Sie haben eine Idee wie sich eine aktuelle oder zukünftige Herausforderung für die Schweizer Wirtschaft oder Gesellschaft mittels systemischer Innovation meistern lässt? Die Flagship Initiative erlaubt Ihnen, sich dieser Herausforderung anzunehmen.

Gesuchsunterlagen Pre-Proposal
Nachfolgend finden Sie die Vorlage für die Einreichung eines Pre-Proposals. Die Frist zur Einreichung des Pre-Proposals endet am 31. März 2021, 12 Uhr (CEST).
Das Pre-Proposal kann mittels PrivaSphere übermittelt werden.
Voraussetzungen, um ein Pre-Proposal einzureichen
Um ein Pre-Proposal einzureichen, müssen die Flagshippartner gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Beachten Sie: Die Einreichung eines Pre-Proposals ist eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Proposals!
Als Unternehmen sowie private oder öffentliche Organisation (sogenannter Umsetzungspartner)
Diese Voraussetzungen müssen Sie als Umsetzungspartner erfüllen:
- Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre private oder öffentliche Organisation ist in der Schweiz wertschöpfend tätig.
- Sie übernehmen die in Ihrem Unternehmen anfallenden Flagshipkosten und sind bereit, dem Forschungspartner Aufwendungen in Höhe von mindestens 10 % des Innosuisse-Beitrags zukommen zu lassen.
- Schweizer Forschungspartner wollen mit Ihnen ein Flagship umsetzen.
Als Forschende
Sie arbeiten in einer Schweizer Forschungsstätte und Unternehmen wollen mit Ihnen als Forschungspartner ein Flagship realisieren. Ihre Forschungsstätte (der sogenannte Forschungspartner) gehört in eine der folgenden Kategorien:
- Hochschulforschungsstätten nach Art. 4 Bst. c FIFG
- Nichtkommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs nach Art. 5 FIFG
- Institutionen der Ressortforschung nach Art. 16 Abs. 3 FIFG, die zur zweckmässigen Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Forschungsprojekte durchführen
- Bundeseigene Forschungsanstalten nach Art. 17 FIFG
Bitte beachten:
Nicht beitragsberechtigte Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs nach Artikel 5 FIFG müssen alle erforderlichen Unterlagen gemäss dem Merkblatt für nichtkommerzielle Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs (PDF, 284 kB, 25.02.2021) zusammen mit dem Pre-Proposal einreichen.
Kriterien für die Beurteilung Ihres Pre-Proposals
Die Innovationsräte beurteilen anhand der folgenden Kriterien die Qualität der eingereichten Gesuche:
- Innovationsgrad: Ist der wissenschaftliche und wirtschaftliche Ansatz neuartig?
Konkret: Was macht Ihre Innovation einzigartig? Was sind die wissenschaftlichen, technologischen oder sozialen Erneuerungen?
Handelt es sich nicht nur um eine «inkrementelle», sondern auch um eine «systemische» Innovation, d.h. trägt der wissenschaftliche und wirtschaftliche/gesellschaftliche Ansatz langfristig zur Veränderung eines Systems bei? - Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Schweiz: Beeinflusst die Umsetzung der Forschungsergebnisse am Markt die Wettbewerbssituation der Umsetzungspartner positiv? Führt eine erfolgreiche Umsetzung nachweislich zu einer Verringerung der (sozialen) Kosten und/oder zu einem volkswirtschaftlichen Nutzen (z.B. Verringerung der Armut, Erhöhung der Lebensqualität, Verbesserung der Bildungsqualität, Verringerung der Ungerechtigkeiten, Erhöhung der Biodiversität), was sich positiv auf das zukünftige Wohlergehen des Landes auswirkt?
- Flagshipaufbau
Evaluation und Empfehlung
Zuerst prüft die Geschäftsstelle von Innosuisse Ihr Pre-Proposal formal. Wenn das Pre-Proposal die formalen Voraussetzungen erfüllt, beginnt der inhaltliche Evaluationsprozess. Die Innovationsräte beurteilen das Pre-Proposal und entscheiden, ob den Gesuchstellenden empfohlen wird ein Proposal einzureichen oder nicht. Die Gesuchsteller werden nach dem Meeting des Innovationsrats über die Empfehlung oder Nicht-Empfehlung informiert.
Empfehlung für die Einreichung eines Proposals
Nach der Beurteilung des Innovationsrats informiert Sie Innosuisse schriftlich, ob der Innovationsrat die Einreichung eines Proposals empfiehlt oder nicht. Die Gesuchstellenden sind jedoch an die Empfehlung nicht gebunden.
Letzte Änderung 17.02.2021