Zum Abschluss Ihres Eurostars-Projekts müssen Sie einen Schlussbericht sowie einen finanziellen Schlussbericht einreichen.

Schlussbericht an EUREKA
Nach Ablauf der Projektlaufzeit verlangt das EUREKA-Sekretariat von allen beteiligten Projektpartnern einen Schlussbericht über die erzielten Projektresultate und deren Wirkung auf die einzelnen Partner. Die Abgabe des Schlussberichts ist Voraussetzung für die Schlusszahlung. Innosuisse hat automatisch Zugriff auf die Schlussberichte.
> Guidelines für das Einreichen von Schlussberichten
Finanzieller Schlussbericht an Innosuisse
Nach Ablauf der Projektlaufzeit fordert Innosuisse aktiv den finanziellen Schlussbericht von den Schweizer Projektpartnern an. Innosuisse informiert Sie über die zu verwendenden Vorlagen sowie die einzureichenden Belege für Projektkosten.
Um Ihnen das Ausfüllen des Finanzberichtes zu vereinfachen, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
> Guidelines für Finanzbericht (PDF, 1 MB, 06.05.2021)
Die Abgabe des Schlussberichts ist Voraussetzung für die Schlusszahlung. Wenn Innosuisse den finanziellen Schlussbericht genehmigt hat, fordert die Agentur die Projektpartner auf, die Schlussrechnung über den verbleibenden Förderbeitrag einzureichen. Diese Rechnung umfasst die effektiv aufgelaufenen Kosten gemäss dem finanziellen Schlussbericht.
Mit der Schlusszahlung wird üblicherweise auch die Ko-Finanzierung der EU ausbezahlt. Deshalb wird die Schlusszahlung in Euro beglichen. Allfällige Kursänderungen gehen zu Lasten der Projektpartner. Falls einzelne Projektpartner nicht über ein Eurokonto verfügen, wird der Förderbeitrag automatisch zum Tageskurs der entsprechenden Bank in Schweizer Franken umgerechnet.
Letzte Änderung 25.06.2021