Als Forschende
Sie arbeiten in einer Schweizer Forschungsstätte. Ihre Forschungsstätte (sogenannter Forschungspartner) gehört in eine der folgenden Kategorien:
- Hochschulforschungsstätten nach Art. 4 Bst. c FIFG
- Nichtkommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs nach Art. 5 FIFG
- Institutionen der Ressortforschung nach Art. 16 Abs. 3 FIFG, die zur zweckmässigen Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Forschungsprojekte durchführen
- Bundeseigene Forschungsanstalten nach Art. 17 FIFG
Hinweis: Bei Innovationsprojekten ohne Umsetzungspartner kann ein Projekt höchstens 18 Monate dauern. Forscher, die an solchen Projekten beteiligt sind, müssen ausserdem den Kodex für wissenschaftliche Integrität einhalten. Projekte oder Aktivitäten, die gegen die wissenschaftliche Integrität oder gute wissenschaftliche Praxis verstossen, werden nicht gefördert.
Weitere Informationen finden Sie in den Evaluationskriterien.