E-Government bei Innosuisse: elektronische Signaturen

Innosuisse unterzeichnet digitale Subventionsverträge und Verfügungen ab sofort mit qualifizierten elektronischen Signaturen (QES). Vertragspartnern wird empfohlen, sich ebenfalls QES-Zertifikate zu beschaffen. Vorübergehend akzeptieren wir grundsätzlich alle Arten von elektronischen Signaturen, sofern sie technisch lesbar sind. Dies ist in der Regel bei schweizerischen Anbietern, die FES und QES nach schweizerischem ZertES im Angebot haben, der Fall.


Rechtlicher Hintergrund für Innosuisse

Digital ausgestellte Subventionsverträge müssen mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterzeichnet werden (Art. 19 Abs. 1 SuG i.V.m. Art. 13/14 OR). Vor dem COVID-Hintergrund hat Innosuisse bisher Formerleichterungen gewährt und sämtliche Arten elektronischer bzw. digitaler Signaturen zugelassen.

Elektronische Signaturen: Übersicht und Unterschiede

Elektronische Signaturen

Grafik herunterladen (PNG, 145 kB, 17.12.2021)


QES: Ihre Vorteile

In der Schweiz ist die qualifizierte elektronische Signatur QES rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Sie wird persönlich ausgestellt und kann für alle Arten von Rechtsgeschäften sowie Eingaben bei Behörden und Gerichten eingesetzt werden. Sie geniesst die höchste Beweiskraft im Zivilprozess.

Mittels QES signierte Dokumente sind vor Veränderung geschützt. Zudem bezeugt die QES die Echtheit des Dokuments sowie die Identität der unterzeichnenden Person. Mit der Verwendung von QES können Sie rechtssicher auf digitale Prozesse umsteigen und Unterschriftsprozesse effizienter gestalten. Die QES ist die Zukunft des Rechtsverkehrs! Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, mindestens jene Mitarbeitenden, welche regelmässig Verträge signieren, mit QES-Zertifikaten auszustatten.


QES: Ihre Möglichkeiten

Auf dem Markt gibt es verschiedene Signaturlösungen, welche auch QES anbieten, mit unterschiedlichen Funktionalitäten und Preisplänen.

Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen und Beratung direkt mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung. Generell empfehlen wir Ihnen, Anbieter zu wählen, welche qualifizierte Elektronische Signaturen (QES) nach schweizerischem ZertES anbieten.


Weiterführende Informationen

Support

Letzte Änderung 08.02.2023

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Support

Bei Fragen steht Ihnen das für Ihr Förderangebot zuständige Team bei Innosuisse gerne zur Verfügung.

https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/ueber-uns/eingabeportal/elektronische-signaturen.html