Kriterien für die Beurteilung Ihres Gesuchs
Die Expertinnen und Experten beurteilen anhand der folgenden Kriterien die Qualität der eingereichten Gesuche:
- Innovationsgehalt: Ist der wissenschaftliche und wirtschaftliche Ansatz neuartig?
Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Was sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Erneuerungen? - Wertschöpfung für die schweizerische Wirtschaft oder Gesellschaft: Beeinflusst die Umsetzung der Forschungsergebnisse am Markt die Wettbewerbssituation Ihrer Organisation positiv?
Konkret: Was ist die positive Wertschöpfung? Hat Ihr Produkt ein Alleinstellungsmerkmal? Wie sieht die Umsatz- und Ergebnisentwicklung aus? Welchen Wert können Industriepartner oder andere Umsetzungspartner schöpfen? - Bei Innovationsprojekten im gesellschaftlichen und sozialen Bereich: Werden bei der erfolgreichen Umsetzung nachweislich soziale Kosten verringert und wird volkswirtschaftlicher Mehrwert geschaffen (z.B. Verringerung von Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Ausbildungsqualität, Verringerung von Ungerechtigkeit, Pflege der Biodiversität)?
- Methodische Qualität: Wie ist die Qualität des Projektaufbaus? Sind die Ziele und Meilensteine quantitativ und realistisch? Stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis?
- Kompetenzen der Projektpartner: Haben die Projektpartner die nötigen Kompetenzen für die Durchführung und die beabsichtigte Umsetzung am Markt?
- Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt: Die Innovation trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und/oder der Umwelt bei (z. B. zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen).