Als Schweizer KMU möchten Sie ein Innovationsprojekt mit internationalen Partnern durchführen.

Voraussetzungen, um einen Antrag einzureichen
Schweizer Partner müssen entweder im Schweizer Handelsregister eingetragen oder als Forschungsinstitution anerkannt sein. Jeder Schweizer Partner muss zudem einen Teil des Projektbudgets durch Eigenleistungen decken. Ihr Projekt muss alle formalen Voraussetzungen erfüllen.
Höhe der Förderung für Ihr Eurostars-Projekt
Die Förderung deckt folgende Projektkosten von Schweizer Partnern:
KMU |
50% |
---|---|
Grosse Unternehmen | 25% |
Forschungsinstitutionen | 50% |
KMU übernimmt Projektleitung
Ein innovatives KMU muss die Koordination übernehmen. Der Projektleiter oder die Projektleiterin informiert sich über die Eingabefrist und koordiniert das Ausfüllen des Antrags mit den beteiligten Partnern in der Schweiz und im Ausland innerhalb der vorgegebenen Termine. Das Konsortium reicht nur einen Antrag für alle Partner aus verschiedenen Ländern ein.
Als erster Schritt muss sich der Projektleiter oder die Projektleiterin auf der Eurostars Webseite registrieren. Von dort werden sie Schritt-für-Schritt durch den Antragsprozess und die formalen Voraussetzungen für die Einreichung eines Antrags geleitet. Die nationalen Förderorganisationen in den Partnerländern beantworten Fragen zur Antragstellung und zu den nationalen Förderbedingungen.
Nach Ablauf der Eingabefrist startet das EUREKA-Sekretariat den Evaluationsprozess.
Fragen und Antworten
Die förderfähigen Kosten umfassen:
- effektive Personalkosten bis zu den folgenden Maxima des Bruttolohns:
o Projektleiterin oder Projektleiter sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter; erfahrene Wissenschaftlerin und erfahrener Wissenschaftler: maximal 220 500 Franken jährlich brutto bzw. 119 Franken pro Stunde;
o Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Mitarbeiter: 126 000 Franken jährlich brutto bzw. 68 Franken pro Stunde;
o Fachmitarbeiterin und Fachmitarbeiter: 113 400 Franken jährlich brutto bzw. 61 Franken pro Stunde;
o Doktorandin und Doktorand sowie Hilfskraft: 85 100 Franken jährlich brutto bzw. 46 Franken pro Stunde. - Abschreibungskosten von Geräten, Anlagen.
- Verbrauchsmaterial
- Reisekosten im Ausland
- Unteraufträge an Dritte sind förderfähig, wenn sie nicht zwischen den Projektpartnern vergeben werden.
- Overheadkosten von 15% auf allen förderfähigen Kosten.
Jeder Schweizer Partner muss einen Teil seiner Projektleistungen durch Eigenleistungen erbringen. Firmen müssen ihre Kapazität zur Erbringung der Eigenleistungen mittels eines Revisionsberichts, einer bestätigten Investition oder durch Nachweis anderer Finanzierungsquellen belegen. Hochschulen und Forschungsinstitutionen können Eigenleistungen in Form von Ressourcen, welche durch die Grundfinanzierung gedeckt sind, geltend machen. Eigenleistungen können alle förderfähigen Kosten beinhalten.
Als kleinere und mittelgrosse Organisation (bis 250 Vollzeitäquivalente) können Sie dafür die Unterstützung einer Innovationsmentorin oder eines Innovationsmentors bei Innosuisse beantragen.
Grundlage für die Ausstellung des Fördervertrags ist die Auflistung sämtlicher Projektkosten in einem Finanzplan. Dieser Finanzplan ist detaillierter als die Kostenzusammenstellung in Ihrem Antrag und legt die förderbaren Kosten der Schweizer Partner verbindlich fest. Er dient als Referenz für die Abrechnung der aufgelaufenen Projektkosten.
Der Finanzplan wird zwischen den Schweizer Projektpartnern und Innosuisse so lange verhandelt, bis alle offenen Fragen geklärt und die Finanzierung durch Innosuisse, die EU und die Partner selber vereinbart sind. Basierend auf dem vereinbarten Finanzplan stellt Innosuisse den Fördervertrag aus. Der Fördervertrag tritt erst mit der Unterzeichnung durch alle Parteien in Kraft und ist Voraussetzung für die Auszahlung der Förderbeiträge.
Eine erste Teilzahlung des Förderbetrages in Form einer Vorauszahlung nimmt Innosuisse vor, sobald der Konsortialvertrag und der Fördervertrag unterzeichnet sind. Ihr Projekt kann frühestens ab dem im Konsortialvertrag vereinbarten Startdatum und erst nach der Unterzeichnung aller Parteien beginnen.
Die Projektkosten werden ab dem im Konsortialvertrag vereinbarten Startdatum als förderfähige Kosten angerechnet, auch wenn noch kein unterzeichneter Fördervertrag vorliegt.
Letzte Änderung 04.02.2022