Evaluation und Entscheid

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Ihr Antrag muss alle formalen Anforderungen von Eurostars erfüllen. Er enthält alle Angaben und Informationen, die für die fachliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Beurteilung notwendig sind. Die Evaluation umfasst eine formale und eine inhaltliche Prüfung. Der gesamte Evaluationsprozess dauert in der Regel vier Monate.

Formale Voraussetzungen Ihres Antrags

In einem ersten Schritt prüft das EUREKA-Sekretariat und die nationalen Förderagenturen, ob Ihr Antrag die formalen Voraussetzungen erfüllt:

  • Ihr Konsortium wird von einem innovativen KMU aus einem Eurostars-Land geleitet.
  • Ihrem Konsortium gehören mindestens zwei unabhängige Organisationen an.
  • Ihrem Konsortium gehören Organisationen aus mindestens zwei Eurostars-Ländern und mindestens eine Organisation aus einem EU-Land oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land an.
  • Das Budget des/der KMU aus einem Eurostars-Land beträgt 50 % oder mehr der gesamten Projektkosten, Unteraufträge sind davon ausgenommen.
  • Kein einzelner Teilnehmer oder ein einzelnes Land ist für mehr als 70 % des Projektbudgets verantwortlich.
  • Die Projektdauer beträgt höchstens 36 Monate.
  • Das Projekt hat einen ausschließlich zivilen Zweck.
  • Keiner der Projektpartner ist in ein laufendes Konkursverfahren verwickelt, ist zahlungsunfähig oder wurde wegen illegaler Praktiken verurteilt.

Inhaltliche Kriterien für die Beurteilung Ihres Antrags

In einem zweiten Schritt evaluieren drei Expertinnen oder Experten die inhaltliche Qualität Ihres Antrags anhand der folgenden Kriterien:

  • Qualität des Konsortiums
  • Mehrwert durch die internationale Zusammenarbeit
  • Innovationsgehalt gegenüber dem aktuellen Stand der Technik
  • Generierung von neuem Wissen
  • Anspruchsvolle Herausforderungen
  • Erreichbarkeit der gesteckten Ziele und angemessene Risikoverminderungsstrategie
  • Realistisches und klar definiertes Projektmanagement
  • Angemessene und rationelle Kostenstruktur
  • Realistisches Marktpotenzial und Wirkung im Markt
  • Marktzugang und -risiken
  • Zu erwartender Wettbewerbsvorteil
  • Klare und realistische Planung der Markteinführung

Entscheid des Evaluationspanels und der beteiligten Länder

Aufgrund der formalen und der inhaltlichen Prüfung erstellt ein unabhängiges Evaluationspanel eine Rangliste der Anträge. Die am höchsten bewerteten Anträge werden mit höchster Priorität gefördert, die am tiefsten bewerteten Anträge mit der tiefsten Priorität. Unterhalb einer bestimmten Punktzahl werden Anträge abgewiesen.

Nach der Genehmigung der Rangliste durch die beteiligten Länder beginnt die Synchronisierung der Förderung. Jedes Land hat für Eurostars ein Förderbudget reserviert und ordnet dieses den positiv bewerteten Anträgen zu. Falls die Anzahl positiv bewerteter Anträge das vorhandene Budget übersteigt, prüfen die Länder, ob das Förderbudget erhöht werden kann. Bewilligte Anträge, welche nicht von allen Ländern gefördert werden können, werden abgewiesen, ausser die entsprechenden Partner entscheiden sich dazu, die Projektkosten vollumfänglich selber zu tragen.  


Ihr Antrag wird bewilligt

Als Projektpartner erhalten Sie das Evaluationsresultat vom EUREKA-Sekretariat per E-Mail zugestellt. Nach der Synchronisierung der Förderung verfügt das EUREKA-Sekretariat die Genehmigung oder die Ablehnung der Anträge per E-Mail.

Nach der Mitteilung der Evaluationsresultate durch das EUREKA-Sekretariat werden Schweizer Antragstellende mit genehmigtem Antrag von Innosuisse kontaktiert und zu den Vertragsverhandlungen eingeladen.


Ihr Antrag wird abgelehnt

Sie können Ihren überarbeiteten Antrag ein weiteres Mal einreichen oder Einsprache gegen die Evaluation erheben. Als Antragstellende erhalten Sie sämtliche Evaluationsunterlagen, um diese zur Überarbeitung der Anträge bei einer erneuten Einreichung nutzen zu können.

Ich will gegen die Evaluation Einsprache erheben
Der Projektkoordinator oder die Projektkoordinatorin eines abgelehnten Antrags kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung eines Antrags beim EUREKA-Sekretariat einen Rekurs einreichen. Einsprache können Sie nur gegen Verfahrensfehler erheben. Die von externen Experten oder dem unabhängigen Bewertungsgremium vorgenommene Bewertung kann nicht angefochten werden, ebenso wenig wie die Bewertung, die sich aus der von den nationalen Fördereinrichtungen durchgeführten Vorprüfung der finanziellen Realisierbarkeit ergibt.

Rekurse sind schriftlich und eingeschrieben an folgende Adresse zu richten:
Eurostars Redress Committee
Eureka Association
Avenue de Tervuren 2
1040 Brussels
BELGIUM

Pro Antrag können Sie nur eine Einsprache erheben. Die Wegleitung für die Eingabe eines Rekurses finden Sie auf der Eurostars Webseite.

Letzte Änderung 31.08.2021

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Kontakt

Eurostars Projektkoordinator Schweiz
Janique Siffert
+41 58 466 70 70

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