Voraussetzungen, um ein Proposal einzureichen
Um ein Proposal einzureichen, müssen die Flagship-Partner folgende
Anforderungen erfüllen:
Bitte beachten Sie: Die Einreichung eines Pre-Proposals ist eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Proposals!
Als Unternehmen sowie private oder öffentliche Organisation (sogenannter Umsetzungspartner) müssen Sie:
- In der Schweiz wertschöpfend tätig sein
- Die in Ihrem Unternehmen anfallenden Kosten für das Flagship decken, die mindestens 40 bis 60% der gesamten Projektkosten entsprechen
- Sich mit mindestens 5 % der gesamten Projektkosten an den Ausgaben Ihrer Forschungspartner beteiligen, was als "Barbeitrag" bezeichnet wird
- Mit Schweizer Forschungspartner zusammenarbeiten, die bereit sind, mit Ihnen ein Flagship umzusetzen
Als Forschende müssen Sie:
- An einer Schweizer Forschungsstätte arbeiten und Unternehmen wollen mit Ihnen als Forschungspartner ein Flagship realisieren
- Zu einer der folgenden Kategorien von Forschungseinrichtungen angehören:
- Hochschulforschungsstätten nach Art. 4 Bst. c FIFG
- Nichtkommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs nach Art. 5 FIFG
- Institutionen der Ressortforschung nach Art. 16 Abs. 3 FIFG, die zur zweckmässigen Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Forschungsprojekte durchführen
- Bundeseigene Forschungsanstalten nach Art. 17 FIFG
- Hochschulforschungsstätten nach Art. 4 Bst. c FIFG
Kriterien für die Beurteilung Ihres Proposals
Der Innovationsrat und die Experten werden Ihr Gesuch anhand folgender Kriterien überprüfen und beurteilen:
- Innovationsgrad: Ihr Flagship-Projekt sollte sowohl im wissenschaftlichen als auch im wirtschaftlichen/gesellschaftlichen Bereich neuartig sein. Der Durchbruch sollte neue Werte und Möglichkeiten schaffen. Ihr wissenschaftlicher und wirtschaftlicher/gesellschaftlicher Ansatz sollte dazu beitragen, ein System langfristig zu verändern.
- Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Schweiz: Die Umsetzung der Forschungsergebnisse sollte die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Umsetzungspartner auf dem Markt positiv beeinflussen und zum sozialen und/oder wirtschaftlichen Wohlergehen des Landes beitragen, indem nachweislich (soziale) Kosten reduziert und/oder wirtschaftliche Vorteile erschafft werden (z. B. Verringerung der Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Bildungsqualität, Verringerung der Ungerechtigkeiten oder Erhöhung der Biodiversität).
- Flagship Setup:
- Methodische Qualität: Ihr Flagshipaufbau zeigt die Ziele und Meilensteine, die Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die Kommunikations- und Kooperationsmechanismen zwischen den Projektpartnern auf.
- Kompetenzen der Flagship-Partner: Ihr Flagship-Konsortium verfügt über die notwendige Expertise für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt und ist transdisziplinär aufgestellt.
- Kosten-Nutzen-Verhältnis des Flagship-Projekts: Ihr Flagship-Projekt liefert eine quantitative Analyse des Kosten-Nutzen Verhältnisses.
Evaluation und Entscheid
Zuerst prüft die Geschäftsstelle der Innosuisse Ihr Proposal auf formale Voraussetzungen wie Vollständigkeit und Zulässigkeit. Erfüllt Ihr Proposal die formalen Anforderungen, wird es von einem Gremium von Experten aus verschiedenen Disziplinen und Branchen inhaltlich anhand der Beurteilungskriterien bewertet. Basierend auf der fachlichen Beurteilung und den Empfehlungen der Experten entscheidet der Innovationsrat der Innosuisse, ob Ihr Flagship gefördert wird.
Ihr Proposal wird bewilligt
Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse per E-Mail über die Bewilligung.
Ihr Proposal wird abgelehnt
Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse per E-Mail über den Entscheid und die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
Letzte Änderung 10.07.2024
Kontakt
Flagship Initiative
Kathrin Kramer
Marc Gerber
Winnie Schluep
Tel.: +41 58 469 20 04
Audit und Assurance
+41 58 463 22 92
E-Mail