> Mitteilungen des Parlaments
> Das Geschäft im Detail
> Botschaft des Bundesrats zur FIFG-Revision
> Aktuelle Innosuisse Beitragsverordnung
> Vernehmlassung zur Totalrevision der Beitragsverordnung
Das Parlament hat einer weiteren Stärkung der öffentlichen Forschungs- und Innovationsförderung zugestimmt. Es eröffnet beispielsweise dem Schweizerische Nationalfonds und Innosuisse die Möglichkeit, höhere Reserven zu bilden und damit den Besonderheiten der Forschungs- und Innovationsfinanzierung besser Rechnung tragen zu können. Eine Reihe weiterer Anpassungen ermöglicht es Innosuisse, ihre Förderung gezielter auf die Bedürfnisse im Innovationsökosystem auszurichten. Insbesondere beim Kernstück der Förderung von Innosuisse, der Unterstützung von Innovationsprojekten, verabschiedete das Parlament wichtige Anpassungen.
Flexiblere Förderbeiträge für Innovationsprojekte
Innovative Organisationen wie KMU, Start-ups, Grossunternehmen, Verwaltungen oder NGOs entwickeln im Rahmen von Innovationsprojekten gemeinsam mit Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen neuartige Dienstleistungen und Produkte. Heute müssen beteiligte Unternehmen, sogenannte Umsetzungspartner, 50 Prozent der Projektkosten selbst tragen. Innosuisse finanziert die andere Hälfte. Diese Beteiligung soll neu in einer Bandbreite zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Dabei kann Innosuisse nur die Kosten von Innovationsprojekten finanzieren, die bei Schweizer Forschungseinrichtungen anfallen. Künftig werden im Rahmen internationaler Innovationsprojekte auch Schweizer Umsetzungspartner direkte Fördermittel erhalten können, wenn sie sonst gegenüber ihren Partnern aus dem Ausland benachteiligt wären.
Ausbau der Förderung für Start-ups
Auch Start-ups, die noch vor dem Markteintritt stehen, werden künftig direkte Beiträge für ihre Innovationsprojekte erhalten können und so ihre innovativen Produkte und Dienstleistungen rascher auf den Markt bringen. Dies soll der Start-up-Branche in der Schweiz zusätzlichen Auftrieb geben. Direkte Unterstützung kann Innosuisse überdies Organisationen für Aktivitäten gewähren, die auf eine Stärkung des Schweizer Startup-Ökosystems abzielen.
Notfallklausel für die Zusammenarbeit mit Europa
Angesichts der unsicheren Entwicklung des Europadossiers haben die beiden Räte eine Bestimmung beschlossen, die mehr Spielraum ermöglicht, wenn eine Assoziierung der Schweiz an das EU-Programm «Horizon Europe» nicht möglich ist. Als Ersatzmassnahme sieht die neue Regelung die Möglichkeit vor, dass Innosuisse finanzielle Beiträge an Schweizer Start-ups und KMU für Projekte mit bedeutendem Innovationspotenzial leistet, wenn der Zugang zu Geldern der EU-Kommission verwehrt bleibt.
Bundesrat entscheidet über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung
Die Revision des FIFG bedeutet, dass die Verordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung über ihre Förderbeiträge und anderen Unterstützungsmassnahmen, die sogenannte Innosuisse Beitragsverordnung, ebenfalls angepasst werden muss. Nur so können Förderbeiträge in Zukunft gemäss den Beschlüssen des Parlaments ausbezahlt werden. Innosuisse hat die überarbeitete Beitragsverordnung bereits in die öffentliche Vernehmlassung gegeben, bevor sie vom Verwaltungsrat endgültig verabschiedet und vom Bundesrat genehmigt werden kann. Gesetzes- und Beitragsrevision sollen gleichzeitig in Kraft treten.
Innosuisse wird im Jahr 2022 ihre Förderkundschaft und wichtige Partner im Schweizer Innovationsökosystem über die bevorstehenden Änderungen im Detail informieren.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 18.02.2022