Als Schweizer Gesuchsteller mit einem bewilligten THCS-Gesuch müssen Sie vor Projektbeginn einen Vertrag abschliessen. Sie werden von Innosuisse kontaktiert und über die nächsten Schritte zur Erteilung der Fördervereinbarung zwischen den Schweizer Partnern und Innosuisse informiert.
In der Zwischenzeit erstellen Sie mit Ihren ausländischen Projektpartnern eine Konsortialvereinbarung, in der die Zusammenarbeit, die gemeinsame Nutzung der Projektergebnisse, die Veröffentlichung von Informationen, die Beilegung von Streitigkeiten usw. festgelegt werden.