Informationsdatenbank ARAMIS
Im Informationssystem ARAMIS finden Sie alle Innovationsprojekte, die von Innosuisse sowie anderen staatlichen Organisationen gefördert werden.
Das Impulsprogramm wurde Ende 2022 abgeschlossen.
Ziel des Impulsprogramms Innovationskraft Schweiz war es, die Innovationsaktivitäten zu stimulieren, die Innovationskraft zu erhalten und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz im Hinblick auf die aktuelle Covid-19-Pandemie zu sichern. Im Rahmen dieses Impulsprogramms konnten die Beiträge der Umsetzungspartner im Vergleich zu den üblichen Innovationsprojekten reduziert werden. Für neue Projekte, die 2021 und 2022 eingereicht wurden, konnten die Gesuchstellenden zwischen Massnahme 1 und Massnahme 2 wählen. Der Bundesrat hat am 11. November 2020 die Lancierung des Impulsprogramms durch Innosuisse beschlossen.
Für wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte im Rahmen des Impulsprogramms gelten folgende Voraussetzungen:
Ziel
Mit dieser Massnahme will Innosuisse die Innovationsaktivitäten stimulieren, indem der Beitrag des Umsetzungspartners von 50% auf 30% reduziert wird. Dadurch werden Forschungs- und Umsetzungspartner ermutigt, Innovationsprojekte zu lancieren. Für den Verzicht auf den Cash-Beitrag muss der Umsetzungspartner nachweisen, dass die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie Auswirkungen auf sein Unternehmen haben (z.B. Umsatz, Gewinn, Cashflow) und dass der Verzicht auf den Cash-Beitrag notwendig ist, um das Projekt zu starten.
Finanzierungskriterien und -bedingungen
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für übliche Innovationsprojekte mit Ausnahme der folgenden Punkte:
Ziel
Diese Massnahme zielt darauf ab, Innovationsprojekte zu unterstützen, die den Strukturwandel angehen, der durch die Pandemie verursacht oder beschleunigt wurde, oder die das Potenzial für disruptive oder radikale Innovationen haben. Zusätzlich müssen diese Innovationsprojekte spezifisches Know-how erfordern, über das die Forschungs- und Umsetzungspartner nicht verfügen. Innosuisse kann diese Arbeit, die von einem Drittdienstleister erbracht wird, finanzieren. Der Beitrag des Umsetzungspartners kann bis auf ein Minimum von 20 Prozent gesenkt werden. Die Leistungen des Drittdienstleisters werden von Innosuisse entschädigt und durch den Forschungspartner ausbezahlt.
Förderkriterien und -bedingungen
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für übliche Innovationsprojekte mit Ausnahme der folgenden Punkte:
Detaillierte Informationen finden Sie im Factsheet (PDF, 358 kB, 11.01.2021). Im Dokument zu Fragen und Antworten (PDF, 494 kB, 15.01.2021) wurden ausserdem die wichtigsten Fragen rund um das neue Impulsprogramm beantwortet.
Am 16. Dezember 2020 fand ein Webinar zum Impulsprogramm statt. Schauen Sie sich das Video im Replay an (Passwort: Inno4Suisse) und werfen Sie einen Blick auf die Präsentation (PDF, 1 MB, 13.01.2021).
Informationsdatenbank ARAMIS
Im Informationssystem ARAMIS finden Sie alle Innovationsprojekte, die von Innosuisse sowie anderen staatlichen Organisationen gefördert werden.
Letzte Änderung 18.10.2023