Berichte während Ihres Projektes
Im Schreiben über die Genehmigung Ihres Gesuchs sowie im Subventionsvertrag werden Anzahl und Fristen der Berichte für Ihr Innovationsprojekt festgehalten:
- Ein Bericht ist 10 Tage nach dem Erreichen des Meilensteins Ihres Projekts fällig. Die Auflagen können auch mehrere Meilensteinberichte vorsehen.
- Wenn die Projektgenehmigung einen Go/No-Go-Entscheid beinhaltet, müssen Sie Innosuisse 10 Tage nach dem Erreichen des Meilensteins einen Meilensteinbericht unterbreiten.
- Verlängerungen: Falls Sie Ihr Innovationsprojekt nicht innerhalb der im Projektplan vorhergesehenen Frist abschliessen, können Sie einen Verlängerungsantrag ohne Budgeterhöhung stellen, indem Sie einen vollständig ausgefüllten Meilensteinbericht einreichen.
- Ein finanzieller Zwischenbericht muss nur auf ausdrückliches Verlangen von Innosuisse eingereicht werden.