Verträge abschliessen und Projekt starten
Der Subventionsvertrag mit Innosuisse
Die Projektpartner müssen einen Subventionsvertrag mit Innosuisse abschliessen. Diesen erhalten Sie per E-mail. Erst nach der Unterschrift und dem Zurücksenden des Vertrags per E-Mail an Innosuisse können Sie Ihr Innovationsprojekt starten, wie im Vertrag vereinbart.
Sie müssen das Projekt spätestens innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages starten.
HINWEIS: Bitte teilen Sie das konkrete Datum des Projektbeginns Innosuisse schriftlich per E-Mail an innoprojects@innosuisse.ch mit.
Der Vertrag über das geistige Eigentum und die Nutzungsrechte
Für Ihr Innovationsprojekt ohne Umsetzungspartner müssen Sie das geistige Eigentum und die Nutzungsrechte nur regeln, wenn mehrere Forschungspartner beteiligt sind.
Die Projektpartner müssen dies spätestens drei Monate nach Projektstart tun. Die FIFG-Verordnung (Art. 41) definiert die rechtlichen Voraussetzungen für diese Regelung. Sie müssen Innosuisse den Vertrag in der Regel nicht schicken, sondern lediglich eine unterschriebene Kopie der IPR-Erklärung als Bestätigung zusenden. In gewissen Fällen kann Innosuisse verlangen, dass die Projektpartner den Vertrag vorlegen.
HINWEIS: Da diese Verhandlungen wichtig sind und komplex sein können, rät Innosuisse den Projektpartnern, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen und schon bei Beginn der Gesuchserarbeitung darüber mindestens eine Grundsatzvereinbarung zu treffen.