1. Gesuch einreichen

Gesuch einreichen

Allgemeine Voraussetzungen

Die Frist ist am 16. August 2021 abgelaufen.

Wer kann ein Gesuch einreichen?

Antragsberechtigt sind:

Gesuchsteller / Gesuchstellerin

 

Industriepartner aus der pharmazeutischen oder biotechnologischen Industrie

Privatrechtliches Unternehmen der pharmazeutischen oder biotechnologischen Industrie

Nicht erforderlich

Staatliche oder nichtstaatliche Hochschulforschungsstätte oder nichtkommerzielle Forschungsstätte ausserhalb des Hochschulbereichs (nachfolgend "Forschungsstätten")

Erforderlich

Öffentliches oder privates Spital

Erforderlich

Gesuchstellende, die Forschungsstätten oder Spitäler sind, benötigen einen Industriepartner, mit der notwendigen Expertise in der Arzneimittelentwicklung, einschliesslich regulatorischer Angelegenheiten, klinischer Studien und Herstellung.

Pro Projekt ist nur ein Gesuchsteller und ein Industriepartner (falls erforderlich) erlaubt. Das Projekt kann jedoch Drittdienstleister einbeziehen.

Sie als Gesuchstellerin sowie Ihr Industriepartner (falls erforderlich) müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Fördergesuchs sowie während der gesamten Laufzeit der Förderung über einen Sitz oder eine Niederlassung in der Schweiz verfügen.

Welche Projekte werden gefördert?

Um eine Förderung zu erhalten, muss Ihr Projekt folgende Förderkriterien des Bundesrates erfüllen:

  • Ihr Projekt leistet einen Beitrag zur sicheren und schnellen Versorgung der Schweiz mit Medikamenten gegen Covid-19 und ist mit grosser Wahrscheinlichkeit bis Ende 2022 für die Schweizer Bevölkerung verfügbar.
  • Ihr Projekt weist ein hohes klinisches Innovationspotential auf.
  • Ihr Projekt erfüllt das Subsidiaritäts- und das Erforderlichkeitsprinzip (Notwendigkeit für staatliche Unterstützung ist gegeben)
  • Die wissenschaftliche Qualität und die Robustheit des Entwicklungsplan sind bei Ihrem Projekt gewährleistet.
  • Sie als Gesuchstellende weisen die entsprechende Expertise für pharmazeutische Entwicklungsprojekte und einen überzeugenden Businessplan auf.
  • Der Bund erhält im Vorfeld festgelegte Gegenleistungen (namentlich eine Kaufoption/Vorkaufsrecht).

Folgende Projekte können gefördert werden:

  • Gefördert werden Projekte, deren präklinische Entwicklung weitgehend abgeschlossen ist und die vor der klinischen Phase I, II oder III stehen. Der Wirkmechanismus des Wirkstoffs zur Prophylaxe oder Behandlung von Covid-19 muss präklinisch oder klinisch belegt sein. Das vorgeschlagene Projekt soll es ermöglichen, hinreichende Daten betreffend Sicherheit, Wirksamkeit und pharmazeutischer Qualität des Arzneimittels zu generieren, damit bis spätestens Ende 2022 ein Einsatz des Arzneimittels in der Schweiz gemäss den geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz: HMG; SR 812.21) möglich ist (ausserhalb von klinischen Versuchen).

In diesem Zusammenhang wird den Gesuchstellenden empfohlen, entsprechenden Scientific Advice bei der Swissmedic einzuholen.

Nicht gefördert werden folgende Projekte:

  • Projekte welche nicht der Entwicklung von «Arzneimitteln» nach Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz: HMG; SR 812.21) Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a dienen.
  • Projekte für Impfstoffe gegen Covid-19, da die Impfstoffentwicklung nicht Bestandteil dieses Förderprogramms ist.
  • Projekte für Arzneimittel, die in der Schweiz bereits für den Einsatz gegen Covid-19 und für die zu untersuchende Indikation, Darreichungsform und Dosierung zugelassen sind.

Welcher Anteil an den Projektkosten kann maximal übernommen werden?

In der Regel werden im Rahmen einer Finanzhilfe maximal 50% der gesamten Projektkosten durch den Bund übernommen.

Nach der Vorprüfung werden Sie gegebenenfalls aufgefordert, einen Budgetplan mit detaillierten Kosten und Geldquellen gemäss einer noch folgenden Vorlage des BAG einzureichen.

Formelle Voraussetzungen an die Gesuchstellenden

Ihr Gesuch wird anhand eines «Self-declaration»-Formulars formell geprüft. Folgende Kriterien müssen Sie als Gesuchstellende für eine Aufnahme in den Beurteilungsprozess erfüllen:

  • Sie und Ihr Industriepartner (falls erforderlich) haben einen Sitz und/oder eine Niederlassung in der Schweiz.
  • Sie bestätigen, dass Sie die Kriterien des Förderprogramms zur Kenntnis genommen haben und dass Ihr Projekt diese nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt.
  • Sie müssen den Wirkmechanismus des Wirkstoffs zur Prophylaxe oder Behandlung von Covid-19 mittels einer Pre-Print-Publikation, einer Peer-Reviewed-Publikation und/oder einem Scientific Advice einer Aufsichtsbehörde wissenschaftlich nachweisen.
  • Sie sind mit dem Muster des Subventionsvertrags einverstanden (PDF, 282 kB, 28.07.2021).
  • Sie bestätigen, dass alle Fragen im Fragebogen vollständig beantwortet und alle geforderten Unterlagen (siehe Checklist Information and Documents (PDF, 134 kB, 16.07.2021)) eingereicht wurden.
  • Sie stimmen der Bearbeitung Ihrer Daten durch Innosuisse und das BAG, sowie den von Innouisse und BAG beauftragten Expertinnen und Experten, zum Zweck des Gesuchs- und Förderverfahrens zu.

Einreichefrist

Die Frist ist am 16. August 2021 abgelaufen. Es werden keine Gesuche mehr angenommen.

Ihr Gesuch einreichen

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen? Dann reichen Sie Ihr Gesuch zum Förderprogramm des Bundes für Covid-19-Arzneimittel via die Transfer Plattform PrivaSphere von Innosuisse ein. Anders eingereichte Gesuche werden nicht geprüft. 

Die im Gesuch enthaltenen Personendaten werden sowohl von Innosuisse und vom BAG zum Zweck des Gesuchs- und Förderverfahrens bearbeitet. Mit der Gesucheinreichung stimmen Sie dieser Bearbeitung zu. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Um das Verfahren zu vereinfachen, bitten wir Sie, die verlangten Angaben und Unterlagen nach Möglichkeit in englischer Sprache einzureichen. Eine Einreichung ist jedoch in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch möglich.

Folgende Formulare müssen Sie bei der Gesucheingabe vollständig ausgefüllt mitsenden:

Die folgende Checkliste zeigt alle notwendigen Informationen und Unterlagen für Ihre Gesucheingabe:

Dokumente

Weiterführende Informationen betreffend Muster-Subventionsvertrag finden Sie hier.

Letzte Änderung 25.07.2023

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Kontakt

Förderprogramm des Bundes für Covid-19-Arzneimittel

E-Mail

Die Frist ist am 16. August 2021 abgelaufen.

Kontaktinformationen drucken

https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/ueber-uns/beendete-forderprogramme/foerdprogrammcovid-19-arzneimittel/gesucheinreichen.html