Der Umsetzungspartner ist selbst dafür verantwortlich, das Rechtsverhältnis mit dem Forschungspartner zu klären. Der Umsetzungspartner kann also rechtliche Inhalte der Zusammenarbeit vertraglich mit dem Forschungspartner vereinbaren. Innosuisse erstellt keinen Vertrag zwischen dem Umsetzungs- und dem Forschungspartner und bietet auch keine Vertragsvorlage an.
Sie haben sechs Monate Zeit, um mit Ihrem Forschungspartner die Vorstudie durchzuführen und abzuschliessen.