Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Gesuch formal. Danach beurteilen drei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr Gesuch inhaltlich gemäss klaren Kriterien. Mithilfe dieser Einschätzung entscheidet der Innovationsrat von Innosuisse, wer für einen Pitch eingeladen wird und sein Projekt der Innosuisse präsentieren darf. Anschliessend wird ein definitiver Förderentscheid getroffen.
Die Expertinnen und Experten beurteilen das Gesuch nach den Kriterien gemäss Artikel 8 der Beitragsverordnung von Innosuisse.
- Innovationsgrad: Innovationsgehalt des Projekts, gemessen am aktuellen Stand der Wissenschaft sowie an den verfügbaren Lösungen für die angesprochenen Bedürfnisse;
- Wertschöpfung in der Schweiz: Potenzial einer wirkungsvollen Umsetzung der Projektergebnisse und die damit verbundene voraussichtliche Wertschöpfung für die schweizerische Wirtschaft oder Gesellschaft;
- Methodische Qualität: Qualität der Projektplanung, qualitative und quantitative Ziele und die Umsetzungsplanung zur Erreichung des angestrebten wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzens;
- Kompetenzen der Mitarbeitenden;
- Nachhaltigkeit: Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt;
- Kosten-Nutzen-Verhältnis;
- Finanzielle Leistungsfähigkeit des Start-ups: Das Start-up muss nachweisen, dass es über genügend finanzielle Mittel (zusätzlich zum Innosuisse-Beitrag) zur Finanzierung der vorgesehenen Eigenleistungen im Projekt verfügt bzw. diese zu beschaffen plant. Es wird eine Financial Due Diligence durchgeführt und ein spezifischer Bericht erstellt als Grundlage für die Evaluation;
- Geistiges Eigentum: Die Ergebnisse einer vom Start-up durchgeführten ersten Analyse zu den Rechten des geistigen Eigentums müssen zeigen, dass es bei Gesuchseingabe keinen offensichtlichen Konflikt mit bestehenden Patenten gibt, welche einem Markteintritt des Start-ups verhindern würde.
Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens acht Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates ein. Ist das Gesuch zu diesem Zeitpunkt formal in Ordnung, kann es bei einem reibungslosen Verlauf der Evaluation an der nächsten Sitzung behandelt werden. Nach dem Sitzungstermin wird der Entscheid des Innovationsrates innerhalb von acht Wochen per IncaMail kommuniziert. Der gesamte Gesuchsprozess dauert somit rund 16 Wochen.
Wichtig: Es besteht keine Garantie dafür, dass jedes Gesuch, welches acht Wochen vor einem Sitzungstermin eingereicht wird, automatisch an der nächsten Sitzung behandelt wird.