Gesuch einreichen

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Sie haben als KMU eine innovative Idee und möchten die wirkungsvolle Umsetzbarkeit abklären? Der Innovationsscheck erlaubt Ihnen, diese Frage mit einem Forschungspartner zu klären.

Was finanziert der Innovationsscheck

Mit dem Innovationsscheck finanziert Innosuisse Vorstudien zu Ihrer innovativen Idee, zum Beispiel Konzeptentwicklungen und Ideenstudien sowie Analysen zum Innovations- und Marktpotenzial von neuartigen Prozessen, Produkten, Dienstleistungen oder Technologien. Innosuisse finanziert 100 % der Kosten des Forschungspartners bis zu 15 000 Schweizer Franken.


Voraussetzungen

Um einen Innovationsscheck zu beantragen, muss Ihre Organisation als sogenannter Umsetzungspartner folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind ein KMU, ein Start-up oder eine kleinere oder mittelgrosse Organisation mit weniger als 250 Vollzeitstellen. Bei Konzerngesellschaften ist die Anzahl Vollzeitäquivalente des gesamten Konzerns massgebend.
  • Der Sitz Ihrer Organisation ist in der Schweiz. Als Beweis benötigen Sie eine Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer (UID-Nummer).
  • Sie haben bereits einen Schweizer Forschungspartner, der diese Vorstudie in Ihrem Auftrag durchführen kann.

Zu beachten ist, dass die Forschungs- und Umsetzungspartner den Kodex für wissenschaftliche Integrität einhalten müssen. Projekte oder Aktivitäten, die gegen die wissenschaftliche Integrität oder gute wissenschaftliche Praxis verstossen, werden nicht gefördert.


Was beinhaltet Ihr Gesuch

Das Gesuch reichen Sie im Eingabeportal Analytics von Innosuisse ein. Ihr Gesuch beinhaltet folgende Angaben:

  • Titel der Vorstudie
  • Generelle Informationen: Umsetzungspartner, Forschungspartner, Kontaktinformationen usw.
  • Innovation: neuartiger und innovativer Inhalt, Umsetzbarkeit der Resultate, Aufgabe des Forschungspartners, lieferbares Ergebnis, Wettbewerbssituation, potenzieller Nutzen für den Umsetzungspartner
  • Finanzplan: Personal- und Materialkosten. Weiterführende Informationen zum Finanzplan finden Sie unter Fragen und Antworten.

Gesuch einreichen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann reichen Sie jetzt Ihr Gesuch im Eingabeportal von Innosuisse ein. Das Gesuch muss vom Umsetzungspartner, also beispielsweise von einem KMU, eingereicht werden. Die Eingabe Ihres Gesuchs ist jederzeit möglich. Sobald das Gesuch übermittelt wurde, erhalten sie eine Bestätigung per E- Mail.

Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden, müssen Sie sich registrieren. Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie nach dem Login direkt zur Gesucheingabe schreiten. Nach der Eingabe startet Innosuisse den Evaluationsprozess.


Fragen und Antworten zum Thema

Letzte Änderung 08.02.2024

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Kontakt

Innovationsschecks

Fabienne Burkhalter

+41 58 481 44 60

E-Mail

Audit und Assurance

+41 58 463 22 92
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

Eingabeportal Innosuisse

Eingabeportale von Innosuisse

Die Portale von Innosuisse dienen zur Eingabe und Verwaltung von Gesuchen bei Innosuisse. Projektpartner und Start-ups können so Gesuche online eingeben. Mitglieder und Mitarbeitende von Innosuisse haben Zugriff auf die zugewiesenen Projekte und Cases.

Patentrecherche

Ende der kostenlosen Dienstleistungen mit dem Bundesinstitut für geistiges Eigentum

Ab dem 1. Mai 2024 werden die vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) durchgeführten kostenlosen Patentrecherchen, für die Gesuchstellenden von Innosuisse eingestellt.
Kosten für Recherchen zu Fragen des geistigen Eigentums können allerdings als Teil der anrechenbaren direkten Projektkosten für bewilligte Gesuche der folgenden Förderpangebote übernommen werden:

  • Innovationsprojekte mit oder ohne Partner
  • Innovationsprojekte für Start-ups
  • Swiss Accelerator
  • BRIDGE
https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/forderung-fur-schweizer-projekte/innovationsscheck/gesuch-einreichen.html