Änderungen ab dem Jahr 2023 auf einen Blick

Das revidierte Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) ist in Kraft. Der Bundesrat hat im Oktober die entsprechende Beitragsverordnung von Innosuisse genehmigt. Die Revision betrifft verschiedene Förderangebote von Innosuisse. Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick.

Änderungen auf einen Blick

Zusammenfassung Förderung heute und ab 2023

Förderbeiträge von Innosuisse an Projektpartner ab 2023 im Überblick

Förderbeiträge-2023
*Für Schweizer Start-ups, deren Markteintritt noch nicht erfolgt ist (es gelten die gleichen Kriterien wie für Start-up Innovationsprojekte) und die ein Gesuch ohne weitere Schweizer Partner und nur mit ausländischen Unternehmen (kein Forschungspartner) einreichen, beträgt der Beitrag von Innosuisse an die anrechenbaren Projektkosten maximal 70%.

Das neue Förderangebot: drei Fragen zu den Start-up Innovationsprojekten

Worum geht es bei den Start-up Innovationsprojekten?

Ab 2023 können wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte von Start-ups direkt von Innosuisse gefördert werden. Ziel dabei ist es, wissenschaftsbasierte Projekte mit bedeutendem Innovationspotenzial zu fördern. Diese Projekte müssen den erstmaligen Markteintritt der Jungunternehmen vorbereiten.

Die ersten Gesuche können voraussichtlich ab Ende des ersten Quartals 2023 fortlaufend eingereicht werden (keine Calls), die ersten Projekte starten voraussichtlich Ende Sommer 2023. Alle Informationen sind ab 2023 auf der Webseite von Innosuisse verfügbar.

Wen und was kann Innosuisse damit fördern?

Mit dem neuen Förderangebot kann Innosuisse Start-ups mit Sitz in der Schweiz und weniger als 50 Vollzeitstellen unterstützen, die vor weniger als 5 Jahren gegründet wurden (in Ausnahmefällen darf die Gründung bis zu 10 Jahre zurückliegen). Der Markteintritt des Start-ups darf noch nicht stattgefunden haben, das Jungunternehmen darf also noch keine Produkte (in Serienreife) oder Dienstleistungen auf dem Markt anbieten. Als «vor Markteintritt» gelten auch Start-ups, die bereits Prototypen oder Versuchsanlagen bei Kunden in Betrieb haben.

Die Start-ups erhalten Fördermittel für die Realisierung wissenschaftsbasierter Innovationsprojekte mit bedeutendem Innovationspotenzial. Damit soll die Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen erheblich beschleunigt werden.

Bei den Projekten wird einzig das Jungunternehmen gefördert. Innosuisse übernimmt maximal 70 Prozent der direkten Projektkosten.

Was ist der Unterschied zwischen Start-up Innovationsprojekten und Swiss Accelerator-Projekten?

Der Swiss Accelerator ist eine Übergangsmassnahme für Horizon Europe. Ab 2023 steht der Swiss Accelerator nur noch Unternehmen offen, die bereits am Markt etabliert sind. Start-ups vor dem Markteintritt können ein Start-up Innovationsprojekt einreichen. Innosuisse wird Projektausschreibungen (ein Call pro Jahr) für den Swiss Accelerator wahrscheinlich so lange durchführen, bis die Schweiz wieder mit dem Rahmenforschungsprogramm der Europäischen Union assoziiert ist. Das Förderangebot der Start-up Innovationsprojekte wird unabhängig von einer zukünftigen Assoziierung weitergeführt.


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Letzte Änderung 29.11.2023

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