Vertrag abschliessen und Flagship durchführen

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Der Subventionsvertrag mit Innosuisse

Die Flagshippartner müssen einen Subventionsvertrag mit der Innosuisse abschliessen. Diesen erhalten Sie in elektronischer Form (E-Mail). Erst nach der Unterzeichnung und Zurücksendung des unterschriebenen Vertrags an Innosuisse können Sie Ihr Flagship starten, wie im Vertrag vereinbart.

Hinweis: Bitte teilen Sie das konkrete Datum des Flagshipbeginns Innosuisse schriftlich im Begleitbrief oder per E-Mail programme@innosuisse.ch mit.


Der Vertrag über das geistige Eigentum und die Nutzungsrechte

Es gelten im Minimum die Bestimmungen des Art. 41 der V-FIFG. Innosuisse kann zur Auflage machen, dass eine über diese Bestimmungen hinausgehende Vereinbarung zwischen den Partnern getroffen werden muss. Bei einer entsprechenden Auflage muss die Vereinbarung oder lediglich eine unterschriebene Kopie der IPR Erklärung spätestens sechs Monate nach Start des Flagships vorgelegt werden.

HINWEIS: Da diese Verhandlungen wichtig sind und komplex sein können, rät Innosuisse den Flagshippartnern, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen und schon bei Beginn der Gesuchserarbeitung darüber mindestens eine Grundsatzvereinbarung zu treffen.


Fragen und Antworten zum Thema

Letzte Änderung 08.11.2022

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Kontakt

Flagship Initiative

Kathrin Kramer

Marc Gerber

Winnie Schluep

Tel.: +41 58 469 20 04

E-Mail

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+41 58 463 22 92
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