Vertrag abschliessen und Vorstudie durchführen

Verträge abschliessen und Projekt starten

Der Umsetzungspartner ist selbst dafür verantwortlich, das Rechtsverhältnis mit dem Forschungspartner zu klären. Der Umsetzungspartner kann also rechtliche Inhalte der Zusammenarbeit vertraglich mit dem Forschungspartner vereinbaren. Innosuisse erstellt keinen Vertrag zwischen dem Umsetzungs- und dem Forschungspartner und bietet auch keine Vertragsvorlage an.

Sie haben sechs Monate Zeit, um mit Ihrem Forschungspartner die Vorstudie durchzuführen und abzuschliessen.


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Letzte Änderung 03.03.2022

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Mit einem von Innosuisse bewilligten Gesuch für einen Innovationsscheck profitieren Sie kostenlos von einer begleiteten Patentrecherche beim Institut für Geistiges Eigentum.

https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/forderung-fur-schweizer-projekte/innovationsscheck/vertrag-vorstudie.html