Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz

Das Impulsprogramm wurde Ende 2022 abgeschlossen.

Ziel des Impulsprogramms Innovationskraft Schweiz war es, die Innovationsaktivitäten zu stimulieren, die Innovationskraft zu erhalten und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz im Hinblick auf die aktuelle Covid-19-Pandemie zu sichern. Im Rahmen dieses Impulsprogramms konnten die Beiträge der Umsetzungspartner im Vergleich zu den üblichen Innovationsprojekten reduziert werden. Für neue Projekte, die 2021 und 2022 eingereicht wurden, konnten die Gesuchstellenden zwischen Massnahme 1 und Massnahme 2 wählen. Der Bundesrat hat am 11. November 2020 die Lancierung des Impulsprogramms durch Innosuisse beschlossen.

Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz

Allgemeine Voraussetzungen

Für wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte im Rahmen des Impulsprogramms gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Impulsprogramm steht Forschungs- und Umsetzungspartnern offen, welche die Förderkriterien für Innovationsprojekte erfüllen;
  • Als Umsetzungspartner hat Ihr Schweizer Unternehmen, Start-up oder eine andere kommerzielle Organisation maximal 500 Vollzeitstellen;
  • Sie können in Ihrem Gesuch entweder Massnahme 1 oder Massnahme 2 beantragen;
  • Die Massnahmen können Sie für neue Projekte seit Anfang Januar 2021 beantragen. Die Massnahmen gelten nicht rückwirkend für laufende oder 2020 eingereichte Innovationsprojekte.

Massnahme 1: Neue Innovationsprojekte stimulieren

Ziel
Mit dieser Massnahme will Innosuisse die Innovationsaktivitäten stimulieren, indem der Beitrag des Umsetzungspartners von 50% auf 30% reduziert wird. Dadurch werden Forschungs- und Umsetzungspartner ermutigt, Innovationsprojekte zu lancieren. Für den Verzicht auf den Cash-Beitrag muss der Umsetzungspartner nachweisen, dass die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie Auswirkungen auf sein Unternehmen haben (z.B. Umsatz, Gewinn, Cashflow) und dass der Verzicht auf den Cash-Beitrag notwendig ist, um das Projekt zu starten.

Finanzierungskriterien und -bedingungen
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für übliche Innovationsprojekte mit Ausnahme der folgenden Punkte:

  • Gesuchstellende Umsetzungspartner haben maximal 500 Vollzeitstellen;
  • Die Eigenleistung des Umsetzungspartners kann auf ein Minimum von 30% des Gesamtbudgets (statt 50%) begrenzt werden;
  • Auf den Cash-Beitrag des Umsetzungspartners kann in begründeten Fällen verzichtet werden.

Massnahme 2: Unterstützung von Strukturwandel, disruptiver oder radikaler Innovation

Ziel
Diese Massnahme zielt darauf ab, Innovationsprojekte zu unterstützen, die den Strukturwandel angehen, der durch die Pandemie verursacht oder beschleunigt wurde, oder die das Potenzial für disruptive oder radikale Innovationen haben. Zusätzlich müssen diese Innovationsprojekte spezifisches Know-how erfordern, über das die Forschungs- und Umsetzungspartner nicht verfügen. Innosuisse kann diese Arbeit, die von einem Drittdienstleister erbracht wird, finanzieren. Der Beitrag des Umsetzungspartners kann bis auf ein Minimum von 20 Prozent gesenkt werden. Die Leistungen des Drittdienstleisters werden von Innosuisse entschädigt und durch den Forschungspartner ausbezahlt.

Förderkriterien und -bedingungen
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für übliche Innovationsprojekte mit Ausnahme der folgenden Punkte:

  • Gesuche können Sie für Projekte stellen, die zur Bewältigung des Strukturwandels beitragen, insbesondere durch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle oder die Umsetzung radikaler oder disruptiver Innovationen;
  • Gesuchstellende Umsetzungspartner haben maximal 500 Vollzeitstellen;
  • Die Teilnahme eines spezialisierten Beratungs- oder Ingenieurdienstleisters am Projekt ist obligatorisch. Seine Beteiligung am Projekt kann maximal 30% des Gesamtbudgets betragen;
  • Die Eigenleistung des Umsetzungspartners kann auf mindestens 20% des Gesamtbudgets (statt 50%) begrenzt werden;
  • Auf den Cash-Beitrag des Umsetzungspartners kann in begründeten Fällen verzichtet werden.

Factsheet, Fragen & Antworten und Webinar

Detaillierte Informationen finden Sie im Factsheet (PDF, 358 kB, 11.01.2021). Im Dokument zu Fragen und Antworten (PDF, 494 kB, 15.01.2021) wurden ausserdem die wichtigsten Fragen rund um das neue Impulsprogramm beantwortet.

Am 16. Dezember 2020 fand ein Webinar zum Impulsprogramm statt. Schauen Sie sich das Video im Replay an (Passwort: Inno4Suisse) und werfen Sie einen Blick auf die Präsentation (PDF, 1 MB, 13.01.2021).


Weitere Förderangebote

> Möchten Sie mit internationalen Partnern ein Projekt mit ähnlichen finanziellen Bedingungen einreichen?
Mit Eurostars können Sie als Schweizer Unternehmen auch ein Gesuch für ein Innovationsprojekt mit einem internationalen Forschungspartner einreichen.

> Brauchen Sie als KMU Unterstützung beim Aufgleisen Ihres Innovationsprojektes oder bei der Suche eines Projektpartners?

Als kleinere und mittelgrosse Organisation (bis 250 Vollzeitäquivalente) können Sie dafür die Unterstützung einer Innovationsmentorin oder eines Innovationsmentors bei Innosuisse beantragen.

> Haben Sie als KMU oder kleinere Organisation eine Innovationsidee, sind sich aber nicht sicher, ob diese umsetzbar ist?

Mit dem Innovationsscheck von Innosuisse können Sie als kleinere und mittelgrosse Organisation (bis 250 Vollzeitäquivalente) mit einem Forschungspartner die Umsetzbarkeit Ihrer Idee testen.

> Wollen Sie wissen, ob sich Ihre Idee patentieren lässt ?

Sind Sie daran, ein Gesuch für ein Innovationsprojekt bei Innosuisse einzureichen? Dann profitieren Sie kostenlos von einer begleiteten Patentrecherche beim Institut für Geistiges Eigentum.

 

Letzte Änderung 18.10.2023

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