzung der Konsortien im Partnerland richtet sich nach den jeweiligen Förderbedingungen der Partneragentur.
Kooperationsvereinbarungen mit strategischen Partneragenturen gibt es derzeit in:

Gesuchseinreichung
Als Schweizer Unternehmen, Endnutzerorganisation oder anderer Umsetzungspartner arbeiten Sie mit einer Schweizer oder internationalen Forschungsinstitution zusammen und möchten sich über die bilaterale Innovationsförderung informieren, sich mit dem Innovationsökosystem in den entsprechenden Ländern vernetzen, neue Kooperationsmöglichkeiten ausloten und ein gemeinsames Innovationsprojekt mit internationalen Partnern durchführen.
Voraussetzungen für die Einreichung eines Gesuchs
Die spezifischen Voraussetzungen für die Einreichung eines Gesuchs werden mit den Partneragenturen von Innosuisse ausgehandelt und können sich von Land zu Land unterscheiden. Sie stehen in den Ausschreibungsrichtlinien auf der Ausschreibungsübersicht.
Das Konsortium muss mindestens ein Schweizer Unternehmen oder einen anderen Umsetzungspartner und eine Schweizer oder internationale Forschungsinstitution umfassen.
In der Regel dauern solche Projekte zwischen 6 und 36 Monaten. Solange es für Ihr Projekt sinnvoll ist und das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt, gibt es keine finanzielle Grenze bei Gesuchen. Innosuisse übernimmt maximal 70 Prozent der Projektkosten der Schweizer Beteiligten.
Seit 2023 kann Innosuisse direkte Projektbeiträge an Unternehmen in bilateralen Innovationsprojekten leisten:
Im Überblick

START-UP:
- vor Markteintritt: Das Start-up bietet noch keine fertig entwickelten Produkte oder Dienstleistungen auf dem Markt an;
- mit skalierbarem Produkt oder skalierbarer Dienstleistung;
- gegründet vor nicht mehr als 5 Jahren (bis zu 10 Jahren in begründeten Ausnahmefällen);
- mit weniger als 50 Vollzeitstellen (bei Gesuchseingabe);
wird das Start-up von einem anderen Unternehmen kontrolliert, darf die gesamte Unternehmensgruppe höchstens 249 Vollzeitäquivalente beschäftigen.
KMU:
- weniger als 250 Vollzeitäquivalente
GROSSUNTERNEHMEN:
- mehr als 250 Vollzeitäquivalente
Einreichung eines Pre-Proposals
Einige bilaterale Ausschreibungen beruhen auf einem zweistufigen Gesuchsverfahren und erfordern die Einreichung eines Pre-Proposals vor der Einreichung eines Gesuchs. Entsprechende Anweisungen stehen in den Richtlinien zu den Ausschreibungen. Die Gesuchstellenden profitieren vom zweistufigen Antragsverfahren, denn sie erhalten von Innosuisse und ihrer Partneragentur ein synchronisiertes Feedback über die Erfüllung der formalen Kriterien und die inhaltliche Qualität des geplanten Innovationsprojekts.
Das Pre-Proposal umfasst ein Dokument mit der Beschreibung des geplanten internationalen Projekts und ein Dokument mit der Beschreibung des schweizerischen Projektteils. Im Pre-Proposal werden die Partner aufgefordert, grundlegende Informationen zu Innovationsgehalt, Marktpotenzial, Fachkenntnisse der beteiligten Partner, den erwarteten Auswirkungen der internationalen Zusammenarbeit und den Kosten der geplanten Arbeit vorzulegen.
Konsortien mit einem vielversprechenden Pre-Proposal werden aufgefordert, ein Gesuch bei Innosuisse und ihrer Partneragentur einzureichen. Partner, die ein kritisches Feedback erhalten, können ihr Projekt entsprechend dem Feedback überarbeiten und ein Gesuch einreichen. Die Anweisungen stehen in den Ausschreibungsrichtlinien. überarbeiten und ein Gesuch einreichen. Die Anweisungen stehen in den Ausschreibungsrichtlinien.
Das Gesuch einreichen
Das Gesucht wird nach demselben Verfahren eingereicht wie Schweizer Innovationsprojekte mit Umsetzungspartnern. Zusätzlich müssen die Gesuchstellenden:
- das Dokument mit der Beschreibung des internationalen Projekts als Anhang zum Gesuch hochladen.

Bewertung und Entscheid
Die Bewertung eines Gesuchs auf bilaterale Zusammenarbeit und der Entscheid erfolgen nach demselben Verfahren wie bei Innovationsprojekten mit Umsetzungspartnern. Zudem werden bilaterale Projekte nur dann bewilligt, wenn Innosuisse und ihre Partneragentur das Finanzierungsgesuch annehmen. Lehnt entweder Innosuisse oder ihre Partneragentur die entsprechenden Fördergesuche ab, wird das gesamte Gesuch für eine bilaterale Zusammenarbeit abgelehnt.

Vertragsabschluss und Projektstart / Zusätzliche Voraussetzung
Der Vertragsabschluss und der Start des bilateralen Kooperationsprojekts folgen demselben Verfahren wie Innovationsprojekte mit Umsetzungspartnern. Zusätzlich ist bei bilateralen Projekten eine Konsortialvereinbarung erforderlich, die alle Partner des internationalen Projekts einschliesst, auch die ausländischen Partner.
Alle nachfolgenden Prozesse, das heisst:
- gemeinsame Projektberichte;
- gemeinsamer Projektabschluss sowie ein finanzieller Bericht pro Partner (Kreditor); und
- Umsetzungsaudit
sind vollständig auf die Prozesse für Schweizer Projekte mit Umsetzungspartnern abgestimmt.
Letzte Änderung 07.03.2023