«Mit der Gesetzesrevision wird sich ab 2023 für unsere Kundinnen und Kunden einiges ändern»

Das revidierte Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) tritt Anfang Januar 2023 in Kraft. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst die entsprechende Beitragsverordnung von Innosuisse genehmigen. Die Revision betrifft verschiedene Förderangebote von Innosuisse. Im Interview erklärt Annalise Eggimann, Direktorin von Innosuisse, die bevorstehenden Änderungen für die Förderkundschaft.

Annalise-Eggimann-Innosuisse-web

Warum brauchte es eine Gesetzesrevision?

Die FIFG-Revision erhöht den Handlungsspielraum und die Flexibilität von Innosuisse. Das ist für unsere Fördertätigkeiten wichtig. So werden nationale und internationale Innovationsprojekte beispielsweise noch attraktiver. Davon profitieren insbesondere Schweizer KMU. Die Revision stellt auch eine Grundlage für gezielte neue Förderangebote dar.

Was ändert sich bei den Förderangeboten von Innosuisse ab 2023 konkret?

Es gibt Änderungen bei verschiedenen Angeboten. Erstens wird bei Innovationsprojekten, dem Kernstück unserer Förderung, die Aufteilung zwischen Eigenleistung der beteiligten Unternehmen und dem Förderbeitrag von Innosuisse flexibler. Zweitens ändern sich die Förderbedingungen bei internationalen Innovationsprojekten. Drittens passen wir den Prozess beim Start-up Coaching leicht an. Und nicht zuletzt gibt es ein neues Förderangebot für Start-ups: Die Start-up Innovationsprojekte.

Nehmen wir alle Punkte der Reihe nach. Wie werden Beiträge bei Innovationsprojekten ab 2023 aufgeteilt?

Lassen Sie mich kurz ausholen: Innovative Unternehmen – wie KMU, Grossunternehmen, Start-ups – oder andere private oder öffentliche Organisationen entwickeln im Rahmen von Innovationsprojekten  gemeinsam mit Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen neuartige Dienstleistungen und Produkte. Heute müssen beteiligte Unternehmen als Umsetzungspartner 50 Prozent der direkten Projektkosten selbst tragen. Innosuisse übernimmt die andere Hälfte und deckt damit die Kosten der Schweizer Forschungsinstitute. Ab Januar 2023 kann diese Eigenbeteiligung der Unternehmen für neue Innovationsprojekte zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Die Projektpartner werden die Aufteilung der Beiträge gemeinsam festlegen. Dabei wird Innosuisse weiterhin nur die direkten Projektkosten decken, die bei den Schweizer Forschungseinrichtungen anfallen.

Zudem vereinfacht Innosuisse die Berechnung der verschiedenen Beiträge im Projektbudget. Der Overhead-Beitrag des Forschungspartners wird neu als Prozentsatz des gesamten Projektbeitrags von Innosuisse bemessen und nicht mehr nur auf dem Beitrag an die Personalkosten des Forschungspartners. Eine Hilfestellung zur Aufteilung und Berechnung im Projektgesuch veröffentlichen wir im Spätherbst.

Innovationsprojekte heute und ab 2023

Grafik: Flexibilisierung der prozentualen Projektbeiträge

Sind die thematischen Gebiete für Innovationsprojekte eingeschränkt?

Nein, Innosuisse fördert Projekte in allen Themenbereichen. Das ist bereits heute so. Die neue Beitragsverordnung erwähnt allerdings explizit sowohl technische als auch soziale Innovationen. Das ist ein wichtiges Signal für den Stellenwert von nichttechnischen Innovationen. Die revidierte Beitragsverordnung stärkt auch das Thema Nachhaltigkeit bei der Förderung von Innosuisse.

Auch bei internationalen Innovationsprojekten ändern sich ab 2023 die Förderbedingungen: Was erwartet hier die Förderkundinnen und -kunden?

Ab 2023 werden im Rahmen internationaler Innovationsprojekte Schweizer Umsetzungspartner, also beispielsweise KMU oder Start-ups, direkte Fördermittel erhalten können, auch wenn die internationale Projektzusammenarbeit nicht im Rahmen von Eurostars oder den thematischen EU-Partnerschaften stattfindet.

