Voraussetzungen, um ein Proposal einzureichen
Um ein Proposal einzureichen, müssen die Flagshippartner gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Beachten Sie: Die Einreichung eines Pre-Proposals ist eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Proposals.
Als Unternehmen sowie private oder öffentliche Organisation (sogenannter Umsetzungspartner)
Müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre private oder öffentliche Organisation ist in der Schweiz wertschöpfend tätig.
- Sie übernehmen die in Ihrem Unternehmen anfallenden Flagshipkosten, die mindestens 40 bis 60% der gesamten Projektkosten entsprechen. Darüber hinaus beteiligen Sie sich an den Aufwendungen Ihrer Forschungspartner in der Höhe von mindestens 5% der gesamten Projektkosten (Barbeitrag).
- Schweizer Forschungspartner wollen mit Ihnen ein Flagship umsetzen.
Als Forschende
Sie arbeiten in einer Schweizer Forschungsstätte und Unternehmen wollen mit Ihnen als Forschungspartner ein Flagship realisieren. Ihre Forschungsstätte (der sogenannte Forschungspartner) gehört in eine der folgenden Kategorien:
- Hochschulforschungsstätten nach Art. 4 Bst. c FIFG
- Nichtkommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs nach Art. 5 FIFG
- Institutionen der Ressortforschung nach Art. 16 Abs. 3 FIFG, die zur zweckmässigen Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Forschungsprojekte durchführen
- Bundeseigene Forschungsanstalten nach Art. 17 FIFG
Kriterien für die Beurteilung Ihres Proposals
Innovationsräte, Expertinnen und Experten beurteilen anhand der folgenden Kriterien die Qualität der eingereichten Proposals:
- Innovationsgrad: Ist der wissenschaftliche und wirtschaftliche/gesellschaftliche Ansatz neuartig? Handelt es sich nicht nur um eine «inkrementelle», sondern auch um eine «systemische» Innovation, d.h. trägt der wissenschaftliche und wirtschaftliche/gesellschaftliche Ansatz langfristig zur Veränderung eines Systems bei?
- Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Schweiz: Beeinflusst die Umsetzung der Forschungsergebnisse am Markt die Wettbewerbssituation der Umsetzungspartner positiv? Führt eine erfolgreiche Umsetzung nachweislich zu einer Verringerung der (sozialen) Kosten und/oder zu einem volkswirtschaftlichen Nutzen (z.B. Verringerung der Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Bildungsqualität, Verringerung der Ungerechtigkeiten, Erhöhung der Biodiversität), was sich positiv auf das zukünftige Wohlergehen des Landes auswirkt?
- Flagshipaufbau
o Methodische Qualität: Wie ist die Qualität des Flagshipaufbaus? Sind die Ziele und Meilensteine quantitativ und realistisch? Ist der Austausch zwischen den Flagshippartnern gewährleistet?
o Kompetenzen der Flagshippartner: Haben die Flagshippartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt? Ist das Konsortium disziplinübergreifend gut aufgestellt (Transdisziplinarität)?
o Kosten-Nutzen-Verhältnis des Flagships
Evaluation und Entscheid
Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Proposal formal. Wenn das Proposal die formalen Voraussetzungen erfüllt, beginnt der inhaltliche Evaluationsprozess. Die Expertinnen und Experten beurteilen Ihr Proposal inhaltlich gemäss Evaluationskriterien. Mithilfe dieser Einschätzung entscheidet der Innovationsrat von Innosuisse, ob Ihr Flagship gefördert wird.
Ihr Proposal wird bewilligt
Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse per E-Mail über die Bewilligung.
Ihr Proposal wird abgelehnt
Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse per E-Mail über den Entscheid und die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
Letzte Änderung 16.10.2023
Kontakt
Flagship Initiative
Kathrin Kramer
Marc Gerber
Winnie Schluep
Tel.: +41 58 469 20 04
Audit und Assurance
+41 58 463 22 92
E-Mail