Nach der Evaluation im Innovationsrat informiert Sie Innosuisse innerhalb von zwei Wochen per E-Mail über die Einladung zum Pitch (siehe Pitchdaten).
Sie erhalten von Innosuisse einen Termin für Ihren Pitch. Der Pitch zu Ihrem Gesuch soll dazu dienen, das Projekt und das Team persönlich kennenzulernen. Innosuisse wird Sie über weitere Details schriftlich informieren. Die Jury besteht aus Expertinnen und Experten sowie Mitgliedern des Innovationsrats.
Anschliessend entscheidet der Innovationsrat über eine definitive Bewilligung oder Ablehnung.
Wenn der Innovationsrat Ihr Gesuch bewilligt, erhalten Sie vor dem Projektstart einen Vertrag von Innosuisse.
Nach einem negativen Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse per E-Mail über die Ablehnung. Sie erhalten eine begründete Verfügung. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
Es gibt keinen Prozess zur Wiedereinreichung von Gesuchen. Innosuisse berücksichtigt ein neu eingereichtes Projekt nur dann, wenn klar nachgewiesen wird, dass die Schwachstellen, die zur Ablehnung des Projekts geführt haben, behoben wurden. Trifft dies zu, wird das neue Projekt nach dem normalen Evaluationsverfahren behandelt und bewertet. Wir empfehlen Ihnen, sich für die Überarbeitung der Mängel und Empfehlungen genügend Zeit zu nehmen, um eine signifikante Verbesserung der Qualität zu erreichen. Da es sich um ein sehr kompetitives Instrument handelt und nur die besten Projekte gefördert werden, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Antrag solide, vollständig und von hoher Qualität ist.