Innosuisse eröffnet Vernehmlassung zur Totalrevision der Beitragsverordnung

Bern, 01.11.2021 - Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Innosuisse schickt die Totalrevision der Beitragsverordnung in die Vernehmlassung. Sie setzt die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) im Bereich Innovationsförderung auf Verordnungsstufe um. Die Gesetzesänderung hat eine Erhöhung des Handlungsspielraums und der Flexibilität von Innosuisse zum Ziel. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. Februar 2022.

Der Verwaltungsrat von Innosuisse hat am 29. Oktober 2021 die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse für ein Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen freigegeben.

Die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse enthält die auf Verordnungsstufe notwendigen Bestimmungen zur Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1) im Bereich Innovationsförderung. Die Änderung hat eine Erhöhung des Handlungsspielraums und der Flexibilität von Innosuisse, unter anderem bei der Förderung von Innovationsprojekten und Start-ups, zum Ziel. Daneben nimmt die Vorlage Anpassungsbedarf auf, der sich in den ersten Jahren operativer Tätigkeit von Innosuisse gezeigt hat.

Zum Zeitpunkt des Beginns des Vernehmlassungsverfahrens ist die Revision des FIFG bis auf eine letzte Differenz zwischen den Räten fertig beraten. Es ist mit einer Verabschiedung des Gesetzes im Verlaufe der Wintersession 2021 zu rechnen. Die Differenz betrifft die Bandbreite des Anteils der Umsetzungspartner an den Kosten von Innovationsprojekten (Nationalrat: 30-50%, Ständerat: 40-60%). Die Vernehmlassungsvorlage enthält diesbezüglich deshalb zwei Varianten.


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