Dies ist im Ausland gängige Praxis. Ohne diese Möglichkeit der direkten finanziellen Förderung waren Schweizer Unternehmen bisher gegenüber ihren ausländischen Projektpartnern etwas im Nachteil. Die Neuerung bedeutet, dass Innosuisse auch mit Partnerorganisationen in Ländern wie den USA, Brasilien, Südkorea, Israel oder Schweden bilaterale Kooperationen eingehen und in gemeinsam finanzierten Projekten ab 2023 Beiträge an direkte Projektkosten von Schweizer Unternehmen ausrichten kann. Weitere Informationen zu den Beiträgen werden wir im Spätherst kommunizieren und in den Ausschreibungen 2023 genauer aufführen.

Welche Neuerungen gibt es ab 2023 beim Start-up-Coaching?

Um den Prozess zu vereinfachen und die Qualität des Coachings weiter zu steigern, müssen sich Start-ups ab 2023 für die Teilnahme im Core Coaching zuerst für das Initial Coaching bewerben. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser ersten Phase können sich Jungunternehmen für das Core Coaching  bewerben. Bei letzterem erhalten die Jungunternehmen während maximal drei Jahren Unterstützung von Coaches, einerseits in genereller Hinsicht, andererseits bei Fachfragen in wichtigen Bereichen wie geistiges Eigentum, Finanzplanung, rechtliche Aspekte oder Kapitalbeschaffung, um das Unternehmen weiterzuentwickeln. Neu dürfen nicht nur Gründerinnen und Gründer als Personen, sondern auch die Jungunternehmen als Organisationen ein Gesuch einreichen. Somit stehen die Coaching-Leistungen für das ganze Team zur Verfügung.

Die Unterstützung für Start-ups wird weiter ausgebaut: Weshalb braucht es das neue Förderinstrument «Start-up Innovationsprojekte»?

Bislang hatten Start-ups, die wissenschaftsbasierte Innovationen entwickeln und ihre Innovationen auf den Markt bringen wollen, keinen Anspruch auf direkte finanzielle Unterstützung. Das revidierte FIFG erlaubt es Innosuisse aber ab 2023, wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte von Start-ups direkt zu fördern. Solche Projekte mit bedeutendem Innovationspotenzial müssen den erstmaligen Markteintritt der Jungunternehmen vorbereiten. Bei den Projekten braucht es keinen Forschungspartner. Innosuisse deckt maximal 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten der Start-ups. Ziel ist es, Jungunternehmen in der schwierigen Phase bis zum Markteintritt zu unterstützen und diesen zu beschleunigen.

Die Start-up Innovationsprojekte werden nicht über das Budget für übliche Innovationsprojekte gedeckt, sondern es steht ein zusätzliches Förderbudget zur Verfügung. Weitere Informationen zum Förderinstrument werden wir im Spätherst kommunizieren, die Details zu den Start-up Innovationsprojekten werden im Januar 2023 veröffentlicht.

Wie unterscheiden sich die neuen Start-up Innovationsprojekte von den Swiss Accelerator-Projekten?

Der Swiss Accelerator für Schweizer KMU und Start-ups, den wir bereits im Frühling 2022 lancieren konnten, ist eine Übergangsmassnahme für Horizon Europe. Diese Massnahme basiert auf einer Notfallklausel im revidierten FIFG. Dabei fördert Innosuisse sehr innovative Projekte mit direkten Beiträgen an Schweizer Start-ups und KMU.

Ab 2023 steht der Swiss Accelerator nur Unternehmen offen, die bereits am Markt etabliert sind. Vor dem Markteintritt können Jungunternehmen ein Start-up Innovationsprojekt einreichen. Innosuisse wird Projektausschreibungen für den Swiss Accelerator wahrscheinlich durchführen, bis die Schweiz wieder mit dem Rahmenforschungsprogramm der Europäischen Union assoziiert ist. Sobald Schweizer KMU und Start-ups sich wieder auf die EIC Grants der EU bewerben können, wird der Swiss Accelerator eingestellt.


Änderungen ab 2023 auf einen Blick

Zusammenfassung Förderung heute und ab 2023

Abonnieren Sie unseren Newsletter und folgen Sie uns auf den sozialen Medien:

Innosuisse-social media-buttons

Letzte Änderung 17.10.2022

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kommunikation Innosuisse

Eliane Kersten

+41 58 464 19 95

Lukas Krienbühl

+41 58 481 84 73

E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/aktuell/news/fifg-aenderungen-kunden-2023.html