Evaluation und Entscheid

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Ihr Gesuch muss alle formalen Anforderungen von Eurostars erfüllen. Es enthält sämtliche Angaben und Informationen, die für die fachliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Beurteilung notwendig sind. Die Evaluation umfasst eine formale und eine inhaltliche Prüfung. Der gesamte Evaluationsprozess dauert in der Regel vier Monate.

Formale Voraussetzungen Ihres Antrags

Zuerst prüft das Eureka-Sekretariat und die nationalen Förderagenturen, ob Ihr Gesuch die formalen Voraussetzungen erfüllt:

  • Ihr Konsortium wird von einem innovativen KMU aus einem Eurostars-Land koordiniert.
  • Ihrem Konsortium gehören mindestens zwei unabhängige Organisationen an.
  • Ihrem Konsortium gehören Organisationen aus mindestens zwei Eurostars-Ländern und mindestens eine Organisation aus einem EU-Land oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land an.
  • Das Budget des/der KMU aus einem Eurostars-Land beträgt 50 % oder mehr der gesamten Projektkosten, Unteraufträge sind davon ausgenommen.
  • Ein Projektpartner oder ein Land verantwortet nicht mehr als 70 % des Projektbudgets.
  • Die Projektdauer beträgt höchstens 36 Monate.
  • Das Projekt verfolgt ausschliesslich einen zivilen Zweck.
  • Kein Projektpartner hat ein offenes Konkursverfahren, ist zahlungsunfähig oder wurde wegen illegaler Praktiken verurteilt.

Inhaltliche Kriterien für die Beurteilung Ihres Gesuchs

Dann evaluieren drei Expertinnen oder Experten anhand folgender Kriterien die inhaltliche Qualität Ihres Gesuchs:

  • Qualität des Konsortiums
  • Mehrwert durch die internationale Zusammenarbeit
  • Innovationsgehalt gegenüber dem aktuellen Stand der Technik
  • Beitrag zur Wissensgenerierung
  • Technische Herausforderung
  • Erreichbarkeit der gesteckten Ziele und angemessene Risikoverminderungsstrategie
  • Realistisches und klar definiertes Projektmanagement
  • Angemessene und rationelle Kostenstruktur
  • Realistische Erwartungen an Marktpotenzial und Marktwirkung
  • Marktzugang und Risiken
  • Zu erwartender Wettbewerbsvorteil
  • Klare und realistische Planung der Markteinführung

Entscheid des Evaluationspanels und der beteiligten Länder

Aufgrund der formalen und der inhaltlichen Prüfung erstellt ein unabhängiges Evaluationspanel eine Rangliste der Gesuche. Die am besten bewerteten Gesuche werden mit höchster Priorität gefördert. Unterhalb einer bestimmten Punktzahl werden die Gesuche abgewiesen.

Nach der Genehmigung der Rangliste durch die beteiligten Länder beginnt die Synchronisierung der Förderung. Jedes Land widmet Eurostars ein Förderbudget und teilt es den positiv bewerteten Gesuchen zu. Falls die Anzahl positiv bewerteter Gesuche das vorhandene Budget übersteigt, prüfen die Länder, ob das Förderbudget erhöht werden kann. Bewilligte Gesuche, welche nicht von allen Ländern gefördert werden können, werden abgewiesen, ausser die entsprechenden Partner entscheiden, die Projektkosten vollumfänglich selbst zu tragen.


Gesuch bewilligt

Die Projektpartner erhalten das Evaluationsresultat vom Eureka-Sekretariat per E-Mail. Nach der Synchronisierung der Förderung teilt das Eureka-Sekretariat die Genehmigung oder die Ablehnung der Gesuche per E-Mail mit.

Nach der Zustellung der Evaluationsresultate durch das Eureka-Sekretariat werden die Schweizer Gesuchstellenden, deren Gesucht genehmigt wurde, von Innosuisse kontaktiert und zu den Vertragsverhandlungen eingeladen.


Gesuch abgelehnt

Sie können Ihr Gesuch überarbeiten und erneut einreichen oder Einsprache gegen die Evaluation erheben. Als Gesuchstellende erhalten Sie sämtliche Evaluationsunterlagen, um diese zur Überarbeitung Ihrer Gesuche bei einer erneuten Einreichung nutzen zu können.

Sie wollen gegen die Evaluation Einsprache erheben.
Die oder der Projektverantwortliche eines abgelehnten Gesuchs kann innert eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung eines Gesuchs beim Eureka-Sekretariat Einsprache erheben. Allerdings kann man nur Verfahrensfehler anfechten. Die Evaluation der externen Experten oder Expertinnen bzw. des unabhängigen Evaluationspanels sowie die Bewertung, die sich aus der Vorprüfung der finanziellen Machbarkeit durch die nationalen Fördereinrichtungen ergibt, sind unanfechtbar.

Einsprachen sind schriftlich und eingeschrieben an folgende Adresse zu richten:

Eurostars Redress Committee
Eureka Association
Avenue de Tervuren 2
1040 Brüssel
BELGIEN

Pro Gesuch können Sie nur einmal Einsprache erheben. Die entsprechende Wegleitung finden Sie auf der Eurostars Webseite.

Letzte Änderung 13.05.2024

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Kontakt

Eurostars Projektkoordinator Schweiz
Janique Siffert
+41 58 466 70 70

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