Während Ihres Eurostars-Projekts müssen Sie Berichte einreichen. Diese ermöglichen EUREKA und Innosuisse einen Einblick in den Projektverlauf.

Fortschrittsberichte während Ihres Projekts: alle 6 Monate
Alle sechs Monate muss der Projektleiter oder die Projektleiterin dem EUREKA-Sekretariat einen Fortschrittsbericht zusenden. Sämtliche Partner informieren die koordinierende Person über die relevanten Projektfortschritte. Innosuisse hat automatisch Zugriff auf die Fortschrittsberichte.
> Guidelines für das Einreichen von Fortschrittsberichten
Finanzbericht während Ihres Projektes: in der Halbzeit
In der Halbzeit des Projekt müssen Sie bei Innosuisse einen Finanzbericht einreichen. Innosuisse fordert den Bericht aktiv bei den Schweizer Partnern an und informiert Sie über die zu verwendenden Vorlagen sowie die einzureichenden Belege für Projektausgaben. Um Ihnen das Ausfüllen des Finanzberichtes zu vereinfachen, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
> Guidelines für Finanzbericht (PDF, 1 MB, 06.05.2021)
Projektbesuch
Innosuisse plant bei ungefähr 20 Prozent der Eurostars-Projekte mit Schweizer Beteiligung einen Projektbesuch. Dies geschieht möglichst im Rahmen eines regulären Projekttreffens mit den ausländischen Partnern in der Schweiz. Der Projektbesuch wird angekündigt und mit den Schweizer Partnern abgesprochen.
Änderungen beantragen
Wenn aufgrund von unvorhersehbaren Entwicklungen Änderungen am Projekt erforderlich sind, welche alle Partner betreffen, reicht der Projektleiter oder die Projektleiterin einen Änderungsantrag beim EUREKA-Sekretariat ein. Dies ist zum Beispiel bei Projektverlängerungen notwendig.
> Guidelines für das Einreichen von Änderungsanträgen
Die Schweizer Projektpartner informieren Innosuisse vorgängig, falls von vereinbarten Regelungen z.B. betreffend budgetierten Kosten substanziell abgewichen werden muss.
Letzte Änderung 23.05.2022