Als Schweizer KMU möchten Sie ein Innovationsprojekt mit internationalen Partnern durchführen.
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Voraussetzungen
Für Schweizer Partner ist eine Eintragung im Schweizer Handelsregister oder eine Anerkennung als Forschungsinstitution erforderlich. Ein Teil des Projektbudgets wird jeweils durch Eigenleistungen gedeckt. Schliesslich hat das Projekt alle formalen Voraussetzungen zu erfüllen.
Höhe der Förderung für Ihr Eurostars-Projekt
Die Förderung deckt folgende Projektkosten von Schweizer Partnern:
KMU |
50% |
---|---|
Grosse Unternehmen | 25% |
Forschungsinstitutionen | 50% |
Projektkoordination durch ein KMU
Die Koordination des Projekts übernimmt ein innovatives KMU. Die oder der Projektverantwortliche in diesem KMU informiert sich über die Eingabefrist und koordiniert die plangemässe Vorbereitung des Gesuchs mit den beteiligten Partnern in der Schweiz und im Ausland. Das Konsortium reicht nur ein Gesuch für alle Partner aus den verschiedenen Ländern ein.
Zuerst registriert die oder der Projektverantwortliche sich auf der Eurostars-Webseite. Sie enthält eine genaue Anleitung zu den einzelnen Verfahrensschritten und erläutert die formalen Voraussetzungen für die Einreichung eines Gesuchs. Die nationalen Förderorganisationen in den Partnerländern beantworten Fragen zum Gesuchsverfahren und den nationalen Förderbedingungen.
Nach Ablauf der Eingabefrist beginnt das Eureka-Sekretariat mit der Evaluation.
Fragen und Antworten
Die förderfähigen Kosten umfassen:
- effektive Personalkosten bis zu den folgenden Maxima des Bruttolohns:
o Projektleiterin oder Projektleiter sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter; erfahrene Wissenschaftlerin und erfahrener Wissenschaftler: maximal 220 500 Franken jährlich brutto bzw. 119 Franken pro Stunde;
o Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Mitarbeiter: 126 000 Franken jährlich brutto bzw. 68 Franken pro Stunde;
o Fachmitarbeiterin und Fachmitarbeiter: 113 400 Franken jährlich brutto bzw. 61 Franken pro Stunde;
o Doktorandin und Doktorand sowie Hilfskraft: 85 100 Franken jährlich brutto bzw. 46 Franken pro Stunde. - Abschreibungskosten von Geräten, Anlagen.
- Verbrauchsmaterial
- Reisekosten im Ausland
- Unteraufträge an Dritte sind förderfähig, wenn sie nicht zwischen den Projektpartnern vergeben werden.
- Overheadkosten von 15% auf allen förderfähigen Kosten.
Jeder Schweizer Partner muss einen Teil seiner Projektleistungen durch Eigenleistungen erbringen. Firmen müssen ihre Kapazität zur Erbringung der Eigenleistungen mittels eines Revisionsberichts, einer bestätigten Investition oder durch Nachweis anderer Finanzierungsquellen belegen. Hochschulen und Forschungsinstitutionen können Eigenleistungen in Form von Ressourcen, welche durch die Grundfinanzierung gedeckt sind, geltend machen. Eigenleistungen können alle förderfähigen Kosten beinhalten.
Als kleinere und mittelgrosse Organisation (bis 250 Vollzeitäquivalente) können Sie dafür die Unterstützung einer Innovationsmentorin oder eines Innovationsmentors bei Innosuisse beantragen.
Grundlage für die Ausstellung des Fördervertrags ist die Auflistung sämtlicher Projektkosten in einem Finanzplan. Dieser Finanzplan ist detaillierter als die Kostenzusammenstellung in Ihrem Antrag und legt die förderbaren Kosten der Schweizer Partner verbindlich fest. Er dient als Referenz für die Abrechnung der aufgelaufenen Projektkosten.
Der Finanzplan wird zwischen den Schweizer Projektpartnern und Innosuisse so lange verhandelt, bis alle offenen Fragen geklärt und die Finanzierung durch Innosuisse, die EU und die Partner selber vereinbart sind. Basierend auf dem vereinbarten Finanzplan stellt Innosuisse den Fördervertrag aus. Der Fördervertrag tritt erst mit der Unterzeichnung durch alle Parteien in Kraft und ist Voraussetzung für die Auszahlung der Förderbeiträge.
Eine erste Teilzahlung des Förderbetrages in Form einer Vorauszahlung nimmt Innosuisse vor, sobald der Konsortialvertrag und der Fördervertrag unterzeichnet sind. Ihr Projekt kann frühestens ab dem im Konsortialvertrag vereinbarten Startdatum und erst nach der Unterzeichnung aller Parteien beginnen.
Die Projektkosten werden ab dem im Konsortialvertrag vereinbarten Startdatum als förderfähige Kosten angerechnet, auch wenn noch kein unterzeichneter Fördervertrag vorliegt.
Letzte Änderung 14.06.2024