Kriterien für die Beurteilung Ihres Gesuchs
Die Expertinnen und Experten beurteilen anhand der folgenden Kriterien die Qualität der eingereichten Gesuche:
- Innovationsgehalt: Ist das Projekt risikoreich und hat ein überdurchschnittliches Innovationspotenzial?
Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Was begründet das überdurchschnittliche Potenzial Ihrer Innovation gemessen am aktuellen Stand der Wissenschaft und an den verfügbaren Marktlösungen? Was sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Neuerungen? Warum ist die Umsetzung Ihrer Innovation angesichts des aktuellen Stands der Wissenschaft mit einem hohen Risiko verbunden? - Wertschöpfung für die schweizerische Wirtschaft oder Gesellschaft: Lassen sich durch die Durchführung des Projekts potenzielle Umsetzungspartner von der Attraktivität einer wirtschaftlichen Nutzung der Forschungsresultate überzeugen?
- Bei Innovationsprojekten im gesellschaftlichen und sozialen Bereich: Werden bei der erfolgreichen Umsetzung nachweislich soziale Kosten verringert und wird volkswirtschaftlicher Mehrwert geschaffen (z.B. Verringerung von Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Ausbildungsqualität, Verringerung von Ungerechtigkeit, Pflege der Biodiversität)?
- Methodische Qualität: Wie ist die Qualität des Projektaufbaus? Sind die Ziele und Meilensteine quantitativ und realistisch? Stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis?
- Kompetenzen der Projektpartner: Haben die Projektpartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt?
- Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt: Die Innovation trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und/oder der Umwelt bei (z. B. zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen).