Evaluation und Entscheid

Evaluation und Entscheid

Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Gesuch formal. Danach beurteilen zwei unabhängige Expertinnen oder Experten Ihr Gesuch inhaltlich gemäss Kriterien. Mithilfe dieser Einschätzung entscheidet der Innovationsrat von Innosuisse, ob Ihr Projekt gefördert wird. Dieser Prozess dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.

 
 

Kriterien für die Beurteilung Ihres Gesuchs 

Die Expertinnen und Experten beurteilen anhand der folgenden Kriterien die Qualität der eingereichten Gesuche:

  • Innovationsgehalt: Ist das Projekt risikoreich und hat ein überdurchschnittliches Innovationspotenzial?
    Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Was begründet das überdurchschnittliche Potenzial Ihrer Innovation gemessen am aktuellen Stand der Wissenschaft und an den verfügbaren Marktlösungen? Was sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Neuerungen? Warum ist die Umsetzung Ihrer Innovation angesichts des aktuellen Stands der Wissenschaft mit einem hohen Risiko verbunden?
  • Wertschöpfung für die schweizerische Wirtschaft oder Gesellschaft: Lassen sich durch die Durchführung des Projekts potenzielle Umsetzungspartner von der Attraktivität einer wirtschaftlichen Nutzung der Forschungsresultate überzeugen?
  • Bei Innovationsprojekten im gesellschaftlichen und sozialen Bereich: Werden bei der erfolgreichen Umsetzung nachweislich soziale Kosten verringert und wird volkswirtschaftlicher Mehrwert geschaffen (z.B. Verringerung von Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Ausbildungsqualität, Verringerung von Ungerechtigkeit, Pflege der Biodiversität)?
  • Methodische Qualität: Wie ist die Qualität des Projektaufbaus? Sind die Ziele und Meilensteine quantitativ und realistisch? Stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis?
  • Kompetenzen der Projektpartner: Haben die Projektpartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt?
  • Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt: Die Innovation trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und/oder der Umwelt bei (z. B. zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen).
 

Entscheid

Der Innovationsrat von Innosuisse trifft den Entscheid über Ihr Gesuch in fünf thematischen Untergruppen. 

 
 

Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens sechs Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates ein. Bei einem reibungslosen Verlauf der Evaluation kann das Gesuch an der nächsten Sitzung behandelt werden. So erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen den Entscheid über Ihr Gesuch.

 
 

Evaluationssitzungen des Innovationsrates: Daten

  E&E* ENG* ICT* LS* SSBM*
Jan. 2024 26.01.2024 29.01.2024 31.01.2024 24.01.2024 25.01.2024
Feb. 2024          
Mar. 2024 15.03.2024 06.03.2024 06.03.2024 06.03.2024 07.03.2024
Apr. 2024 12.04.2024 10.04.2024 10.04.2024 10.04.2024 08.04.2024
Mai 2024 24.05.2024 29.05.2024 22.05.2024 17.05.2024 22.05.2024
Juni 2024          
Juli 2024 05.07.2024 03.07.2024 03.07.2024 03.07.2024 04.07.2024
Aug. 2024          
Sept. 2024 12.09.2024 11.09.2024 04.09.2024 11.09.2024 12.09.2024
Okt. 2024 01.11.2024 16.10.2024 23.10.2024 23.10.2024 24.10.2024
Nov. 2024 29.11.2024 20.11.2024 20.11.2024 27.11.2024 27.11.2024
Dez. 2024          
Bei den Sitzungsdaten handelt es sich um eine Jahresplanung. Innosuisse behält sich vor, Termine zu verschieben. *
E&E: Energy & Environment
ENG: Engineering
ICT: Information & Communications Technologies
LS: Life Sciences
SSBM: Social Sciences & Business Management

Ihr Gesuch wird bewilligt

Nach dem Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse innerhalb von zwei Wochen per E-mail über die Bewilligung. Projekte können auch mit Auflagen bewilligt werden. Vor dem Projektstart müssen Sie einen Subventionsvertrag mit Innosuisse abschliessen.

 
 
 

Ihr Gesuch wird abgelehnt

Nach einem negativen Entscheid des Innovationsrates informiert Sie Innosuisse innerhalb von zwei Wochen per IncaMail über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert die Gründe für die Abweisung. Gegen diese Verfügung von Innosuisse kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.

Ein abgelehntes Gesuch können Sie jederzeit überarbeiten und als neues Gesuch bei Innosuisse einreichen, wenn Sie den beanstandeten Mängeln Rechnung tragen und die Empfehlungen ins neue Gesuch einfliessen lassen. Die Änderungen müssen sichtbar gemacht werden: Bitte erklären Sie diese in einem Begleitbrief oder heben Sie diese im Gesuch farblich hervor. Das neu eingereichte Gesuch wird gemäss dem normalen Evaluationsprozess erneut begutachtet.

 
 
 
 

Weitere Förderangebote

> Sie möchten gerne ein Innovationsprojekt mit einem Umsetzungspartner, z. B. einem Unternehmen durchführen?

Wir fördern wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte, welche Unternehmen, KMU, Start-ups und weitere private oder öffentliche Organisationen gemeinsam mit Forschungspartnern durchführen.

Letzte Änderung 19.12.2023

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Erfahren Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Innovationsprojekten, Start-up-Coachings und den anderen Förderinstrumente von Innosuisse.

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