Evaluation und Entscheid

Evaluation und Entscheid

Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Gesuch formal. Wenn das Gesuch die formalen Voraussetzungen erfüllt, beginnt der Evaluationsprozess. Eine Expertin oder ein Experte beurteilt das Gesuch und gibt eine Empfehlung ab. Mithilfe dieser Einschätzung entscheidet der Innovationsrat von Innosuisse, ob Sie einen Innovationsscheck erhalten. Dieser Prozess dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Umsetzungspartner wird über den Entscheid per IncaMail informiert.

Kriterien für die Beurteilung Ihres Gesuchs

Ihr Gesuch muss alle Angaben und Informationen enthalten, die für die fachliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Beurteilung notwendig sind. Die Expertin oder der Experte beurteilt anhand der folgenden Kriterien die Qualität der eingereichten Gesuche:

  • Innovationsgrad: Ist der wissenschaftliche und wirtschaftliche Ansatz neuartig?
    Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Was sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Erneuerungen?
  • Potenzieller Nutzen: Was ist die positive Wertschöpfung für den Umsetzungspartner? Welchen Mehrwert ergibt die Vorstudie?
  • Kompetenzen der Projektpartner: Haben die Projektpartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt?
  • Finanzplan: Sind die angegebenen Personal- und Materialkosten realistisch für die Vorstudie?
  • Folgeprojekt: Inwiefern ist ein Folgeprojekt (z.B. ein Innovationsprojekt) zu erwarten?

Ihr Gesuch wird bewilligt

Nach dem Entscheid des Innovationsrats informiert Sie Innosuisse schriftlich per IncaMail über die Bewilligung. Danach können Sie mit dem Forschungspartner Ihre Vorstudie starten.


Ihr Gesuch wird abgelehnt

Nach einem negativen Entscheid des Innovationsrats informiert Sie Innosuisse schriftlich per IncaMail über die Ablehnung. Die Verfügung erläutert, warum dem Gesuch nicht stattgegeben wurde.

Ein abgelehntes Gesuch können Sie jederzeit überarbeiten und als neues Gesuch bei Innosuisse einreichen, sofern die beanstandeten Kriterien geändert wurden. Die Korrekturen müssen sichtbar gemacht werden. Bitte heben sie diese im Gesuch farblich hervor. Das neu eingereichte Gesuch wird gemäss Evaluationsprozess erneut begutachtet.

Letzte Änderung 08.02.2024

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Kontakt

Innovationsschecks

Fabienne Burkhalter

+41 58 481 44 60

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Audit und Assurance

+41 58 463 22 92
E-Mail

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Eingabeportal Innosuisse

Eingabeportale von Innosuisse

Die Portale von Innosuisse dienen zur Eingabe und Verwaltung von Gesuchen bei Innosuisse. Projektpartner und Start-ups können so Gesuche online eingeben. Mitglieder und Mitarbeitende von Innosuisse haben Zugriff auf die zugewiesenen Projekte und Cases.

Patentrecherche

Ende der kostenlosen Dienstleistungen mit dem Bundesinstitut für geistiges Eigentum

Ab dem 1. Mai 2024 werden die vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) durchgeführten kostenlosen Patentrecherchen, für die Gesuchstellenden von Innosuisse eingestellt.
Kosten für Recherchen zu Fragen des geistigen Eigentums können allerdings als Teil der anrechenbaren direkten Projektkosten für bewilligte Gesuche der folgenden Förderpangebote übernommen werden:

  • Innovationsprojekte mit oder ohne Partner
  • Innovationsprojekte für Start-ups
  • Swiss Accelerator
  • BRIDGE
https://www.innosuisse.ch/content/inno/de/home/start-your-innovation-project/innovationsscheck/innovationscheck-evalutation-entscheid.html