Gesuch einreichen

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Ihr Start-up plant ein Innovationsprojekt, mit welchem sie den erstmaligen Markteintritt mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung planen. Für diesen Schritt brauchen Sie finanzielle Unterstützung. Sie können nachvollziehbar darlegen, dass Ihr Innovationsprojekt eine anschliessende rasche Umsetzung auf dem Markt vorbereitet. Trifft das alles auf Sie zu? Dann stellen Sie als Start-up einen Antrag für ein Innovationsprojekt.

Innosuisse unterstützt Sie als Jungunternehmer oder Jungunternehmerin direkt. Der Subventionsvertrag wird ausschliesslich mit Ihnen als Start-up abgeschlossen. Ein Forschungspartner ist nicht nötig und wird nicht von Innosuisse als direkter Subventionsempfänger unterstützt.


Voraussetzungen, um ein Gesuch einzureichen

Ihr Start-up:

  • befindet sich vor dem Markteintritt. Sie bieten noch keine fertig entwickelten Produkte (in Serienreife) oder Dienstleistungen auf dem Markt an (ausser Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung, Beratung und Gutachten usw., auf denen das  Geschäftsmodell nicht beruht).  Als «vor Markteintritt» gelten auch Start-ups, die bereits Prototypen oder Versuchsanlagen bei Kunden in Betrieb haben.
  • hat ein Geschäftsmodell, das auf einem skalierbaren Produkt oder einer Dienstleistung beruht und somit das Potenzial für ein mehr als lineares Wachstum hat.
  • kann nachvollziehbar darlegen, dass Ihr Innovationsprojekt eine anschliessende rasche Umsetzung auf dem Markt vorbereitet.
  • hat den Sitz in der Schweiz und verfügt über eine Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer.
  • ist kein nicht kommerziell tätiger Vereine und keine nicht kommerziell tätige Stiftung sowie keine Einheit der öffentlichen Verwaltung.
  • ist vor nicht mehr als 5 Jahren gegründet worden (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 10 Jahre möglich).
  • hat zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung weniger als 50 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Wird das Start-up von einem anderen Unternehmen kontrolliert (d. h. ein anderes Unternehmen verfügt über eine direkte/indirekte Stimmenmehrheit oder hat das direkte/indirekte Recht, die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder des Start-ups zu ernennen oder abzuberufen) und werden seine Finanzen von dem kontrollierenden Unternehmen konsolidiert, muss die konsolidierte Gruppe weniger als 250 VZÄ haben.
  • verfügt über die finanziellen Mittel, um die vorgesehene Eigenleistung (mindestens 30 Prozent der Projektkosten) zu tragen.
  • verfügt über eine erste Analyse zu den Rechten des geistigen Eigentums die zeigt, dass es bei Gesuchseingabe keinen offensichtlichen Konflikt mit bestehenden Patenten gibt, welche einem Markteintritt des Start-ups verhindern würde.
  • hat keine laufende Förderung für dasselbe Projekt.
  • steht nicht auf der Sanktionsliste des SECO.
  • beachtet die Grundsätze des Kodex für wissenschaftliche Integrität.

Welche Innovationsprojekte werden gefördert?

Innosuisse unterstützt Start-ups vor dem Markteintritt bei der Realisierung von wissenschaftsbasierten Innovationsprojekten mit bedeutendem Innovationspotenzial. Die Fördermittel sollen einen substanziellen Beitrag leisten, die Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen erheblich zu beschleunigen.

Die Förderung von Innosuisse unterstützt Sie beim Übergang vom Prototyping und der Validierung zur ersten Markteinführung.

Unterstützt werden Innovationen, die bei Gesuchseinreichung noch nicht reif für die Markteinführung sind, die aber nach Abschluss des Projekts rasch auf dem Markt eingeführt werden können. Die Unterstützung von frühen Technologie- oder Innovationsentwicklungen ohne vorläufige Validierung oder experimentellen Konzeptnachweis ist möglich. Um am Ende des Projekts den ersten Markteintritt zu erreichen, müssen die verschiedenen Entwicklungsstufen aber schnell durchlaufen werden.

Das Gesuch wird nach den Kriterien gemäss Artikel 8 der Beitragsverordnung von Innosuisse beurteilt. Zusätzlich wird beurteilt, ob das Jungunternehmen im Verlauf des Projekts über die finanzielle Kapazität zur Erbringung der vorgesehenen Eigenleistungen verfügt.

Sie als Jungunternehmerin oder -unternehmer werden direkt von Innosuisse gefördert. Innosuisse übernimmt maximal 70% der direkten Projektkosten. Ihr Start-up trägt mindestens 30 Prozent der Kosten als Eigenleistung selbst.

Innosuisse fördert Projekte aus allen Innovationsgebieten sowie interdisziplinäre Vorhaben.

Für Detailausführungen bitten wir Sie die rechtlichen Grundlagen zu konsultieren:


Was beinhaltet Ihr Gesuch?

Die Einreichung eines Innosuisse-Projektantrags erfordert umfangreiche Vorabklärungen und Vorbereitungsarbeiten, bevor der Antrag eingereicht wird. Wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Innovationsgehalt und der Wertschöpfung müssen bereits verfügbar sein und im Antrag angegeben werden (zum Beispiel: Ergebnisse aus Literaturrecherchen, Bedarfsanalysen / Potenzialnachweise, Marktanalysen einschliesslich Wettbewerbsanalyse / Analyse bestehender Lösungen und Anbieter auf dem Gebiet).

Wenn Sie einen Antrag einreichen möchten, fügen Sie bitte die erforderlichen Informationen gemäss der folgenden Checkliste (PDF, 191 kB, 19.12.2023) bei. Diese Liste ist nicht abschliessend. Beachten Sie bitte auch die Beschreibungen der einzelnen Kapitel, wenn Sie Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse einreichen.


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Eingabeportal Innosuisse

Letzte Änderung 19.02.2024

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Frequently Asked Questions

Erhalten Sie Antworen auf häuftig gestellte Fragen (PDF, 230 kB, 17.03.2023) zu den Start-up Innovationsprojekten.

https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/forderung-fur-schweizer-projekte/startup-innovationsprojekte/gesuch-einreichen.html