Vertrag abschliessen und Vorstudie durchführen

Verträge abschliessen und Projekt starten

Der Umsetzungspartner ist selbst dafür verantwortlich, das Rechtsverhältnis mit dem Forschungspartner zu klären. Der Umsetzungspartner kann also rechtliche Inhalte der Zusammenarbeit vertraglich mit dem Forschungspartner vereinbaren. Innosuisse erstellt keinen Vertrag zwischen dem Umsetzungs- und dem Forschungspartner und bietet auch keine Vertragsvorlage an.

Sie haben sechs Monate Zeit, um mit Ihrem Forschungspartner die Vorstudie durchzuführen und abzuschliessen.


Fragen und Antworten zum Thema

Letzte Änderung 08.02.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Innovationsschecks

Fabienne Burkhalter

+41 58 481 44 60

E-Mail

Audit und Assurance

+41 58 463 22 92
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

Eingabeportal Innosuisse

Eingabeportale von Innosuisse

Die Portale von Innosuisse dienen zur Eingabe und Verwaltung von Gesuchen bei Innosuisse. Projektpartner und Start-ups können so Gesuche online eingeben. Mitglieder und Mitarbeitende von Innosuisse haben Zugriff auf die zugewiesenen Projekte und Cases.

Patentrecherche

Ende der kostenlosen Dienstleistungen mit dem Bundesinstitut für geistiges Eigentum

Ab dem 1. Mai 2024 werden die vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) durchgeführten kostenlosen Patentrecherchen, für die Gesuchstellenden von Innosuisse eingestellt.
Kosten für Recherchen zu Fragen des geistigen Eigentums können allerdings als Teil der anrechenbaren direkten Projektkosten für bewilligte Gesuche der folgenden Förderpangebote übernommen werden:

  • Innovationsprojekte mit oder ohne Partner
  • Innovationsprojekte für Start-ups
  • Swiss Accelerator
  • BRIDGE
https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/start-your-innovation-project/innovationsscheck/innovationscheck-vertrag-vorstudie.html